Amazon Handmade – was ist das eigentlich?
Viele Kreative haben wohl bereits mit dem Gedanken gespielt, ihr Hobby zum Beruf zu machen. Die schöne Vorstellung, am heimischen Esstisch in liebevoller Handarbeit Produkte anzufertigen bildet die Realität dabei aber nicht vollständig ab – irgendwie müssen Töpferwaren, Strickkunst und Co. schließlich auch an die Kundinnen und Kunden gelangen.
An dieser Stelle setzt Amazon Handmade an. Die Plattform versteht sich selbst als Community für Kunsthandwerker:innen, in der sie ihre Waren verkaufen können. Umgekehrt möchte der Online-Konzern Käufer:innen eine seriöse Quelle für Kunsthandwerk bieten. Dazu gehören unter anderem selbstgetöpfertes Geschirr, selbstgenähte Kleidung oder handgemachter Schmuck.
Amazon Handmade Konto
Um Selbstgemachtes auf Amazon Handmade anbieten zu können, benötigen Sie zunächst ein reguläres Amazon-Verkäuferkonto. Wie die Erstellung eines solchen Kontos funktioniert und was Sie dabei beachten sollten, haben wir in folgendem Artikel zusammengefasst: Amazon-Händler:in werden: So geht`s und diese Risiken gibt es. Für Amazon Handmade benötigen Sie später den Verkaufstarif „Professionell“.
Um aber Handmade nutzen so können, müssen Sie zunächst einen Bewerbungsantrag einreichen. In diesem Onlineformular beantworten Sie Fragen zu Ihrem Unternehmen, zum Beispiel:
- In welcher Form arbeiten Sie?
- Sind Sie Einzelunternehmer:in? Haben Sie Mitarbeiter:innen oder sind Sie Teil einer Genossenschaft?
- Sind Ihre Produkte handgefertigt?
Dieses Prozedere soll sicherstellen, dass Sie als Verkäufer:in für Handmade qualifiziert sind. Nutzen Sie zur Herstellung Ihrer Waren etwa vorgefertigte Bausätze, wird Amazon Ihnen den Verkauf über Handmade eher nicht gestatten.
Haben Sie Ihre Bewerbung abgesendet, überprüft Amazon Ihre Angaben. Fällt die Bewertung positiv aus, erhalten Sie die Nachricht, dass Ihr Handmade-Konto freigeschaltet wurde. Anschließend müssen Sie den Namen Ihres Unternehmens sowie Ihre Kreditkartendaten zur Verfügung stellen, damit Amazon Ihre Identität überprüfen kann. Ist dieser letzte Schritt getan, können Sie Ihr Verkäuferprofil erstellen und Angebote veröffentlichen.
Welche Kosten fallen an?
Amazon beansprucht pro abgeschlossenem Verkauf eine Provision von 12 Prozent. Die Mindestgebühr pro Artikel beträgt dabei 30 Cent. Angenehmer Nebeneffekt: Bei der Nutzung eines normalen Amazon-Seller-Kontos fallen mit dem Verkaufstarif „Professionell“ eigentlich monatliche Gebühren von 39 € an, Verkäufer:innen auf Handmade sind davon jedoch befreit – Sie bezahlen also nur Provision, wenn Sie tatsächlich etwas verkaufen.
Verkaufen über Amazon Handmade
Ist Ihr Profil freigegeben, können Sie direkt mit der Präsentation Ihrer Waren beginnen. Stellen Sie dazu Ihre Produkte mit Bild und Beschreibung in Ihren Amazon Handmade Shop ein. Das funktioniert folgendermaßen:
Klicken Sie im Seller Central auf Lagerbestand und wählen Sie Produkt hinzufügen. Nun können Sie in der Liste der Handmade Produktkategorien die passende für Ihr Produkt auswählen. Gehen Sie hier sorgfältig vor, damit Ihre Kundinnen und Kunden Ihr Angebot möglichst leicht finden. Im nächsten Schritt arbeiten Sie sich durch verschiedene Tabs.
