Die «Media-Haftpflicht XL» bietet Werbeagenturen und Medienagenturen umfassenden Schutz vor Schadenersatzansprüchen Dritter und vor bestimmten Eigenschäden. Im Gegensatz zu herkömmlichen Betriebshaftpflichtversicherungen wurde der Versicherungsschutz um zusätzliche - für Werbeagenturen und Mediendienstleister aus den Bereichen Web und Print unverzichtbare - Leistungen erweitert.
Die «Media-Haftpflicht XL» beinhaltet folgende Versicherungsbausteine
In der Praxis führen viele von Werbeagenturen verursachte Schäden zu einem Vermögensnachteil (sprich Vermögensschaden) des Kunden oder eines sonstigen Dritten (z.B. Programmierfehler in der Warenkorbfunktion, Urheber- oder Markenrechtsverletzungen, Ausfall eines Webshops). Versicherungstechnisch handelt es sich dabei um Vermögensschäden. Daher ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung die Basis der «Media-Haftpflicht XL».
Die «Media-Haftpflicht XL» folgt dem Prinzip der „All-Risk-Deckung“. Dadurch sind alle Risiken der Werbeagentur versichert, sofern sie nicht explizit in einem der Versicherungsausschlüsse genannt werden. Eine abgeschlossene Aufzählung der versicherten Risiken oder Tätigkeiten ist dadurch nicht notwendig. Dies ist vor allem bei einem breiten Angebotsspektrum der Agentur, bei wechselnden Tätigkeitsbereichen sowie bei Erweiterungen des Leistungsangebots von Vorteil.
Um bei Überschneidungen mit anderen Tätigkeitsfeldern den Versicherungsschutz nicht zu verlieren, wurden in den Besonderen Bedingungen von exali auch die Risiken aus Tätigkeiten
eingeschlossen.
Damit die «Media-Haftpflicht XL» flexibel an Ihre Anforderungen als Werbeagentur angepasst werden kann, gibt es die optionale Leistungserweiterungen „Rücktritt vom Projekt“. Sie können diesen Zusatzbaustein bei Antragstellung, aber auch jederzeit während der Vertragslaufzeit über die „Upgrade-Funktion“ im Kundenbereich „Mein exali“ mitversichern.
„Ich bin selbständig als Kommunikationsdesigner (Einzelfirma) tätig: Für meine Auftraggeber entwerfe ich Logos, das Corporate Design, Drucksachen, Internetseiten und biete auch die Programmierung an. Zudem können Illustration und Fotografie Bestandteil meiner T...
Google kann nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn urheberrechtlich geschützte Werke als Vorschaubilder (sog. Thumbnails) in den Suchergebnissen angezeigt werden. Das hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Oktober 2011 entschieden – und ist damit seinem „Goo...
Es ist quasi „eisernes Gesetz“ im Projektgeschäft: Wer von seinen Auftraggebern gefunden werden will, der muss sich gut präsentieren. Viele freiberufliche IT-Experten, Medienschaffende und Webworker stellen sich und ihre Dienstleistungen deshalb auf eigenen Webseiten d...
© exali GmbH, alle Rechte vorbehalten