Media-Haftpflicht

 zuverlässig, bedarfsgerecht

Als Medienschaffender oder Agentur stehen Sie im Fokus. Ihr Design, Ihr Text, Ihr Können bestimmt den Erfolg Ihres Kunden mit. Mit den Werbebudgets steigen die Anforderungen an Ihre Leistungen. Gerade in den neuen Medien gilt: Schon ein kleiner Fehler kann einen großen Schaden bedeuten.

Deshalb bietet exali mit der Media-Haftpflicht light ein maßgeschneidertes, umfassendes Versicherungskonzept, das Ihre Risiken kalkulierbar macht. Ihren Versicherungsvertag können Sie angepasst an Ihren tatsächlichen Bedarf online zusammenstellen - ein paar Klicks genügen.

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Ermitteln Sie Ihren Versicherungsbeitrag mit der Tarifauswahl

Wie hoch war Ihr Jahresnettoumsatz in den letzten 12 Monaten?
         
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Media-Haftpflicht light Tarif 1 Tarif 2 Tarif 3

Vermögensschadenhaftpflicht

Versichert die typischen Vermögensschäden durch Ihre
Tätigkeiten und Dienstleistungen

250.000,00 € 500.000,00 € 1.000.000,00 €

Büro- & Betriebshaftpflicht (BHV)

(Personen- und Sachschäden)

pauschal 3.000.000,00 € pauschal 3.000.000,00 € pauschal 3.000.000,00 €

Maximierung der Deckungssummen

2-fach maximiert 2-fach maximiert 2-fach maximiert

Selbstbeteiligung
(entfällt für Personenschäden)

500,00 € 500,00 € 500,00 €

Jahresbruttobeitrag
(Jahresnettobeitrag)

533,12 €
(448,00 €)
747,32 €
(628,00 €)
1.068,62 €
(898,00 €)

Tarifauswahl
» oder zum Bausteinrechner wechseln

Leistungserweiterungen

1. Rücktritt vom Auftrag/Projekt (Versicherungssumme 100.000,00 €)

Versichert sind vergebliche Honorar- und Sachaufwendungen bei Rücktritt des
Auftraggebers vom laufenden Auftrag auf Werkvertragsbasis

119,00 €
(100,00 €)

2. Vertragliche Haftung & Eigenschäden (Eigenschäden bis 100.000,00 €)

Versichert sind bestimmte Bereiche der vertraglichen Haftung sowie Eigenschäden
durch Zerstörung der eigenen Webseite

95,20 €
(80,00 €)

3. Weltweite Deckung

Versicherungsschutz wird vom Geltungsbereich Europa (EU, EWR & CH) auf
weltweit ausgedehnt (mit besonderer Regelung für USA / Kanada)

119,00 €
(100,00 €)
533,12 €
(448,00 €)
Jahresbruttobeitrag:
(Jahresnettobeitrag)

 
 
 
 
Nachlass fĂĽr Startup-Unternehmen bzw. ExistenzgrĂĽnder

Sie erhalten in den ersten 2 Versicherungsjahren einen Nachlass von 15 % auf die Tarife und die Versicherungsbausteine (Vermögensschadenhaftpflicht, Büro- und Betriebshaftpflicht und Leistungserweiterungen).

Hinweis: Bei Wahl der einheitlichen Hauptfälligkeit im 3. Schritt des Antrages wird der Existenzgründer-Nachlass nur auf das Rumpfjahr = 1. Versicherungsjahr (vom Versicherungsbeginn bis 31.12., also keine 12 Monate) und das komplette Folgejahr gewährt. Bei Wahl der individuellen Hauptfälligkeit (vorbelegt) erhalten Sie den Nachlass für zwei volle Jahre (= 24 Monate).

