exali erweitert den Versicherungsumfang der consulting-Haftpflicht auf die Berufsgruppen SiFa und SiGeKo
Üblicherweise werden Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Betriebsschutz und Gesundheit von den Versicherern einfach den Architekten und Ingenieuren zugeordnet, natürlich auch zu deren Tarif. Dabei sind ihre Tätigkeiten, Aufgaben und Risiken denen eines Unternehmensberaters viel ähnlicher.
Dies gilt natürlich nur, sofern die Sicherheitsfachkraft ihre beratenden und schulenden Aufgaben gemäß den gesetzlichen Vorgaben korrekt erfüllt hat und dies auch nachweisen kann. Anderenfalls kann der Auftraggeber (beauftragendes Unternehmen) bei einem Beratungsfehler die externe Fachkraft im Rahmen einer Regressforderung haftbar machen. Die dadurch entstehenden Kosten und Schadensersatzansprüche können für einen externen Sicherheitsberater existenzbedrohend sein.
Dabei übernimmt die Berufshaftpflicht nicht nur die Aufgabe berechtigte Schadenersatzforderungen zu bezahlen, sondern auch die wichtige Rechtsschutzfunktion. Im Rahmen des so genannten «passiven Rechtschutzes» wehrt der Haftpflichtversicherer auch ungerechtfertigte Ansprüche ab und übernimmt in diesem Zusammenhang die entstehenden Kosten für Anwälte, Gutachter, Gerichte, Zeugen, Reisekosten. Und dies unabhängig davon, wie das Verfahren letztlich ausgeht. Damit ist der Selbständige vor dem Kostenrisiko langwieriger, existenzbedrohender Rechtsstreitigkeiten sicher.
Nach unserern bisherigen Erfahrungen wird die externe Beratung im Bereich Arbeits- und Betriebsschutz oft ergänzend zur klassischen Unternehmensberatung und anderen Dienstleistungen wie z.B. Kommunikationstraining angeboten. Diese überschneidenden Tätigkeitsbereiche sind bei der consulting-Haftpflicht von exali mitversichert. Der entsprechenden Haken im Online-Antrag ist schnell gesetzt.
Im Sinne der Versicherungsnehmer hat exali bei Fachkräften für Arbeitssicherheit eine sehr offene Definition der mitversicherten Tätigkeiten gewählt. So entstehen bei sich verschiebenden oder neu hinzukommenden Aufgaben keine Versicherungslücken.
Beispiele für versicherte Tätigkeiten werden im Versicherungsschein genannt. Da diese jedoch nicht abschließend aufgeführt sind, spricht man hier so genannter «offener Deckung». Dazu ein weiterer Auszug aus dem Versicherungsschein:
«Unterstützung und Beratung des Arbeitgebers zu den Themen Arbeitsschutz und Unfallverhütung sowie in allen Fragen der Arbeitssicherheit, einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit, insbesondere
Auch für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren wurde der Versicherungsumfang entsprechend erweitert:
Der Koordinator hat nach § 3 der BaustellV (Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen) im Wesentlichen Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Der Koordinator hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen; zum Beispiel:

Branchenspezifische Berufshaftpflichtversicherung für Berater, Interim Manager und Trainer.
Die «Consulting-Haftpflicht» beinhaltet die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sowie den Betriebshaftpflicht Baustein.
Optionaler Versicherungsschutz für die Organhaftung von Interim Managern.
Optionaler Versicherungsschutz für Tätigkeiten im Bereich M&A
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