Wer postet, bloggt und vernetzt, sorgt für eine perfekte Performance auf allen Kanälen. „Mitzwitschern“, „Gesicht zeigen“ und sich oder den Kunden mit Videos erfolgreich auf YouTube präsentieren, ist deshalb ein Muss für jeden Social Media Marketer und jede Social Media Agentur in der B2B und B2C Kommunikation.
Doch wehe dem, der hilf- und fassungslos daneben stehen muss, wenn sich unerwünschte Informationen unkontrollierbar und mit rasender Geschwindigkeit im weltweiten Netz verbreiten. Denn Marketing durch Social Media, das bedeutet auch: die Geister, die ich rief, werd ich nicht mehr los.
Genauso vielfältig, wie die Möglichkeiten der erfolgreichen Vernetzung im Internet, sind auch die unkalkulierbaren Risiken. Rechtliche Grauzonen im Haftungsdschungel Internet sorgen für Stolperfallen. So schnell, wie Inhalte auf der eigenen Seite oder der des Kunden hochgeladen sind – so schnell können auch Urheber-, Persönlichkeits-, Namens-, Marken-, Wettbewerbs- und Lizenzrechte verletzt werden.
Wenn unerwünschte Inhalte eine gefährliche Eigendynamik entwickeln, dann ist eine Web 2.0 gerechte Berufshaftpflichtversicherung – auch Media-Haftpflicht genannt –für jeden SMM oder die Social Media Agentur nicht mehr wegzudenken.
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Die Liste der Stolperfallen ist lang: So haftet YouTube beispielsweise zwar für seine Inhalte – aber das nur grundsätzlich. Auch, wer als Social Media Marketer oder Social Media Agentur bei Facebook mit einem Gewinnspiel auf seinen Kunden aufmerksam machen will, kann in viele Fallen tappen. Ganz zu Schweigen von eingebetteten Videos auf der eigenen oder der Homepage des Kunden (der sogenannten Embedded-Funktion): Zwar handelt es sich dabei lediglich um eine Verlinkung – trotzdem gelten beispielsweise für von YouTube eingebundene Videos nicht weniger strenge rechtliche Regelung, als für andere Links.
Im Klartext heißt das: Wer ein Video einbindet, der hat auch die Pflicht, es auf entsprechende Rechtsverletzungen hin zu überprüfen.
Diese geschilderten Fälle sind nur einige Beispiele für unkalkulierbare Risiken – deren negative Folgen jedoch (fast) immer die Gleichen sind. Im schlimmsten Fall drohen dem Social Media Marketer oder der Social Media Agentur Beschwerden, die Sperrung der Accounts, Abmahnungen Schadenersatzforderungen, Unterlassungen oder einstweilige Verfügungen. Am Ende haftet der Social Media Manager oder die Social Media Agentur– im schlimmsten Fall sogar der Kunde. Imageschäden und Umsatzeinbußen sind dann vorprogrammiert.
Der schlimmste Fehler ist die Nichtreaktion. Denn wenn sich unerwünschte Inhalte unkontrollierbar im weltweiten Netz verbreiten und sämtliche Kanäle befeuern, dann brauchen der SMM oder die SMA das richtige Krisenmanagement – einen Aktionsplan für den Ernstfall.
Dazu gehören:
Doch auch die beste Krisenkommunikation sichert den Social Media Marketer oder die Social Media Agentur nicht ab, wenn es um Haftungsfragen geht. Nur eine den Risiken im Web 2.0 angepasste Berufshaftpflichtversicherung (Media-Haftpflicht) bietet Rundum-Schutz.
Denn dabei übernimmt der Berufshaftpflichtversicherer auch die Kosten für die Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzansprüche, Abmahnungen, Unterlassungserklärungen oder Verfügungen sowie für die professionelle Schadenregulierung (so genannter «Passiver Rechtsschutz»).
Deshalb ist eine spezifische Berufshaftpflichtversicherung / Media-Haftpflicht zur Absicherung nicht kalkulierbarer Schadenersatzforderungen, sowie zum Schutz vor Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und Verfügungen, die bedarfsgerechte Lösung.
Was den Social Media Marketer oder die Social Media Agentur erwartet, wenn alle Kanäle in der spannenden Welt des Internet mit Inhalten über den Kunden befeuert werden, welche Gefahren und Risiken beim Twittern, auf Facebook und auf YouTube lauern, wer im Fall der Fälle haftet, wie Sie sich selbst, die Fans und Ihren Kunden schützen können: Mehr Infos zum Thema gibt es auch im Experten-Blog von Ralph Günther, Geschäftsführer von exali – einfach weiterklicken.

Die exali Media-Haftpflichtversicherung über den erfahrenen Spezialversicherer Hiscox ist eine auf die Branche zugeschnittene Berufshaftpflichtversicherung. Diese beinhaltet die für Mediendienstleister und Agenturen besonders wichtige Vermögensschadenhaftpflicht sowie die Betriebshaftpflicht.
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