Definition Startup-Unternehmen bzw. Existenzgründer

  • Agenturen, bei denen die Firmengründung nicht länger als 12 Monate zurück liegt
  • Selbständige und Freiberufler, deren Aufnahme der Tätigkeit nicht länger als 12 Monate zurück liegt

Hinweis: Existenzgründer müssen keine Angabe zum bisher erwirtschafteten Nettoumsatz machen!

 
Jahresnettoumsatz

Unter Jahresnettoumsatz versteht der Versicherer den Umsatz der letzen 12 Monate vor Antragstellung ohne Umsatzsteuer.  
Umsatz = Summe der in einer Periode verkauften, mit ihren jeweiligen Verkaufspreisen bewerteten Leistungen.

Hinweis: Existenzgründer müssen keine Angabe zum bisher erwirtschafteten Nettoumsatz machen!

 
«Media-Haftpflicht light» für Versicherungsnehmer mit Sitz in Österreich

Die Tarife der «Media-Haftpflicht light» können auch Medienschaffende mit Sitz in Österreich beantragen. Da die österreichische Versicherungssteuer 11 % anstatt 19 % wie in Deutschland beträgt, weichen die Bruttobeiträge von den deutschen Beiträgen ab und scheinen günstiger zu sein. Die Nettobeiträge sind jedoch identisch.

Wenn Sie in der Tarifübersicht oder im individuellen Bausteinrechner den Geschäftssitz Österreich auswählen, werden Ihnen automatisch die für Österreich geltenden Beiträge angezeigt.

Ergänzende Bedingungen für Versicherungsnehmer in Österreich:

Für Versicherungsnehmer in Österreich wird dem Versicherungsvertrag österreichisches Versicherungsvertragsrecht (ÖVersVG) zugrunde gelegt. Dabei wird der Abschnitt „Allgemeine Regelungen“ der Media-Haftpflicht-light Bedingungen Hiscox 01-2011 durch die AVB-Austria exali 04-2012 Media+Web ersetzt.

 
Berufshaftpflichtversicherung für „Medienschaffende“

Die «Media-Haftpflicht light» bietet Ihnen umfassenden Schutz vor Schadenersatzansprüchen
Dritter und vor bestimmten Eigenschäden. Im Gegensatz zu herkömmlichen Betriebshaftpflicht- versicherungen wurde der Versicherungsschutz um zusätzliche - für freiberufliche und selbständige Medienschaffende aus den Bereichen Web und Print unverzichtbare - Leistungen erweitert.

Die «Media-Haftpflicht light» beinhaltet folgende Versicherungsbausteine

  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (kurz VSH)
  • Büro- & Betriebshaftpflichtversicherung (kurz BHV)
  • Vertrauensschadenversicherung

Erläuterungen hierzu finden Sie direkt in den Hilfefenstern der einzelnen Tarifbausteine.

Versicherte Tätigkeitsbereiche

Durch das Prinzip der „All-Risk-Deckung“ sind alle Tätigkeiten als Medienschaffender oder Agentur versichert. Im Online-Antrag haben Sie die Möglichkeit, bis zu 6 Tätigkeitsbereiche anzugeben. Diese Tätigkeitsbereiche mit den dazugehörigen Beispielen für versicherte Risiken werden in den Versicherungsschein (Police) übernommen und sind damit verbindlich geregelt.

Web

Web-Designer / Web-Developer, Web- / Internetagentur, Internetgestalter, Flash-Designer, Animations-Designer, Screen-Designer, User Interface Designer, Mediengestalter / Kommunikationsdesigner, Programmierer (z.B. PHP, Java, Ruby, Python, Perl), (Open-Source) CMS Entwickler, Frontendentwickler, (Open Source) Online-Shop Programmierer,  iOS / Android Entwickler, Webserver Administrator

Grafik

Grafik-Designer, Logo-Designer, 3D-Designer, Designer, Werbegrafiker, Kreativ- und Art-Direktor, Illustrator, Komponist, Audiodesigner, Sounddesigner, freier Kameramann, Fotograf, Fotodesigner