Wichtige Informationen
Hier versehen Sie Ihr Angebot mit wichtigen Angaben. Dazu gehören:
- ein prägnanter Titel
- eine Beschreibung zu wichtigen Eckpunkten
- Legen Sie in diesem Zuge auch Aufzählungspunkte mit Angaben fest, die für potenzielle Käufer:innen spannend sein können
Beschränken Sie sich nicht nur auf die Pflichtangaben, sondern befüllen Sie unter Erweiterte Ansicht auch die Felder für Größe, Farbe etc. So sorgen Sie dafür, dass Ihr Angebot noch besser auffindbar wird.
Varianten
Hier können Sie Produkte gruppieren, die in Größe, Farbe oder einer anderen Eigenschaft miteinander „verwandt“ sind.
Angebot
In diesem Tab legen Sie Ihren Standardpreis und die Stückzahl fest. In der erweiterten Ansicht können Sie die maximale Stückzahl pro Kauf, Angebotsdaten sowie -preise, Geschenkoptionen und die Versandvorlage bestimmen.
Bilder
Unter diesem Punkt haben Sie die Möglichkeit, Ihre Arbeit eindrucksvoll in Szene zu setzen. Das Hauptbild sollte über einen weißen Hintergrund verfügen. Generell gilt: Nutzen Sie dafür möglichst hochauflösende Bilder mit maximal 10.000 Pixeln beziehungsweise mindestens 500 Pixeln auf der längsten Seite. Wünschen Sie die Zoomfunktion für Ihre Bilder, sollten diese auf der längsten Seite mindestens 1.000 Pixel groß sein. Die Plattform bevorzugt dabei das JPEG-Format.
Noch mehr Tipps für das perfekte Produktbild haben wir im Artikel Produktbilder im Onlineshop: Tipps zur Erstellung und was Sie beachten sollten für Sie zusammengetragen.
Suchbegriffe
Die ausgewählten Suchbegriffe sollten thematisch eng mit Ihrem Produkt verbunden sein. Um hier die richtigen zu finden, hilft es, sich Gedanken zu machen, welche Worte Kundinnen und Kunden in die Suchleiste eingeben, um auf Angebote wie Ihres zu stoßen.
Hier hilft: Ausprobieren! Sie können Suchbegriffe immer wieder überarbeiten. Funktioniert eine Variante also nicht, testen Sie einfach eine andere.
Details
Das Ausfüllen dieser Registerkarte ist kein Muss, aber zu empfehlen, wenn Sie online gefunden werden wollen. Unter anderem über folgende Eckpunkt können Sie Angaben machen:
- Versandgewicht und Maßeinheit
- Herstellungsprozess des Produkts
- Anlass (Hochzeit, Geburtstag, …)
Personalisierungen
Sie haben die Möglichkeit, potenziellen Käufer:innen Produktkonfigurationen anzubieten, zum Beispiel eine individuelle Gravur oder Stickerei.
Wenn Sie alle Angaben getätigt haben, speichern Sie Ihre Einstellungen und klicken auf Veröffentlichen. Selbstverständlich müssen Sie nicht sämtliche Produkte einzeln anlegen. Bereits erstellte Angebote lassen sich problemlos klonen oder Sie laden gleich mehrere Daten in einer Sammeldatei hoch.
Bei Amazon Handmade Produkte versenden
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Waren selbst an Kundinnen und Kunden zu versenden, vereinfacht Ihnen das Erstellen einer Versandvorlage die Arbeit. Geben Sie dafür im Verkäuferportal Ihre Unternehmens- und Adressdaten ein. Diese Vorlage wird nach einem abgeschlossenen Kauf um die Daten des Empfängers aktualisiert – Sie müssen sie nur noch ausdrucken und aufkleben.
Stehen Sie vor der Aufgabe, sehr viele Produkte zu versenden, können Sie diesen Vorgang auch über Amazon abwickeln lassen. Ihre Produkte werden dann in Fulfillment-Centern gelagert, verpackt und von dort versendet.
Amazon Handmade Konto kündigen
Selbstverständlich können Sie Ihr Konto bei Amazon Handmade auch kündigen, wenn Sie Ihre Produkte über andere Kanäle verkaufen oder Ihr Gewerbe einstellen wollen. Loggen Sie sich dafür in Ihrem Verkäuferkonto ein und begeben Sie sich in die Einstellungen. Unter Informationen zum Verkäuferkonto finden Sie den Bereich Kontoverwaltung.
