Urheberrechtsverletzung nicht nur ein Problem der „Kleinen“
Verletzung fremder Urheberrechte und die Folgen
Rundum-Schutz durch eine IT Berufshaftpflicht
Das sollte die IT Berufshaftpflicht bieten
Jeder Softwareentwickler weiß natürlich prinzipiell, dass man Source-Code nicht einfach kopieren darf. In der Praxis ist dieser einfache Grundsatz jedoch nicht so einfach umzusetzen. Vor allem wirtschaftliche Gründe zwingen die Entwickler z.B.
Quelle: RA Jürgen Beckers von der Kanzlei Rechtsanwälte BDH in Darmstadt.
Die genannten Gründe führen in der Summe häufig zu einem Softwareprodukt, bei dem die Herkunft und die Urheberrechte der einzelnen Quellcode-Bestandteile nur noch schwer nachzuvollziehen sind. Die Gefahr: Sollte ein anderer Softwareentwickler bzw. ein Softwareanbieter feststellen, dass Quellcodedateien wiederrechtlich übernommen wurden, kann das zu ernsthaften rechtlichen Auseinandersetzungen und Schadenersatzforderungen führen.
Das Risiko, eine Rechtsverletzung zu begehen, besteht deshalb sowohl beim Softwareentwickler, der zugekauften Quellcode verwendet, als auch für den letztlichen Nutzer bzw. den Anwender der Software.
nach oben
Dass die beschriebenen Risiken und Haftungsszenarien nicht nur für den freiberuflichen Softwareentwickler oder die kleine Softwareschmiede eine reale Bedrohung darstellen, zeigt der aktuelle Rechtsstreit zwischen Google und Oracle.
Der Fall: Anfang vergangenen Jahres hatte Oracle Sun Microsystems übernommen – und damit auch die Urheberrechte an Java erworben. Nur wenige Monate später verklagte Oracle dann seinen alten Rivalen Google. Der Grund: Google soll Java-Quellcodedateien in sein mobiles Betriebssystem Android integriert und damit die Urheberrechte von Oracle verletzt haben.
Experten gehen davon aus, dass sich die beiden Giganten wohl außergerichtlich einigen werden. Dass es dabei jedoch um immense Geldsummen gehen wird, ist wohl nicht zu viel spekuliert.
nach oben
Schauen wir uns noch einmal die haftungsrechtlichen Folgen an, wenn der Programmierer bei der Softwareentwicklung fahrlässig oder vorsätzlich Quellcodes integriert, ohne sich die Rechte an diesen Drittinhalten zu sichern.
Allgemeine Folge: Er kann dafür haftbar gemacht werden. Zudem kann ihn der tatsächliche Urheber und Rechteinhaber nicht nur die Nutzung untersagen, sondern auch Schadenersatzfordern - z.B. in Form von nachzuzahlenden Lizenzgebühren.
Wie der Prozess von Oracle und SAP aus dem Jahr 2010 zeigt, können die Schadenersatzforderungen enorm sein (hier konkret 1,4 Mrd. US$) - und laut Jürgen Beckers auch weit über den Schadensummen liegen, die durch einen Fehler bzw. Fehlfunktion in der Software an sich entstehen können.
Doch Ansprüche können nicht nur vom tatsächlichen Urheber, sondern auch von Kunden- bzw. Auftraggeberseite drohen. Der Auftraggeber erwartet natürlich von dem IT-Freelancer, dass dieser bei der Softwareentwicklung die betreffenden Rechte an den darin verwendeten Quellcodes besitzt. Hierzu finden sich in fast allen Projektverträgen auch entsprechende Regelungen, in denen der IT-Freelancer dies zusichern muss. Stellt sich heraus, dass der erstellte Quellcode Rechte eines Dritten verletzt, kann und wird der Auftraggeber ihn für den entstandenen Schaden in Regress nehmen.
nach oben
Um bei der Softwareentwicklung durch ungewollte Rechtsverletzungen nicht Schiffbruch zu erleiden oder gar die Existenz zu gefährden, kommen IT-Freelancer und Softwarehäuser um ein umfassendes Risikomanagement und eine IT-Haftpflichtversicherung nicht herum.
