Vorsorgeversicherung / Vorsorgeklausel
Für Haftpflichtverträge auf Basis der Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) ist die Vorsorgeversicherung (auch Vorsorgeklausel genannt) ein sehr wichtiger Bestandteil, damit Änderungen des im Versicherungsschein benannten und definierten Risikos bzw. der benannten Tätigkeiten versichert sind.
Durch ein neues Projekt, einen neuen Kunden oder z.B. die Erweiterung des Geschäftsfeldes können gegenüber dem Stand bei Abschluss des Vertrages neue Risiken zu den bekannten hinzu treten oder sich erweitern.
Voraussetzung für die Mitversicherung eines neuen Risikos ist jedoch, dass der Versicherungsnehmer auf Anfrage (meist einmal im Jahr zusammen mit dem Rechnungsversandt) dem Versicherer das neue Risiko bekannt gibt und sich Versicherungsnehmer und Versicherer über die «Modalitäten» des Einschlusses einigen. Meldet der VN das neue Risiko verspätet oder gar nicht oder ist ihm das tarifmäßige Angebot des Versicherers zu teuer, entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend ab Eintritt des Risikos (z.B. Beginn des neuen Projektes).
Versicherungsschutz im Rahmen der Vorsorgeversicherung wird ohne zusätzliche Regelungen nur für Personen- und Sachschäden gewährt und meist mit niedrigeren Deckungssummen. Für die in den Branchen IT-, Medien und Unternehmensberatung wichtigen (reinen) Vermögensschäden besteht ohne besondere Vereinbarung KEIN Versicherungsschutz. Dies kann zu gefährlichen Versicherungslücken führen.
Abhilfe kann eine zusätzliche Regelung in den Besonderen Bedingungen (BBR) des Haftpflichtvertrages oder ein «Offene Deckung» bieten. Bei einer Offenen Deckung sind von vorne herein alle Tätigkeiten ohne abschließende Aufzählung versichert, die nicht explizit ausgeschlossen sind. Offene Deckungen basieren meist auf «durchgeschriebenen» und einheitlichen Versicherungsbedingungen (Wording) und sind keine Kombination aus Besonderen- und Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB).
Die von exali angebotene IT-Haftpflichtversicherung, Media-Haftpflicht sowie die Consulting-Haftpflicht bieten jeweils diese verbraucherfreundliche offene Deckung.
(siehe auch AHB, BBR, Offene Deckung)
Vermögensschaden (reiner- / echter Vermögensschaden)
Vermögensschaden (unechter)
Vermögensschadenhaftpflicht
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Verschuldenshaftung (deliktische Haftung)
Verschuldensunabhängige Haftung
Verstoßtheorie / Verstoßprinzip (im Schadenfall)
Vertragliche Haftung
Vertragsstrafe – Konventionalstrafe
Verzögerungsschaden
Voranfrage (BU-Versicherung)
Vorläufige Deckung
Vorsatz
Vorsorgeversicherung / Vorsorgeklausel
Vorumsatzdeckung
VVG (Abkürzung)