Dort bittet Amazon Sie, ein Formular auszufüllen. Nachdem Sie die Eingaben bestätigt haben, erhalten Sie eine E-Mail mit Informationen zur Kontoschließung. Alternativ können Sie Ich Konto auch pausieren, beziehungsweise in den Urlaubsmodus versetzen.
Eines haben beide Communities jedoch gemeinsam: Beide stellen Anforderungen an ihre Verkäufer:innen hinsichtlich Antwortrate, Bewertungen, sowie Versand. Zusammenfassend gilt: Je reibungsloser die Abläufe, desto besser das Standing der Shopinhaberin oder des Shopinhabers auf der Plattform.
Amazon Handmade vs. Etsy – ein kurzer Exkurs
Etsy galt lange Zeit als Platzhirsch für alle, die ihr Kunsthandwerk an die Käufer:innen bringen wollten. In Sachen Reichweite steht Amazon Handmade der Plattform jedoch in nichts nach. Die Abteilung Handmade fügt sich nahtlos in die restliche Struktur des Online-Riesen, sodass Kundinnen und Kunden wie gewohnt auf sämtliche Kategorien zugreifen können.
Auch im Bereich Personalisierung hat Amazon Handmade die Nase vorn. Während der Etsy-Shop zwar alle notwendigen Komponenten für einen reibungslosen Verkauf beinhaltet, kommt die persönliche Note ein wenig zu kurz. Amazon dagegen hält die Verkäufer:innen immerhin dazu an, ein paar Einblicke in ihr Schaffen zu geben und sich potenziellen Kundinnen und Kunden ein wenig vorzustellen.
Amazon Handmade – Risiken
So manche:r Kreative:r träumt davon, am heimischen Esstisch in liebevoller Handarbeit, seine Werke zu produzieren und anschließend unter die erfreuten Käufer:innen zu bringen. Viele von ihnen trifft die Realität dann umso härter. Denn auch wenn Sie Ihr Gewerbe als Kleinunternehmer:in führen, müssen Sie sich an diverse rechtliche Vorgaben halten.
Gewerbeanmeldung
Wenn Sie Ihre Waren über einen Marktplatz anbieten, dann führen Sie ein Gewerbe. Dieses müssen Sie gemäß § 14 der Gewerbeordnung anmelden, sobald Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen, das heißt am besten bereits bei der ersten Tätigkeit, die zur Ausübung Ihres Gewerbes notwendig ist – zum Beispiel, wenn Sie Stoffe einkaufen, um Ihre selbstgenähte Kleidung zu produzieren. Den Fragebogen für die steuerliche Erfassung sendet Ihnen das Finanzamt dann für gewöhnlich automatisch zu. Sofern Sie Angestellte beschäftigen müssen Sie zudem beim Arbeitsamt eine Betriebsnummer beantragen.
Nehmen Sie diese Pflichten nicht auf die leichte Schulter, denn sonst begehen Sie einen Wettbewerbsverstoß, den Ihre Mitbewerber:innen abmahnen können. Und auch der Staat könnte wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung mit strafrechtlichen Konsequenzen drohen.
Produktion in der Wohnung
Viele Kreative produzieren ihr Kunsthandwerk in der eigenen Wohnung. Die ist laut Mietvertrag jedoch oft nur zu Wohnzwecken zu nutzen. Eine Absprache mit dem Vermieter kann hier Missverständnisse ausräumen.
Vorsicht bei der gewerblichen Nutzung von Anleitungen
Wenn Sie Ihr Hobby unter der Zuhilfenahme von Anleitungen wie Schnittmustern oder Ähnlichem begonnen haben, ist es nicht ratsam, diese für Ihre Gewerbe weiterzuverwenden. Denn all diese Muster sind urheberrechtlich geschützt und die gewerbliche Nutzung erfordert daher eine Lizenz. Erwerben Sie diese nicht, begehen Sie einen Urheberrechtsverstoß, der teure Abmahnungen samt Unterlassungserklärungen nach sich ziehen kann.
Kennzeichnungen, Kennzeichnungen, Kennzeichnungen
Je nachdem, welche Waren Sie anbieten, sind Sie verpflichtet, diese ordnungsgemäß zu kennzeichnen. Hier finden Sie drei der wichtigsten Vorschriften (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).
