Media-Haftpflicht XL

sinnvoll, umfassend, einfach

Die Media-Haftpflicht XL bietet Medienagenturen und Selbständigen z.B. aus den Bereichen Werbung, Grafik, Web, Public Relation eine sinnvolle Absicherung vor den branchen-spezifischen Risiken.

Im Gegensatz zu einer herkömmlichen Betriebshaftpflicht Versicherung wurde der Versicherungsschutz daher um zusätzliche, für die Medienbranche unverzichtbare Leistungen erweitert (z.B. die Absicherung von Rechtsverletzungen, Druckaufträgen oder Programmierfehlern).

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Wie hoch war Ihr Jahresnettoumsatz in den letzten 12 Monaten?
         
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Media-Haftpflicht XL Tarif 1 Tarif 2 Tarif 3

Vermögensschadenhaftpflicht

Versichert die typischen Vermögensschäden durch Ihre
Tätigkeiten und Dienstleistungen

250.000,00 € 500.000,00 € 1.000.000,00 €

Büro- & Betriebshaftpflicht (BHV)

(Personen- und Sachschäden)

pauschal 3.000.000,00 € pauschal 3.000.000,00 € pauschal 3.000.000,00 €

Maximierung der Deckungssummen

2-fach maximiert 2-fach maximiert 2-fach maximiert

Selbstbeteiligung

(entfällt für Personenschäden)

                        

Jahresbruttobeitrag
(Jahresnettobeitrag)

943,67 €
(793,00 €)
1.145,97 €
(963,00 €)
1.651,72 €
(1.388,00 €)

Tarifauswahl
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Leistungserweiterung

1. Rücktritt vom Auftrag/Projekt (Versicherungssumme 250.000,00 €)

Versichert sind vergebliche Honorar- und Sachaufwendungen bei Rücktritt des
Auftraggebers vom laufenden Auftrag auf Werkvertragsbasis

220,15 €
(185,00 €)
1.366,12 €
- 136,61 €
Jahresbruttobeitrag
Paket-Nachlass
Standard-Paket: Für den Tarif 2 in Kombination mit der Leistungserweiterung „Rücktritt vom Auftrag/Projekt“ können wir Ihnen einen zusätzlichen Rabatt in Höhe von 10 % gewähren.
1.229,51 €
(1.033,20 €)
Jahresbruttobeitrag:
(Jahresnettobeitrag)

 
 
 
 
Nachlass für Startup-Unternehmen bzw. Existenzgründer

Sie erhalten in den ersten 2 Versicherungsjahren einen Nachlass von 15 % auf die Tarife und die Versicherungsbausteine (Vermögensschadenhaftpflicht, Büro- und Betriebshaftpflicht und Leistungserweiterung).

Hinweis: Bei Wahl der einheitlichen Hauptfälligkeit im 3. Schritt des Antrages wird der Existenzgründer-Nachlass nur auf das Rumpfjahr = 1. Versicherungsjahr (vom Versicherungsbeginn bis 31.12., also keine 12 Monate) und das komplette Folgejahr gewährt. Bei Wahl der individuellen Hauptfälligkeit (vorbelegt) erhalten Sie den Nachlass für zwei volle Jahre (= 24 Monate).

Definition Startup-Unternehmen bzw. Existenzgründer

  • Agenturen, bei denen die Firmengründung nicht länger als 12 Monate zurück liegt
  • Selbständige und Freiberufler, deren Aufnahme der Tätigkeit nicht länger als 12 Monate zurück liegt

Hinweis: Existenzgründer müssen keine Angabe zum bisher erwirtschafteten Nettoumsatz machen!

 
Versicherungsablauf

Individuelle Hauptfälligkeit
Wenn Sie als Versicherungsbeginn nicht den 1. eines Monats wählen, ist der Vertragsablauf der nächste 1. des Folgemonats plus 12 Monate. Dabei ist der erste «Rumpfmonat» beitragsfrei versichert. Bei einem Vertragsbeginn zum 1. eines Monats beträgt die Laufzeit folglich genau 12 Monate.

Abweichende einheitliche Hauptfälligkeit
Unabhängig vom Versicherungsbeginn (außer bei Beginn 01.01. eines Jahres) beträgt die Mindestlaufzeit bei der Auswahl der einheitlichen Hauptfälligkeit im Antrag jeweils das Rumpfjahr plus 12 Monate. Bei einem Beginn zum 01.01. eines Jahres beträgt die Mindestlaufzeit folglich genau 12 Monate.

