IT-Haftpflichtversicherung: Update der Versicherungsbedingungen Net-IT 01-2008 auf 04-2010

IT-Haftpflichtversicherung: Update der Versicherungsbedingungen Net-IT 01-2008 auf 04-2010

Freitag, 21. Mai 2010

Leistungsvorteile nutzen, 142,80 Euro Beitrag im Jahr sparen: So profitieren IT-Freiberufler und Selbstständige durch das aktuelle Upgrade der Versicherungsbedingungen Hiscox NET-IT 04-2010. Denn bisher war der Eigenschadenbaustein “RPC” zur Absicherung von vergeblichen Personal- und Sachkosten durch den Rücktritt des Auftraggebers vom laufenden Projekt / Auftrag kostenpflichtig. In den aktualisierten Versicherungsbedingungen ist diese Leistungskomponente nun beitragsfrei bis zu einer Versicherungssumme von 250.000,00 Euro je Schadenfall eingeschlossen.

Großer Versicherungsbestand verschafft Gehör
Weitere Änderungen und Verbesserungen im Überblick
Unbürokratische Umstellung auf die neuen Bedingungen
Weitere Informationen zum Upgrade der Versicherungsbedingungen

Früher waren die Versicherungssummen der im Jahre 2007 eingeführten RPC-Versicherung teilweise höher, da Eigenschäden bis zur Höhe der gewählten Deckungssumme für Vermögensschäden versichert waren. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen jedoch, dass Eigenschäden durch vergebliche Aufwendungen in der Hauptzielgruppe von exali (IT-Experten und IT-Dienstleister mit einem Jahresnettoumsatz bis zu 500.000,00 Euro) die Summe von 250.000,00 Euro pro Schadenfall selten überschreiten.

Großer Versicherungsbestand verschafft Gehör

Aufgrund des großen Versicherungsbestandes an IT-Haftpflichtverträgen und dem daraus resultierenden Einfluss auf den Versicherer war es exali möglich, bereits vor dem aktuellen Upgrade mit dem dafür verantwortlichen Underwriter der Hiscox in London zu sprechen. Mit diesem haben wir nicht nur über unsere Erfahrungen aus der täglichen Praxis gesprochen, sondern auch über die Besonderheiten und die daraus resultierenden Anforderungen im Projektgeschäft.

Als Ergebnis des Gespräches wurde z.B. der Ausschluss Ziffer II. Nr. 12. komplett gestrichen:

“Ansprüche wegen der Tätigkeit als Architekt oder Ingenieur, insbesondere wegen der Planung, Konstruktion oder Berechnung von Fabriken, Gebäuden, Maschinen und Anlagenkomponenten einschließlich der Bauüberwachung (Architekten- und Ingenieurrisiko);”

Dieser Ausschluss hat in der Vergangenheit für viel Verunsicherung und Nachfragen gesorgt. Viele IT-Experten haben einen Ingenieursstudiengang absolviert und fühlen sich dieser Berufsgruppe zugehörig. Zudem wird der Anglizismus “IT-Engineering” häufig als Tätigkeitsbeschreibung verwendet. Teilweise wurde daraus fälschlicherweise geschlossen, dass man als ausgebildeter Ingenieur oder im Tätigkeitsbereich IT-Engineering nicht versichert wäre.

Die Streichung dieses Ausschlusses schafft jetzt Klarheit und Rechtssicherheit.

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Weitere Änderungen und Verbesserungen im Überblick

Mitversichert sind ab sofort

  • Eigenschäden durch Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt (RPC-Baustein) bis zu einer Versicherungssumme von 250.000 EUR.
  • Vermögensschäden im Bereich Herstellung, Lieferung und Leistung von Luft- oder Raumfahrzeugen.
  • Vermögensschäden wegen Lieferungen und Leistungen für Waffensysteme.
  • Optional: Mitversicherung von pauschalen Schadenersatzforderungen.

Außerdem:

  • Klare Definition der Formulierung “Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit” am Beispiel “Service Level Agreements”.
  • Klare Definition zum Serienschaden.
  • Aufnahme einer klarstellenden Regelung zum Kumulschaden.
  • Erweiterung des Ausschlusses “Schäden aus energiereichen ionisierenden Strahlen” um den Zusatz “elektromagnetische Felder” (kurz EMF).

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Unbürokratische Umstellung auf die neuen Bedingungen

Jedem exali-Kunden wird mit der elektronischen Jahresmeldung der Wechsel in die neuen Versicherungsbedingungen per Mausklick automatisch angeboten. Neu ist die Möglichkeit, bereits vor der Jahresmeldung den Vertrag sofort auf die aktualisierten Versicherungsbedingungen umzustellen und von den Verbesserungen im Versicherungsschutz zu profitieren.

Dies wird in Kürze mit der neuen Upgrade-Funktion im SSL-geschützten Kundenbereich “Mein exali” möglich sein. Neben der Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen können exali-Kunden dabei natürlich auch die Versicherungs- bzw. Deckungssummen an ihren Bedarf oder Anforderungen des Auftraggebers anpassen.

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Weitere Informationen zum Upgrade der Versicherungsbedingungen

 

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