- Textilkennzeichnung
Bieten Sie in Ihrem Shop zum Beispiel Textilien an, sind Sie dafür verantwortlich Zusammensetzung und Faser korrekt zu kennzeichnen. Das kann zum Beispiel folgendermaßen aussehen: 70 % Baumwolle, 30 % Polyester. Mehr zur Textilkennzeichnung im Detail gibt’s übrigen hier: Textilkennzeichnungen: Was es beim Online-Verkauf von Textilprodukten zu beachten gibt.
- Warnhinweise
Beim Verkauf von kleinteiligem Spielzeug an Kleinkinder verlangt die zweite Verordnung des Produktsicherheitsgesetzes einen Warnhinweis. Dieser muss darüber in Kenntnis setzen, dass das Spielzeug für Kinder unter drei Jahren ungeeignet ist.
- Herstellerangabe
§ 6 desselben Gesetzes schriebt außerdem vor, dass auf dem Produkt angegeben werden muss, wer es hergestellt hat und wie Verbraucher:innen diese:n Hersteller:in kontaktieren können. Ist das direkt auf der Ware nicht umsetzbar, dann erfolgen diese Angaben auf der Verpackung.
Abmahnfalle Impressum und AGB
Wenn Sie auf Amazon mit Ware handeln, sind Sie gemäß § 5 des Telemediengesetzes verpflichtet, ein Impressum zu hinterlegen. Auf diese Weise möchte der Gesetzgeber Transparenz schaffen und gleichzeitig die Verantwortlichkeit für rechtliche Verstöße regeln.
Um Ihr Impressum bei Amazon zu erstellen, klicken Sie sich im SellerCentral bei Ihre Informationen und Richtlinien über die Einstellungen zu Impressum & Info zum Verkäufer. Dort geben Sie im Textfeld Ihr Impressum ein.
- Name und ladungsfähige Anschrift
- Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme
- Register samt Nummer (falls vorhanden)
- Umsatzsteuernummer
- Zuständige Aufsichtsbehörde (sofern notwendig)
- Hinweis zum Online-Streitbeilegungsportal der EU
Als gewerbliche:r Verkäufer:in sind Sie außerdem verpflichtet, Ihrer Kundschaft sogenannte „spezielle Kundeninformationen“ zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören unter anderem Informationen zum Zustandekommen des Vertrags, Angaben zu den Zahlungsmodalitäten, Details zu Lieferung und noch Einiges mehr. Hier lohnt es sich, direkt Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in Ihr Profil einzubinden. Die notwendigen Informationen können Sie in die AGB einbetten.
Dazu suchen Sie über Einstellungen -> Ihre Informationen und Richtlinien die Benutzerdefinierte Hilfeseiten auf. Dort können Sie sämtliche Angaben bequem einbinden.
Datenschutz
Wer auf Amazon verkauft, ist nach § 13 Telemediengesetz dazu verpflichtet, eine Datenschutzerklärung abzugeben. In dieser unterrichten Sie Ihre Käufer.innen über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten. Sie können Sie unter Ihre Informationen und Richtlinien unter Datenschutzrichtlinie einfügen.
Verkaufen Sie Ihre Schätze – erfolgreich und gut abgesichert
Amazon Handmade bietet Kunsthanderwerker:innen eine auf den ersten Blick niedrigschwellige Möglichkeit, ihre Produkte zu verkaufen. Bei aller Liebe zum Detail geht leider oft unter, dass auch hier Rechte und Gesetze gelten, deren Missachtung fatale Konsequenzen von der teuren Abmahnung bis zur strafrechtlichen Verfolgung nach sich ziehen können. Nicht umsonst verlangt Amazon in den USA bereits von seinen Händler:innen den Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Was es damit konkret auf sich hat, erfahren Sie hier: Amazon fordert Haftpflichtversicherung: Was Händler:innen jetzt wissen müssen.
Bei Risiken rund um den Onlinehandel ist die Webshopversicherung über exali daher an Ihrer Seite. Bei Abmahnungen, Rechtsverletzungen und vielen anderen Stolpersteinen sind Sie rundum abgesichert und stehen im Schadenfall nicht alleine da. Bei Bedarf besteht außerdem die Möglichkeit, Ihre Berufshaftpflicht mit einer frei wählbaren Produkthaftpflichtversicherung zu kombinieren.