 
Jahresnettoumsatz

Unter Jahresnettoumsatz versteht der Versicherer den Umsatz der letzen 12 Monate vor Antragstellung ohne Umsatzsteuer.  
Umsatz = Summe der in einer Periode verkauften, mit ihren jeweiligen Verkaufspreisen bewerteten Leistungen.

Hinweis: Existenzgründer müssen keine Angabe zum bisher erwirtschafteten Nettoumsatz machen!

 
«Media-Haftpflicht XL» für Versicherungsnehmer mit Sitz in Österreich

Die Tarife der «Media-Haftpflicht XL» können auch Werbeagenturen und Mediendienstleister mit Sitz in Österreich beantragen. Da die österreichische Versicherungssteuer 11 % anstatt 19 % wie in Deutschland beträgt, weichen die Bruttobeiträge von den deutschen Beiträgen ab und scheinen günstiger zu sein. Die Nettobeiträge sind jedoch identisch.

Wenn Sie in der Tarifübersicht oder im individuellen Bausteinrechner den Geschäftssitz Österreich auswählen, werden Ihnen automatisch die für Österreich geltenden Beiträge angezeigt.

Ergänzende Bedingungen für Versicherungsnehmer in Österreich:

Für Versicherungsnehmer in Österreich wird dem Versicherungsvertrag österreichisches Versicherungsvertragsrecht (ÖVersVG) zugrunde gelegt. Dabei wird der Abschnitt „Allgemeine Regelungen“ der Media-Haftpflicht-XL Bedingungen Hiscox 06-2009 durch die AVB-Austria exali 04-2012 Media+Web ersetzt.

 
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Werbeagenturen

Die «Media-Haftpflicht XL» bietet Ihnen umfassenden Schutz vor Schadenersatzansprüchen Dritter und vor bestimmten Eigenschäden. Im Gegensatz zu herkömmlichen Betriebshaftpflichtversicherungen wurde der Versicherungsschutz um zusätzliche - für Werbeagenturen und Mediendienstleister aus den Bereichen Werbung, Grafik, Web und Public Relations unverzichtbare - Leistungen erweitert.

Die «Media-Haftpflicht XL» beinhaltet folgende Versicherungsbausteine

  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (kurz VSH)
  • Büro- & Betriebshaftpflichtversicherung (kurz BHV)
  • Eigenschadenversicherung (z.B. Druckeigenschäden)

Erläuterungen hierzu finden Sie direkt in den Hilfefenstern der einzelnen Tarifbausteine.

Versicherte Tätigkeitsbereiche

Durch das Prinzip der „Offenen Deckung“ sind alle Tätigkeiten als Werbeagentur und Mediendienstleister versichert. Eine abgeschlossene Aufzählung der versicherten Tätigkeiten (so genannte Katalog-Deckung) ist dadurch nicht notwendig. Dies ist vor allem bei wechselnden Tätigkeitsbereichen bzw. bei Erweiterungen des Leistungsangebots der Medienagentur von Vorteil.

Mitversicherung überschneidende Tätigkeitsbereiche

Um bei Überschneidungen mit anderen Tätigkeitsfeldern den Versicherungsschutz nicht zu verlieren, wurden in den Besonderen Bedingungen von exali auch die Risiken aus Tätigkeiten

  • als IT- und Telekommunikationsunternehmen
  • sowie als Unternehmens- und Personalberater

eingeschlossen.

Durch die „Offene Deckung“ sind insbesondere folgende Unternehmen der Werbebranche versichert:

Werbeagentur, PR-Agentur, Internetagentur, Online-Agentur SEO-Agentur, SEM-Agentur, SEA-Agentur, Adwords-Agentur, Affiliate-Agentur, Design-Agentur, Kreativagentur, Crossmedia-Agentur, Medienagentur, Multimedia-Agentur, Marketing-Agentur, Online-Marketing-Agentur, Social-Media-Agentur, Markenagentur, Full-Service-Agentur, Kommunikationsagentur, Textagentur, Contentagentur, Mediendienstleister, Marktforschungsinstitut, Meinungsforschungsinstitut

Nachstehend finden Sie ein paar Beispiele für versicherte Tätigkeiten aus unterschiedlichen Medienbereichen:

