Im Online-Antrag der Berufshaftpflicht haben Sie die Möglichkeit, bis zu 9 Tätigkeitsbereiche anzugeben. Diese Tätigkeitsbereiche mit den dazugehörigen Beispielen für versicherte Risiken werden in den Versicherungsschein (Police) übernommen und sind damit verbindlich geregelt.
Bei der «Consulting-Haftpflicht» handelt es sich um eine „All-Risk-Deckung“. D.h. die durch die nachfolgend genannten Tätigkeiten als Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi / SiFa) versicherten Risiken sind pauschal versichert, ohne dass diese im Versicherungsschein einzeln aufgezählt werden müssen. Daher handelt es sich bei den nachstehend genannten Risiken lediglich um Beispiele:
Unterstützung und Beratung des Auftraggebers zu den Themen Arbeitsschutz und Unfallverhütung sowie in allen Fragen der Arbeitssicherheit, einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit, insbesondere
Die in den Beispielen aufgeführten Risiken werden insbesondere durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt, welche fester Bestandteil der Berufshaftpflicht für Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FaSi / SiFa) ist.
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