Content

(Online- / Multimedia-) Redakteur, technischer Redakteur, Blogger, Ghostwriter, Editor, Content Manager, Drehbuchautor, freier Autor, Werbetexter / Copywriter, freier Texter, Verleger, Korrektor, Lektor, Dolmetscher / Übersetzer,  Software-Lokalisierer

Beratung & Projektmanagement

SEO Berater, Suchmaschinenoptimierer (On-Page  / Off-Page), SEM Berater, Usability Berater, Social Media Berater, Web-Consultant, Online Marketing Consultant, (Online-) Medienberater,  Projekt-Manager, Projektassistent, Test-Manager, Office-Manager, (IT-) Trainer, (Online-) Vertriebsconsultant

PR & (Online-) Marketing

PR-Berater / PR-Agentur, PR-Manager, (Online-) Marketing-Agentur, (Online-) Marketing-Manager, Werbeberater

Technik und Infrastruktur

PC-Techniker, IT-Servicetechniker, IT-Supporter (First & Second Level), Systemadministrator, Microsoft Office Experte, Fachinformatiker, Netzwerk-Administrator, Datenbank-Administrator, Linux-Spezialist

 

Optionale Leistungserweiterungen (Zusatzbausteine)

Damit die «Media-Haftpflicht light» flexibel an Ihre beruflichen Anforderungen angepasst werden kann, gibt es drei optionale Leistungserweiterungen. Diese können schon bei Antragstellung, aber auch jederzeit während der Vertragslaufzeit über die „Upgrade-Funktion“ im Kundenbereich „Mein exali“ mitversichert werden.

  1. Rücktritt vom Auftrag / Projekt
  2. Vertragliche Haftung & Eigenschäden
  3. Weltweite Deckung
 
Vermögensschadenhaftpflicht «VSH»

Definition Vermögensschaden

Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden (Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen) sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten.

Vermögensschäden - typisch im Medienumfeld

Viele der vorkommenden Schäden im Medienbereich führen zu einem Vermögensnachteil (sprich Vermögensschaden) Ihrer Kunden oder von sonstigen Dritten, wie die folgenden Beispiele zeigen:

  • Fehler im Bestellformular eines Web-Shops
  • Ausfall der Kundenwebseite nach einem CMS-Update
  • Fehler in der Druckvorstufe
  • Verletzung von Urheber- und Lizenzrechten
  • versehentliches Löschen von Kundendaten
  • Schäden durch Weitergabe virenbehafteter Dateien
  • Verwendung geschützter Keywords bei SEM / SEO
  • wettbewerbsrechtliche Verstöße in einem Blog oder Forum
  • Anwaltskosten aufgrund einer Abmahnung, Unterlassung oder einstweiligen Verfügung

All-Risk-Deckung

Durch die «All-Risk-Deckung» sind alle Risiken als Medienschaffender in den Bereichen Web, Grafik, Text, PR und Beratung versichert, ohne diese abschließend aufzuzählen.

Mitversicherte Personen

  • die Mitglieder der Geschäftsführung
  • angestellte Mitarbeiter, Volontäre und Praktikanten
  • freie Mitarbeiter
  • in den Betrieb eingegliederte Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen

Mitversichert gelten auch Leistungen und Tätigkeiten von inländischen, rechtlich selbständigen Tochtergesellschaften oder Niederlassungen.

Versicherungsschutz besteht auch, wenn Sie Subunternehmer beauftragen. Die persönliche Haftpflicht des Subunternehmers ist jedoch nicht versichert.

Vertrauensschadenversicherung

Die beitragsfrei beinhaltete Vertrauensschadenversicherung deckt Eigenschäden durch Unterschlagung, Untreue oder Betrug Ihrer festen und freien Mitarbeiter während einer dienstlichen Tätigkeit.

 
Bürohaftpflicht & Betriebshaftpflicht «BHV»

In der «Media-Haftpflicht light» ist als wichtige Ergänzung zur Absicherung von Personen- und Sachschäden eine umfassende Betriebshaftpflichtversicherung integriert.

