Wer fremde Inhalte ohne Genehmigung verwendet bzw. übernimmt, dem kann es rechtlich an den Kragen gehen. Und sei das Ansinnen, das dahinter steckt, noch so edel: „Copy & Paste“ ist und bleibt kein Kavaliersdelikt – teure Konsequenzen inklusive. Diese Erfahrung musste jetzt auch ein SEO-Consultant machen. Auf seiner Homepage hatte er eine gemeinnützige Kampagne übernommen – ohne sich dazu allerdings die Zustimmung der Initiatoren zu holen.

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Wer als Auftraggeber einen Consultant engagiert, wünscht sich Beratung, die sich auszahlt. Vor allem wenn es um die Beschaffung von Fördermitteln geht. Doch nicht immer sorgt die Beratungsleistung auch für den erhofften Erfolg – und das kann wiederum ungemütlich für den freiberuflichen Consultant werden. So wie in diesem Fall: Als sich herausstellte, dass der Auftraggeber keine Chance auf Fördermittel hat, kündigte er kurzerhand den Beratervertrag mit dem Consultant. Dabei hatte der schon 73 Stunden Arbeit (rund 9.600 Euro Honorar) in den Auftrag gesteckt…
 

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Wer einen Consultant beauftragt, erhofft sich durch dessen Analysen und Handlungsempfehlungen einen entscheidenden Vorteil. Doch was passiert, wenn die Beratungsleistung nicht den gewünschten Erfolg bringt? Der Kunde nimmt den Consultant in Haftung. Wie in diesem Fall: Als die Dienste eines Consulting-Unternehmens seinem Auftraggeber nicht den gewünschten Projektzuschlag in den USA brachten, forderte der 70.000 Euro. Eine Inanspruchnahme die zeigt, dass auch der Dienstvertrag den Berater nicht schützt, wenn der Kunde Schadenersatz wegen Beratungsfehlern geltend macht…

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Wer sich als Freiberufler von der Konkurrenz abheben möchte, tut gut daran, potentiellen Auftraggebern seine Skills so optimal wie möglich zu präsentieren. (Das gilt nicht nur für die Referenzen auf der eigenen Webseite, sondern auch in den sozialen Netzwerken.) Doch zu viele Informationen, können auch zu viel des Guten sein. Wie bei diesen IT-Freiberuflern, die mit ihrer Eigenwerbung auf der Business-Plattform XING Geheimhaltungspflichten verletzen: Sie stellten als Referenz Projekte ein, an denen sie gerade arbeiteten – gaben dabei allerdings auch vertrauliche Interna preis. Ein heikles Thema, vor allem da es sich bei ihrem Auftraggeber um ein Unternehmen aus der Rüstungsindustrie handelte...

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Wer sich bei XING, dem sozialen Netzwerk für berufliche Kontakte, angemeldet ist, hat auch Interesse an Businesskontakten. Sollte man zumindest meinen. Dass die Kontaktaufnahme jedoch auch zur rechtlichen Auseinandersetzung führen kann, diese Erfahrung machte ein freiberuflicher Filmemacher. Als er bei XING eine unverbindliche Geschäftsanfrage per Mail stellte, bekam er Antwort vom Anwalt des Angeschriebenen: Eine Abmahnung inklusive Kostenforderung…

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