Jetzt Webshop-Versicherung berechnen:
<span class='visible--desktop'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--tablet'>Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung</span>
<span class='visible--mobile'>Datenschutz- & Cyber-Deckung (DCD)</span>
<span class='visible--desktop'><h5><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></h5>
<p>Versichert sind <b>Eigenschäden</b> im Zusammenhang mit der <strong>Wiederherstellung</strong> Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer <strong>Computer-Forensik-Analysten</strong> sowie <strong>Krisenmanagement und PR</strong>.</p>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="liste">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen,</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten),</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung),</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter),</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
</ul>
<h5><strong>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</strong></h5>
Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten und Mehrkosten</strong>, z.B. für die Beauftragung von:
<ul class="liste">
<li>Computer-Forensik-Spezialisten,</li>
<li>Beratern zur Information von Dateninhabern,</li>
<li>Profis für PR & Krisenmanagement,</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
</ul>
<p>sowie für die</p>
<ul class="liste">
<li>Kosten für die Nutzung fremder Anlagen (insbesondere IT- und Computersysteme).</li>
</ul>
</span>
<span class='visible--tablet'><h5><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></h5>
<p>Versichert sind <b>Eigenschäden</b> im Zusammenhang mit der <strong>Wiederherstellung</strong> Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer <strong>Computer-Forensik-Analysten</strong> sowie <strong>Krisenmanagement und PR</strong>.</p>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="liste">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen,</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten),</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung),</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter),</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
</ul>
<h5><strong>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</strong></h5>
Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten und Mehrkosten</strong>, z.B. für die Beauftragung von:
<ul class="liste">
<li>Computer-Forensik-Spezialisten,</li>
<li>Beratern zur Information von Dateninhabern,</li>
<li>Profis für PR & Krisenmanagement,</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
</ul>
<p>sowie für die</p>
<ul class="liste">
<li>Kosten für die Nutzung fremder Anlagen (insbesondere IT- und Computersysteme).</li>
</ul>
</span>
<span class='visible--mobile'><p>Absicherung gegen Hackerschäden an eigenen IT-Systemen, DoS-Attacken, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern sowie eine sonstige Datenrechtsverletzung und den Großteil der daraus resultierenden Aufwendungen und Kosten.</p>
</span>
<div class="spaceTop-20">
<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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+49 (0) 821 80 99 46-0 </a>
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Rückruf anfordern </span>
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zum Kontaktformular </span>
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<span class='visible--desktop'>Cyber-Betriebsunterbrechung & Erpressung (kurz CBE)</span>
<span class='visible--tablet'>Cyber-Betriebsunterbrechung & Erpressung (kurz CBE)</span>
<span class='visible--mobile'>Cyber-BU & Erpressung (CBE)</span>
<span class='visible--desktop'><h5><strong>Cyber-Betriebsunterbrechungsversicherung</strong></h5>
<p>Versichert sind Ihr entgangener <strong>Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten</strong> durch eine elektronische Blockierung oder eine erhebliche Einschränkung des Zugriffs auf ihre Webseite (z.B. Hackerangriff oder DDoS-Attacke).</p>
<h5><strong>Cyber-Erpressungs- und Lösegeldversicherung</strong></h5>
<p>Versicherungsschutz besteht auch, wenn Dritte Sie als Betreiber erpressen, indem sie mit einer Beschädigung (z.B. Hacking, Viren, Malware etc.), Blockierung (z.B. DDoS-Attacken) oder Ausspähung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen drohen. Versichert sind die <strong>Kosten für die Beratung</strong> und <strong>Unterstützung im Erpressungsfall</strong> bis hin zur Übernahme der Kosten für <strong>Lösegeldzahlungen</strong>.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Wenn Ihnen die zur Auswahl stehende Versicherungssumme für diesen Zusatzbaustein in der Höhe nicht ausreicht, müssen Sie die Versicherungssumme für Vermögensschäden (VSH) auf der vorigen Seite erhöhen.</p>
</span>
<span class='visible--tablet'><h5><strong>Cyber-Betriebsunterbrechungsversicherung</strong></h5>
<p>Versichert sind Ihr entgangener <strong>Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten</strong> durch eine elektronische Blockierung oder eine erhebliche Einschränkung des Zugriffs auf ihre Webseite (z.B. Hackerangriff oder DDoS-Attacke).</p>