All-Risk-Deckung

Bei der Betriebshaftpflicht handelt es sich ebenso wie bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung um eine All-Risk-Deckung.

Einige Beispiele für versicherte Tätigkeiten:

  • Personen- und Sachschäden auf Kundenterminen
  • Sachschäden bei einem Shooting auf fremder Location
  • Verletzung eins Models bei Aufnahmen unter Ihrer Leitung
  • Schäden auf Dienstreisen
  • Schäden bei der Teilnahme an Messen, Ausstellungen, Events
  • Schäden am angemieteten Büro oder Veranstaltungsraum
  • Verlust fremder Schlüssel oder Code-Karten
  • Schäden aus der Umwelthaftung

Versicherungssummen

In der Tarifauswahl (Tarif 1-3) beträgt die Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden pauschal 3 Mio. € pro Schadenfall. Im individuellen Bausteinrechner können Sie alternativ auch 2 Mio. € oder 5 Mio. € wählen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung kann im individuellen Bausteinrechner auch abgewählt werden. Wir empfehlen dies jedoch nur, wenn Sie bereits eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung (Vorversicherung) haben. Langfristig sollten Sie jedoch die Betriebshaftpflichtversicherung in die «Media-Haftpflicht light» integrieren.

 
Maximierung der Versicherungssumme / Deckungssumme

Die Versicherungssummen der «Media-Haftpflicht light» für Vermögensschäden, Personen- und Sachschäden stehen grundsätzlich je Schadenfall zur Verfügung. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres wird auf das Doppelte der Versicherungssumme begrenzt (sogenannte 2-fache Maximierung).

Zur Erklärung ein Beispiel
Vereinbarte Versicherungssumme 500.000,00 € / 2-fach maximiert:
=> Pro Schaden zahlt der Versicherer max. 500.000,00 € Schadenersatz.
Für alle Schäden eines (Versicherungs-) Jahres zahlt er jedoch maximal 1 Mio. €.

 
Selbstbeteiligungsregelungen der «Media-Haftpflicht light»

Für Vermögensschäden und Sachschäden beträgt die Selbstbeteiligung 500,00 €.
Für Personenschäden gibt es keine Selbstbeteiligung.

Bei Einschluss des Bausteins „Rücktritt vom Auftrag / Projekt“ beträgt die Selbstbeteiligung für Eigenschäden 10 %, jedoch mindestens 500,00 € je Schadenfall.

 
Jahresbruttobeitrag

Jahresbruttobeitrag ist der Zahlbeitrag für den Versicherungsvertrag inklusive Versicherungssteuer.

Hinweis: Bei der Versicherungssteuer und der Mehrwertsteuer handelt es sich um zwei unterschiedliche Steuerarten.
Die Versicherungssteuer (kurz VSt) ist nicht wie die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer als Vorsteuer abzugsfähig. Jedoch ist der Versicherungsbeitrag zzgl. der Versicherungsteuer als Betriebsausgabe anzusetzen.
 

 
Eigenschaden bei RĂĽcktritt des Auftraggebers

Unternehmerisches Risiko reduzieren

Durch diesen optionalen Versicherungsbaustein „Rücktritt vom Auftrag / Projekt“ können Sie Ihr unternehmerisches Risiko durch den berechtigten Rücktritt Ihres Kunden / Auftraggebers von einem laufenden Auftrag oder Projekt auf Werkvertragsbasis erheblich reduzieren.

Hintergrund: Bei einem Auftrag auf Werkvertragsbasis (z.B. Erstellung einer Webseite, einer Imagebroschüre oder eines Logos) hat Ihr Auftraggeber bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den Rücktritt vom Auftrag geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug bereits erhaltene Beratungshonorare zurückbezahlt oder auf fällige Honorare verzichtet werden. Hier greift der Baustein „Rücktritt vom Auftrag“.