Risikomanagement: Das sollte sich über den gesamten Software-Lebenszyklus ziehen – vom Konzept, über die Entwicklung bzw. Programmierung, die Implementierung und Konfiguration sowie den Betrieb bis hin zur Stilllegung des Systems.
Wichtige Bestandteile dieses Risikomanagements sind:
IT Berufshaftpflicht: Wie die beschriebenen Beispiele Oracle – Google / Oracle –SAP zeigen, können selbst große Konzerne mit umfassendem Risikomanagement die Haftung nicht gänzlich ausschließen. Dafür benötigt der Softwareentwickler eine zeitgemäße Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung - die sogenannte IT Berufshaftpflicht – mit entsprechend hohen Versicherungssummen.
nach obenDie IT Berufshaftpflicht stellt dabei nicht nur das Kapital für Schadenersatzforderungen zur Verfügung, sondern unterstützt den Softwareentwickler auch bei der Klärung seiner persönlichen Haftungssituation sowie der Höhe der berechtigten Ansprüche. In diesem Zusammenhang trägt der Versicherer zudem die Kosten für Anwälte, Gutachter, Zeugen und Gerichte. Das ist der sogenannte Passive Rechtsschutz der IT Berufshaftpflicht.
Bei der Auswahl einer geeigneten IT Berufshaftpflicht ist gerade für Softwareentwickler darauf zu achten, dass Rechtsverletzungen wie z.B. Urheberrechtsverletzungen umfassend mitversichert sind. Dass dies nicht bei jedem Versicherungsangebot sichergestellt ist, zeigt der IT Berufshaftpflicht Versicherungsvergleich von exali. Darin kann man sich z.B. alle Versicherer anzeigen lassen, die Urheberrechtsverletzungen im Vertrag mitversichern.
Zudem sollte die IT Berufshaftpflicht dem Softwareentwickler einen weltweiten Versicherungsschutz (insbesondere für USA) bieten – vor allem, wenn die Software im Ausland eingesetzt wird. Im Urheberrecht gilt das sogenannte Territorialitätsprinzip. D.h., Urheberrechtsverletzungen können nach dem geltenden Recht jenes Staates beurteilt werden, in dem diese Verletzung erfolgt ist. Somit ist z.B. auch eine Inanspruchnahme des freiberuflichen Softwareentwicklers vor einem amerikanischen Gericht möglich.
Das Versicherungsportal exali bietet IT-Freiberuflern und Dienstleistern, Medienschaffenden und Consultants exklusive Versicherungslösungen, die Ihre geschäftlichen Risiken kalkulierbar machen.
|
Das Versicherungsportal für IT-Experten und IT-Freiberufler |
Das Versicherungsportal für Medienberufe und Agenturen |
Das Versicherungsportal für Berater, Manager und Trainer |
All-Risk-Deckung
Berufshaftpflicht IT
Betriebshaftpflicht IT
Deckungssumme
Dienstvertrag
Grobe Fahrlässigkeit
Hiscox (Versicherer)
IT-Haftpflichtversicherung
Leichte Fahrlässigkeit
Maximierung der Deckungssumme
Mietsachschäden
Mindestdeckungssumme
Offene Deckung
Passiver Rechtsschutz
Pauschale Deckungssummen
Produkthaftpflicht
Regress nach VVG
Schadenereignistheorie
Sideletter / Besondere Bedingungen
Software Haftpflicht
Software-Versicherung
Stand der Technik Klausel
Tätigkeitsschäden
Unterdeckungssummen (Sublimite)
Vermögensschaden (echter)
Vermögensschadenhaftpflicht
Verschuldenshaftung
Versicherungsvergleich IT
Vertragliche Haftung
Vorsatz
Werkvertrag
© exali GmbH, alle Rechte vorbehalten