Web

Webdesign, Bannerdesign, CSS-Design, Shopdesign, E-Business, E-Commerce, Programmierung, iOS-Entwicklung, Applikationen, Mediengestaltung, Kommunikationsdesign, Internetvideos, 2D- und 3D-Animation, Hosting

Print / Grafik

Grafikdesign, Corporate Design, Interface Design, elektronische Bildbearbeitung, Bildretusche,  Logodesign, Design, CI- und CD-Konzepte, Illustration, Fotodesign, Fotografie

Content / Text

Corporate Publishing, Redaktion, Online-Redaktion, Texten, Lektorat, Recherche, Blogging, Ghostwriting, Anzeigenschaltung, Verlegen

Marketing

Crossmedia Marketing, Digital Marketing, Internetmarketing, Online-Marketing, Affiliate Marketing, Zielgruppenmarketing, Suchmaschinenmarketing, Search Engine Marketing (SEM), Suchmaschinenoptimierung (SEO), Social Media Marketing, Facebook Kampagnen, Conversion Optimierung, Markenkernanalyse, Markenaufbau und Branding

Public Relations

PR-Beratung, PR-Management, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Medienberatung, Corporate Communication (CC), Medientraining, Lobbyarbeit

Markt- und Meinungsforschung

Online Marktforschung, Imageanalyse, Handelsbefragung, Werbepretests, Werbeposttests, Trendstudien, Wettbewerbsanalysen, Marktstudien, Datenerhebung und Datenanalyse

Sonstiges

Werbe- und Imagefilme, Audiodesign / Audioproduktion, Sounddesign, Radiospots, Telefonansagen / Warteschleifen

Optionale Leistungserweiterung (Rücktritt vom Auftrag / Projekt)

Damit die «Media-Haftpflicht XL» flexibel an Ihre Anforderungen als Werbe- und Medienagentur angepasst werden kann, gibt es die optionale Leistungserweiterung „Rücktritt vom Projekt“. Sie können diesen Zusatzbaustein schon bei Antragstellung, aber auch jederzeit während der Vertragslaufzeit über die „Upgrade-Funktion“ im Kundenbereich „Mein exali“ mitversichern.

 
Vermögensschadenhaftpflicht «VSH»

Definition Vermögensschaden

Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden (Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen) sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.

Vermögensschäden - typisch im Werbe- und Medienumfeld

In der Praxis führen viele von Werbe- und Medienagenturen verursachte Schäden zu einem Vermögensnachteil (sprich Vermögensschaden) Ihrer Kunden oder von sonstigen Dritten, wie die folgenden Beispiele zeigen:

  • Fehler im Bestellformular eines Web-Shops
  • Ausfall der Kundenwebseite nach einem CMS-Update
  • Fehler in der Druckvorstufe
  • Verletzung von Urheberrechten oder Lizenzrechten
  • versehentliches Löschen von Kundendaten
  • Schäden durch Weitergabe virenbehafteter Dateien
  • Verwendung geschützter Keywords bei SEM / SEO
  • wettbewerbsrechtliche Verstöße z.B. in einem Blog oder Forum
  • Anwaltskosten aufgrund einer Abmahnung, Unterlassung oder einstweiligen Verfügung

Eigenschäden

Da Werbeagenturen im Medienumfeld nicht nur das Risiko von Schadenersatzforderungen Dritter, sondern auch ein erhebliches Eigenschadenrisiko z.B. durch Layoutfehler tragen, ist in der «Media-Haftpflicht XL»  auch eine Eigenschadenversicherung integriert.

  1. Druckkostenversicherung: Ersetzt Ihre vergeblichen Aufwendungen wegen fehlerhafter Druck-, Streuungs- oder Herstellungsaufträge, die Sie in Ihrem Namen an Dritte erteilen (Druckeigenschaden).
  2. Vertrauensschadenversicherung: Ersetzt finanzielle Nachteile durch die Unredlichkeit (Unterschlagung, Untreue oder Betrug) ihrer Mitarbeiter.
  3. Web-Versicherung: Ersetzt die Wiederherstellungskosten für die eigene Webseite nach Manipulation unbefugter Dritter (z.B. Virus oder Hacker).

Die Versicherungssumme für die Punkte 2 und 3 beträgt max. 250.000,00 € je Schadenfall.

Hinweis: Die Eigenschadenversicherung kann noch durch die optionale Leistungserweiterung „Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt“ erweitert werden.