Personal- und Sachkosten versichert

Dabei ersetzt Ihnen der Versicherer nach Ziffer III. Nr. 1 der Besonderen Bedingungen 01-2011 der «Media-Haftpflicht light» Ihre vergeblichen Aufwendungen (Personal- und Sachkosten, nicht jedoch entgangenen Gewinn) im Falle eines berechtigten Rücktritts Ihres Kunden, soweit der Grund für den Rücktritt nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen durch den Versicherungsnehmer beruht.

Der Zusatzbaustein versichert:

  • Ihre vergeblichen Aufwendungen
  • Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern und Subunternehmern
  • „Passiver Rechtschutz“: Der Versicherer klärt auf seine Kosten, ob der Rücktritt Ihres Auftraggebers gerechtfertigt war.

Versicherungssumme und Selbstbeteiligung

Versichert sind Schäden bis zu einer Versicherungssumme von 100.000,00 € pro Schadenfall.
Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % der vergeblichen Aufwendungen, mindestens jedoch die  im Versicherungsschein vereinbarte Selbstbeteiligung von 500,00 € je Schadenfall.

 
Vertragliche Haftung & Eigenschäden

1. Vertragliche Haftung

Die «Media-Haftpflicht light» versichert prinzipiell Ansprüche Dritter aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen. Mit der Leistungserweiterung „Vertragliche Haftung & Eigenschäden“ werden neben der gesetzlichen Haftung auch bestimmte Bereiche der vertraglichen Haftung mitversichert. Dies sind

  • Ansprüche auf Schadenersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen der Nichterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht, wobei ein Verzögerungsschaden nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen beruhen darf
  • Ansprüche auf Schadenersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen der Schlechterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht
  • Ansprüche auf Schadenersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten

Versicherungssumme und Selbstbeteiligung

Es gelten die gewählten Versicherungssummen für Vermögensschäden, Personen- und Sachschäden.  Für Vermögensschäden und Sachschäden gilt eine Selbstbeteiligung von 500,00 € je Schadenfall.

2. Eigenschäden

Mit der Leistungserweiterung „Vertragliche Haftung & Eigenschäden“ sind auch die Wiederherstellungskosten für die „Zerstörung der eigenen Webseite“ durch unbefugte Dritte (z.B. Hacker) versichert.

Versicherungssumme und Selbstbeteiligung

Versichert sind Schäden bis zu einer Versicherungssumme von 100.000,00 € pro Schadenfall.
Die Selbstbeteiligung beträgt 500,00 € je Schadenfall.

 
Weltweiter Versicherungsschutz

Mit dieser Leistungserweiterung wird der Versicherungsschutz für Europa (EU, EWR und CH) auf einen weltweiten Versicherungsschutz erweitert. Für Ansprüche in USA oder Kanada oder bei Verletzung der Rechte dieser Staaten besteht Versicherungsschutz nur für Vermögensschäden (z.B. Urheberrechtsverletzungen).

Personen- und Sachschäden gelten jedoch in den USA und Kanada mitversichert, bei

  • indirektem Export* von Produkten oder Dienstleistungen nach USA oder Kanada
  • der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen
  • der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen

     *Hinweis: Ein indirekter Export liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen in die USA oder Kanada
      gelangt sind, ohne dass der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen dies veranlasst haben.

Standard: Europäischer Versicherungsschutz

Ohne die Leistungserweiterung „Weltweiter Versicherungsschutz“ besteht Versicherungsschutz für Ansprüche, die vor Gerichten der Mitgliedsstaaten der EU, des EWR oder der Schweiz geltend gemacht werden und auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen.

Die rechtskräftigen Formulierungen entnehmen Sie bitte Ziffer III. Nr. 3 der Media-Haftpflicht light Besondere Bedingungen exali 01-2011

Wie stelle ich den Online-Antrag?