<h5><strong>Cyber-Erpressungs- und Lösegeldversicherung</strong></h5>
<p>Versicherungsschutz besteht auch, wenn Dritte Sie als Betreiber erpressen, indem sie mit einer Beschädigung (z.B. Hacking, Viren, Malware etc.), Blockierung (z.B. DDoS-Attacken) oder Ausspähung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen drohen. Versichert sind die <strong>Kosten für die Beratung</strong> und <strong>Unterstützung im Erpressungsfall</strong> bis hin zur Übernahme der Kosten für <strong>Lösegeldzahlungen</strong>.</p>
<p><strong>Tipp:</strong> Wenn Ihnen die zur Auswahl stehende Versicherungssumme für diesen Zusatzbaustein in der Höhe nicht ausreicht, müssen Sie die Versicherungssumme für Vermögensschäden (VSH) auf der vorigen Seite erhöhen.</p>
</span>
<span class='visible--mobile'><ul class="list--checkmark">
<li>
<p><strong>Cyber-Betriebsunterbrechungsversicherung</strong><br />
Versichert sind Ihr entgangener <strong>Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten</strong> des Webshops durch elektronische Blockierung oder erhebliche Einschränkung des Zugriffs auf ihre Webseite (z.B. Hackerangriff).</p>
</li>
<li>
<p><strong>Cyber-Erpressungs- und Lösegeldversicherung</strong><br />
Versicherungsschutz besteht auch, wenn Dritte Sie als Betreiber erpressen. Versichert sind die <strong>Kosten für die Beratung</strong> und <strong>Unterstützung im Erpressungsfall</strong> bis hin zur Übernahme der Kosten für <strong>Lösegeldzahlungen.</strong></p>
</li>
</ul>
<p><strong>Tipp:</strong> Wenn ihnen die zur Auswahl stehende Versicherungssumme für diesen Zusatzbaustein in der Höhe nicht ausreicht, müssen sie die Versicherungssumme für Vermögensschäden (VSH) auf der vorigen Seite erhöhen.</p>
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<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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<span class='visible--desktop'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) </span>
<span class='visible--tablet'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) </span>
<span class='visible--mobile'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Mit der D&O-Außenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Außenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer absichern.</strong></p>
<h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer resultieren.</p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="liste">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Außenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Mit der D&O-Außenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Außenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer absichern.</strong></p>
<h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer resultieren.</p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="liste">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Außenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p><strong>Mit der optionalen D&O-Außenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Außenhaftung für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) absichern.</strong></p>
<p><strong>Wer ist versichert?</strong></p>
<p>Versichert sind u. a. die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul>
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z. B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler</strong> tätig sind und Ihr Business nicht als Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Außenhaftungsversicherung nicht.</p>
</span>
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<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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+49 (0) 821 80 99 46-0 </a>
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zum Kontaktformular </span>
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<a data-dismiss="modal" aria-hidden="true">Schließen</a>
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Vertrauensschaden & Betrug (kurz VSB)
<h5><strong>Vertrauensschaden/Betrug durch Mitarbeiter</strong></h5>
<p>Versichert sind Ihre unmittelbaren Vermögensschäden, die durch die vorsätzliche Verwirklichung eines Vermögensdeliktes (z.B. Unterschlagung von Geldern aus der Firmenkasse) von Ihren Mitarbeitern verursacht werden.</p>
<h5><strong>Betrug durch Dritte/Social Engineering</strong></h5>
<p>Versichert sind unmittelbare Vermögensschäden, die Ihnen durch <strong>Betrug</strong> Dritter entstehen (z.B. Kreditkartenbetrug durch einen Webshop-Kunden). Ebenfalls versichert sind<strong> Social Engineering Schäden</strong>, bei denen mitversicherte Personen arglistig von Dritten getäuscht werden (z.B. Fake President Trick).</p>
<h5><strong>Versicherungssumme</strong></h5>
<p>Als Entschädigungsgrenze stehen je Versicherungsfall und -jahr maximal <strong>25.000 €</strong> zur Verfügung.</p>
<p> </p><div class="spaceTop-20">
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