All-Risk-Deckung

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist als „All-Risk-Deckung“ konzipiert. Dadurch sind alle Risiken einer Medien- und Werbeagentur in den Bereichen Web, Print, Content, Marketing und PR versichert, ohne diese abschließend aufzuzählen.

Mitversicherte Personen

  • die Mitglieder der Geschäftsführung
  • angestellte Mitarbeiter, Volontäre und Praktikanten
  • freie Mitarbeiter
  • in den Betrieb eingegliederte Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen

Mitversichert gelten auch Leistungen und Tätigkeiten von inländischen, rechtlich selbständigen Tochtergesellschaften oder Niederlassungen.

Versicherungsschutz besteht auch, wenn Sie Subunternehmer beauftragen. Die persönliche Haftpflicht des Subunternehmers ist jedoch nicht versichert.

 
Bürohaftpflicht & Betriebshaftpflicht «BHV»

In der «Media-Haftpflicht XL» ist als wichtige Ergänzung zur Absicherung von Personen- und Sachschäden eine umfassende Betriebshaftpflichtversicherung integriert.

All-Risk-Deckung

Bei der Betriebshaftpflicht handelt es sich ebenso wie bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung um eine „All-Risk-Deckung“.

Einige Beispiele für versicherte Tätigkeiten:

  • Personen- und Sachschäden durch Ihre Mitarbeiter
  • Schäden auf Kundenterminen
  • Mietsachschäden: Schäden am angemieteten Büro oder Veranstaltungsraum
  • Schäden bei der Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Events
  • Verlust fremder Schlüssel oder Code-Karten
  • Sachschäden bei einem Shooting auf fremder Location
  • Verletzung eines Models bei Aufnahmen unter Ihrer Leitung
  • Schäden auf Dienstreisen
  • Schäden aus der Umwelthaftung

Versicherungssummen bei Antragstellung

In der Tarifauswahl (Tarif 1-3) beträgt die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden pauschal 3 Mio. € pro Schadenfall. Im individuellen Bausteinrechner können Sie alternativ auch 2 Mio. € oder 5 Mio. € wählen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung kann im individuellen Bausteinrechner auch abgewählt werden. Wir empfehlen dies jedoch nur, wenn Sie bereits eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung (Vorversicherung) haben. Langfristig sollten Sie jedoch die Betriebshaftpflichtversicherung in die «Media-Haftpflicht XL» integrieren.

 
Maximierung der Versicherungssumme / Deckungssumme

Die Versicherungssummen der «Media-Haftpflicht XL» für Vermögensschäden, Personen- und Sachschäden stehen grundsätzlich je Schadenfall zur Verfügung. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres wird auf das Doppelte der Versicherungssumme begrenzt (sogenannte 2-fache Maximierung).

Zur Erklärung ein Beispiel: Versicherungssumme 500.000,00 € / 2-fach maximiert: => Pro Schaden zahlt der Versicherer max. 500.000,00 € Schadenersatz. Für alle Schäden eines (Versicherungs-) Jahres zahlt er jedoch maximal 1 Mio. €.

 
Selbstbeteiligungsregelungen der «Media-Haftpflicht XL»

Für Vermögensschäden und Sachschäden beträgt die Selbstbeteiligung je nach Wahl 500,00 € oder 2.500,00 € (zusätzlicher Beitragsnachlass von 10%) je Schadenfall.
Für Personenschäden gibt es keine Selbstbeteiligung.

Bei Einschluss des Bausteins „Rücktritt vom Auftrag / Projekt“ beträgt die Selbstbeteiligung für Eigenschäden 10 %, jedoch mindestens 500,00 € bzw. 2.500,00 € je Schadenfall.

 
Jahresbruttobeitrag

Jahresbruttobeitrag ist der Zahlbeitrag für den Versicherungsvertrag inklusive Versicherungssteuer.

Hinweis: Bei der Versicherungssteuer und der Mehrwertsteuer handelt es sich um zwei unterschiedliche Steuerarten.
Die Versicherungssteuer (kurz VSt) ist nicht wie die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer als Vorsteuer abzugsfähig. Jedoch ist der Versicherungsbeitrag zzgl. der Versicherungsteuer als Betriebsausgabe anzusetzen.
 