Schritt 1: Auswahl der gewünschten Tarife / Bausteine

Stellen Sie sich mit der Tarifauswahl oder dem individuellen Bausteinrechner Ihren individuellen Media-Haftpflicht-light Vertrag zusammen.

Schritt 2: Beantworten der Antragsfragen

Sie geben die zu versichernden Tätigkeiten über ein Auswahlmenü an und beantworten 6 einfache Fragen mit „ja“ und „nein“.

Schritt 3: Ergänzen der persönlichen Daten

Sie ergänzen Ihre persönlichen Daten und vergeben sich ein Passwort für den Zugang zum Kundenbereich „Mein exali“.

Schritt 4: Zusammenfassung

Im letzten Schritt erhalten Sie noch einmal zur Überprüfung des Antrags alle Daten in einer Zusammenfassung dargestellt. Anschließend können Sie den Antrag absenden.

Vertrag aktivieren und Download der Police

Nachdem Sie den Antrag abgesendet haben, erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Aktivierungslink. Nach der Aktivierung des Vertrages können Sie den ersten Versicherungsschein und die signierte Beitragsrechnung im Kundenbereich „Mein exali“ einsehen und herunterladen.

 
Wie erhalte ich die Police und wann beginnt mein Vertrag?

Versicherungsschein (=Police)

Der Versicherungsschein wird von exali elektronisch erstellt und in Ihrem SSL-geschützten Kundenbereich „Mein exali“ als Download zur Verfügung gestellt. Im Kundenbereich sind zudem die Beitragsrechnung, Ihr Antrag, die Versicherungsbedingungen und sämtliche nach der VVGInfoV vorgeschriebenen Verbraucherinformationen als PDF hinterlegt.

Im Kundenbereich „Mein exali“ können Sie zudem eine Versicherungsbestätigung in deutscher und englischer Sprache erstellen oder Ihr «Media-Haftpflicht-Siegel» beantragen.

Versicherungsbeginn

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Antrag von Ihnen ausgewählten Datum (jeweils 12:00 Uhr MEZ). Voraussetzung dafür ist, dass Sie alle Fragen im Antrag mit „nein“ beantwortet haben.

Hinweis: Sollten Sie eine oder mehrere Fragen mit „ja“ beantworten, werden wir diese(n) offenen Punkt(e) mit Ihnen i.d.R. innerhalb von 48 Stunden klären. Danach erfolgt dann die Online-Policierung.

Ist als Beginn das aktuelle Datum von Ihnen ausgewählt, beginnt der Vertrag am aktuellen Tag (auch Samstag oder Sonntag!). Im Online-Antrag können Sie eine Rückdatierung bis zu 1 Monat oder ein Datum, das bis zu 4 Monate in der Zukunft liegt, wählen.

 
Wie zahle ich den ersten Beitrag zur Media-Haftpflicht light?

Der Versicherer bietet nur die jährliche Zahlweise an. Die Beitragszahlung erfolgt per Bankeinzug. Dadurch können wir die Online-Policierung und den sofortigen Versicherungsbeginn sicherstellen. Anderenfalls würde der so genannte „materielle“ Versicherungsschutz erst mit Eingang des Erstbeitrages beim Versicherer beginnen.

Je nachdem, ob Sie die im Antrag vorgegebene, individuelle Hauptfälligkeit oder abweichend den 01.01. als Hauptfälligkeit im Antrag auswählen, beläuft sich der Erstbeitrag entweder auf einen vollen Jahresbeitrag (für 12 Monate) oder auf den anteiligen „Rumpfbeitrag“ (wenn als Hauptfälligkeit der 01.01. gewählt wird).

Besonderheit: Wählen Sie die im Antrag vorgegebene, individuelle Hauptfälligkeit und fällt der gewünschte Versicherungsbeginn nicht auf den 01. eines Monats, so ist der erste „Rumpfmonat“ beitragsfrei versichert.

