Denn wehe dem, der hilf- und fassungslos daneben stehen muss, wenn sich unerwünschte Informationen unkontrollierbar und mit rasender Geschwindigkeit im weltweiten Netz verbreiten.
Rechtliche Grauzonen im Haftungsdschungel Internet sorgen für Stolperfallen. Und so schnell, wie Inhalte auf der eigenen Seite oder der des Kunden hochgeladen sind – so schnell können auch
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Wer Links über Twitter oder Facebook postet, kann dafür haftbar gemacht werden. Denn: Der Marketer hat sich mit dem Link nicht von dessen Inhalt distanziert – sondern die Infos im Gegenteil im Internet gestreut und befeuert. Und das ist noch nicht alles:
Diese Fälle sind nur einige Beispiele für unkalkulierbare Risiken – deren negative Folgen jedoch (fast) immer die Gleichen sind:
Am Ende haftet der Social Media Manager oder die Social Media Agentur– im schlimmsten Fall sogar der Kunde. Imageschäden und Umsatzeinbußen sind dann vorprogrammiert.
Der schlimmste Fehler ist die Nichtreaktion. Wenn sich unerwünschte Inhalte unkontrollierbar verbreiten und sämtliche Kanäle befeuern, dann braucht der Social Media Marketer einen Aktionsplan für den Ernstfall.
Zum Krisenmanagement gehören:
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