 
Eigenschaden bei Rücktritt des Auftraggebers

Unternehmerisches Risiko reduzieren

Durch diesen optionalen Versicherungsbaustein „Rücktritt vom Auftrag / Projekt“ können Sie Ihr unternehmerisches Risiko durch den berechtigten Rücktritt Ihres Kunden / Auftraggebers von einem laufenden Auftrag oder Projekt auf Werkvertragsbasis erheblich reduzieren.

Hintergrund: Bei einem Auftrag auf Werkvertragsbasis (z.B. Erstellung einer Webseite, einer Imagebroschüre oder eines Logos) hat Ihr Auftraggeber bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den Rücktritt vom Auftrag geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug bereits erhaltene Beratungshonorare zurückbezahlt oder auf fällige Honorare verzichtet werden. Hier greift der Baustein „Rücktritt vom Auftrag“.

Personal- und Sachkosten versichert

Dabei ersetzt Ihnen der Versicherer nach Ziffer III. Nr. 1 der Besonderen Bedingungen 01-2011 der «Media-Haftpflicht XL» Ihre vergeblichen Aufwendungen (Personal- und Sachkosten, nicht jedoch entgangenen Gewinn) im Falle eines berechtigten Rücktritts Ihres Kunden, soweit der Grund für den Rücktritt nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen durch den Versicherungsnehmer beruht.

Der Zusatzbaustein versichert:

  • Ihre vergeblichen Aufwendungen
  • Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern und Subunternehmern
  • „Passiver Rechtschutz“: Der Versicherer klärt auf seine Kosten, ob der Rücktritt Ihres Auftraggebers gerechtfertigt war.

Versicherungssumme und Selbstbeteiligung

Versichert sind Schäden bis zu einer Versicherungssumme von 250.000,00 € pro Schadenfall. Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % der vergeblichen Aufwendungen, mindestens jedoch die  im Versicherungsschein vereinbarte Selbstbeteiligung von 500,00 € bzw. 2.500,00 € je Schadenfall

Wie stelle ich den Online-Antrag?

Schritt 1: Auswahl der gewünschten Tarife / Bausteine

Stellen Sie sich mit der Tarifauswahl oder dem individuellen Bausteinrechner Ihren individuellen Media-Haftpflicht-XL Vertrag zusammen.

Schritt 2: Beantworten der Antragsfragen

Sie beantworten 5 einfache Fragen mit „ja“ und „nein“.

Schritt 3: Ergänzen der persönlichen Daten

Sie ergänzen Ihre persönlichen Daten und vergeben sich ein Passwort für den Zugang zum Kundenbereich „Mein exali“.

Schritt 4: Zusammenfassung

Im letzten Schritt erhalten Sie noch einmal zur Überprüfung des Antrags alle Daten in einer Zusammenfassung dargestellt. Anschließend können Sie den Antrag absenden.

Vertrag aktivieren und Download der Police

Nachdem Sie den Antrag abgesendet haben, erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Aktivierungslink. Nach der Aktivierung des Vertrages können Sie den ersten Versicherungsschein und die signierte Beitragsrechnung im Kundenbereich „Mein exali“ einsehen und herunterladen.

 
Wie erhalte ich die Police und wann beginnt mein Vertrag?

Versicherungsschein (=Police)

Der Versicherungsschein wird von exali elektronisch erstellt und in Ihrem SSL-geschützten Kundenbereich „Mein exali“ als Download zur Verfügung gestellt. Im Kundenbereich sind zudem die Beitragsrechnung, Ihr Antrag, die Versicherungsbedingungen und sämtliche nach der VVGInfoV vorgeschriebenen Verbraucherinformationen als PDF hinterlegt.

Im Kundenbereich „Mein exali“ können Sie zudem eine Versicherungsbestätigung in deutscher und englischer Sprache erstellen oder Ihr „Media-Haftpflicht-Siegel“ beantragen.

Versicherungsbeginn

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Antrag von Ihnen ausgewählten Datum (jeweils 12:00 Uhr MEZ). Voraussetzung dafür ist, dass Sie alle Fragen im Antrag mit „nein“ beantwortet haben.

Hinweis: Sollten Sie eine oder mehrere Fragen mit „ja“ beantworten, werden wir diese(n) offenen Punkt(e) mit Ihnen i.d.R. innerhalb von 48 Stunden klären. Danach erfolgt dann die Online-Policierung.