Zwei Beispiele mit Versicherungsbeginn 03.06.2010:

  1. Im Antrag vorgegebene, individuelle Hauptfälligkeit (01.07.) gewählt
    Erster Rumpfmonat ist beitragsfrei → Erstbeitrag für 01.07.2010 bis 01.07.2011
    Versicherungsschutz aber schon ab 03.06.2010!
  2. Abweichend einheitliche Hauptfälligkeit 01.01. gewählt
    Erste Hauptfälligkeit ist der 01.01.2012 → Erster Beitrag für 03.06.2010 bis 01.01.2011
 
Wie sind die Mindestvertragslaufzeit und die KĂĽndigung geregelt?

1. Mindestvertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr. Bei „individueller“ Hauptfälligkeit (z.B. vom 05.06.2011 - 01.07.2012) beträgt die Laufzeit genau den Rumpf-Monat (sofern als Beginn nicht der 01. eines Monats gewählt wird) + 12 Monate. Der Rumpf-Monat (hier: 05.06.2011-01.07.2011) ist in diesem Fall beitragsfrei.
Wählt ein Kunde die „einheitliche“ Hauptfälligkeit (die Fälligkeit des Vertrages ist unabhängig vom Beginn jeweils der 01.01. eines Jahres), so berechnet sich die Vertragslaufzeit wie folgt: 05.06.2011 bis 01.01.2012 (=Rumpf-Jahr) + 01.01.2012 bis 01.01.2013.
Somit ist die Mindestvertragslaufzeit bei dieser Variante (jeweils Rumpf-Jahr + 12 Monate) länger als bei der individuellen Hauptfälligkeit. Es erfolgt eine tagesgenaue Abrechnung (Rumpf-Monat ist nicht beitragsfrei).
Standardmäßig ist jedoch die „individuelle“ Hauptfälligkeit und somit eine Mindestvertraglaufzeit von 12 Monaten (+ ggf. beitragsfreier Rumpf-Monat) eingestellt.
Den genauen Beginn und die Variante der Hauptfälligkeit bestimmen Sie selbst im Online-Antrag.
Hinweis: Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Info-Buttons!

2. Verlängerung und Kündigung des Vertrages

Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien (Versicherungsnehmer oder Versicherer) unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird.

3. Sonderkündigungsrecht

Neben dem unter Punkt 2. beschriebenen ordentlichen Kündigungsrecht zum Ablauf des Vertrages besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich nach Eintritt eines Schadenfalles zu kündigen.

Zudem haben Sie das Recht, die Versicherung bei einem Risikowegfall (beim Freiberufler z.B. Wechsel in die Festanstellung) außerordentlich zu kündigen. Die ggf. zu viel bezahlten Beiträge werden Ihnen in diesem Fall anteilig zurückerstattet.

 
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In der Media-Haftpflicht versicherte Berufe:

Werbegrafiker
Werbeberater
Webserver Administrator
Webmaster, Webworker
Webmaster, Webentwickler
Web-Designer / Web-Developer
User Interface Designer
Usability Berater
Texter, Redakteur
System-Administrator
Suchmaschinenoptimierer
Social Media Berater
SEO & SEM Berater
Screendesigner
PR-Berater (Public Relations)
PHP-Programmierer
Online-Redakteur
Online Marketing Consultant
(Open Source-) Online-Shop Programmierer
(Open Source-) CMS Entwickler
(Online-) Vertriebsconsultant
(Online-) Marketingmanager
Mediengestalter / Kommunikationsdesigner
Kreativ- und Art-Director
iOS / Android Entwickler
Internet-Programmierer
Internet Marketer
Grafiker, Illustrator
freier Kameramann
freier Journalist & Autor
Fotograf / Fotodesigner
Flash-Designer, 3D-Designer
Designer, Grafikdesigner
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Audiodesigner / Sounddesigner
2D & 3D Animations-Designer

 

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Mo. bis Fr.: 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

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