Ist als Beginn das aktuelle Datum von Ihnen ausgewählt, beginnt der Vertrag am aktuellen Tag (auch Samstag oder Sonntag!). Im Online-Antrag können Sie eine Rückdatierung bis zu 1 Monat oder ein Datum, das bis zu 4 Monate in der Zukunft liegt, wählen.

 
Wie zahle ich den ersten Beitrag zur Media-Haftpflicht XL?

Der Versicherer bietet nur die jährliche Zahlweise an. Die Beitragszahlung erfolgt per Bankeinzug. Dadurch können wir die Online-Policierung und den sofortigen Versicherungsbeginn sicherstellen. Anderenfalls würde der so genannte „materielle“ Versicherungsschutz erst mit Eingang des Erstbeitrages beim Versicherer beginnen.

Je nachdem, ob Sie die im Antrag vorgegebene, individuelle Hauptfälligkeit oder abweichend den 01.01. als Hauptfälligkeit im Antrag auswählen, beläuft sich der Erstbeitrag entweder auf einen vollen Jahresbeitrag (für 12 Monate) oder auf den anteiligen „Rumpfbeitrag“ (wenn als Hauptfälligkeit der 01.01. gewählt wird).

Besonderheit: Wählen Sie die im Antrag vorgegebene, individuelle Hauptfälligkeit und fällt der gewünschte Versicherungsbeginn nicht auf den 01. eines Monats, so ist der erste „Rumpfmonat“ beitragsfrei versichert.

Zwei Beispiele mit Versicherungsbeginn 03.06.2010:

  1. Im Antrag vorgegebene, individuelle Hauptfälligkeit (01.07.) gewählt
    Erster Rumpfmonat ist beitragsfrei → Erstbeitrag für 01.07.2010 bis 01.07.2011
    Versicherungsschutz aber schon ab 03.06.2010!
  2. Abweichend einheitliche Hauptfälligkeit 01.01. gewählt
    Erste Hauptfälligkeit ist der 01.01.2012 → Erster Beitrag für 03.06.2010 bis 01.01.2011
 
Wie sind die Mindestvertragslaufzeit und die Kündigung geregelt?

1. Mindestvertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr. Bei „individueller“ Hauptfälligkeit (z.B. vom 05.06.2011 - 01.07.2012) beträgt die Laufzeit genau den Rumpf-Monat (sofern als Beginn nicht der 01. eines Monats gewählt wird) + 12 Monate. Der Rumpf-Monat (hier: 05.06.2011-01.07.2011) ist in diesem Fall beitragsfrei.
Wählt ein Kunde die „einheitliche“ Hauptfälligkeit (die Fälligkeit des Vertrages ist unabhängig vom Beginn jeweils der 01.01. eines Jahres), so berechnet sich die Vertragslaufzeit wie folgt: 05.06.2011 bis 01.01.2012 (=Rumpf-Jahr) + 01.01.2012 bis 01.01.2013.
Somit ist die Mindestvertragslaufzeit bei dieser Variante länger als bei der individuellen Hauptfälligkeit (jeweils Rumpf-Jahr + 12 Monate) Es erfolgt eine tagesgenaue Abrechnung (Rumpf-Monat ist nicht beitragsfrei).
Standardmäßig ist jedoch die „individuelle“ Hauptfälligkeit und somit eine Mindestvertraglaufzeit von 12 Monaten (+ ggf. beitragsfreier Rumpf-Monat) eingestellt.
Den genauen Beginn und die Variante der Hauptfälligkeit bestimmen Sie selbst im Online-Antrag.

2. Verlängerung und Kündigung des Vertrages

Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien (Versicherungsnehmer oder Versicherer) unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird.

3. Sonderkündigungsrecht

Neben dem unter Punkt 2. beschriebenen ordentlichen Kündigungsrecht zum Ablauf des Vertrages, besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich nach Eintritt eines Schadenfalles zu kündigen.

Zudem haben Sie das Recht, die Versicherung bei einem Risikowegfall (beim Freiberufler z.B. Wechsel in die Festanstellung) außerordentlich zu kündigen. Die ggf. zu viel bezahlten Beiträge werden Ihnen in diesem Fall anteilig zurückerstattet.

 
02.05.2013

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In der Media-Haftpflicht versicherte Agenturen:

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Affiliate Agentur
Contentagentur
Crossmedia-Agentur
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Full-Service-Agentur
Grafikagentur
Internetagentur
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