Vertragsinformationen: Ausgewählte Vertragsinhalte

Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über wichtige Inhalte des Versicherungsvertrages bzw. der versicherten Tarifbausteine. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationen nicht abschließend sind.

1. Art der angebotenen Haftpflichtversicherung

Es handelt sich um eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) mit integrierter Büro- & Betriebshaftpflichtversicherung (BHV). Man kann diese Versicherung auch als Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Medienagenturen und Mediendienstleister bezeichnen.

Die Vermögensschadenversicherung beinhaltet ebenfalls eine Eigenschadenversicherung. Diese versichert

  • Druckeigenschäden (durch Druckaufträge im eigenen Namen),
  • die Zerstörung der eigenen Webseite durch unbefugte Dritte und
  • Eigenschäden durch Unterschlagung, Untreue oder Betrug einer mitversicherten Person (angestellte oder freie Mitarbeiter) bei Gelegenheit einer dienstlichen Tätigkeit (so genannte Vertrauensschadenversicherung).

Optionale Leistungserweiterung

Der Versicherungsumfang der «Media-Haftpflicht XL» kann optional um den Zusatzbaustein „Rücktritt vom Auftrag“ erweitert werden. Versichert sind Eigenschäden durch einen Rücktritt des Auftraggebers vom Auftrag / Projekt auf Werkvertragsbasis (Versicherungssumme bis 250.000,00 € je Schadenfall).

Der Versicherungsschutz umfasst die Erfüllung begründeter und die Abwehr unbegründeter oder überhöhter Haftpflichtansprüche (so genannter passiver Rechtsschutz)

Dem Versicherungsvertrag liegen die Media-Haftpflicht-XL Bedingungen Hiscox 06-2009 des Spezialversicherers Hiscox zu Grunde.

2. Beitragsberechnung

Der Versicherungsbeitrag wird auf Grundlage der im Online-Antrag auf der exali Webseite gemachten Angaben ermittelt. Dabei wird bis zu einem Jahresnettoumsatz von 500.000,00 € ein Stückbeitrag für die drei Tarife bzw. Versicherungsbausteine sowie die angebotene Leistungserweiterung angeboten. Näheres dazu finden Sie in der Tarifauswahl.

Die auf der Webseite dargestellten Beiträge gelten unter der Voraussetzung, dass Sie die Fragen im Online-Antrag verneinen können.

3. Beitragszahlung

Der Versicherungsbeitrag wird wie in der Beitragsrechnung ausgewiesen jährlich per Einzugs-ermächtigung von Ihrem Konto abgebucht. Im Rahmen der Antragstellung erteilen Sie dem Versicherer eine Abbuchungserlaubnis. Der Erstbeitrag wird ca. 14 Tage nach Versicherungs-beginn bzw. nach Antragstellung eingezogen.

4. Nichtzahlung des ersten Beitrages

Wenn der Versicherer durch Ihr Verschulden (z.B. weist Ihr Konto keine ausreichende Deckung auf) den ersten Versicherungsbeitrag von Ihrem Konto nicht abbuchen kann, hat der Versicherer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Versicherungsschutz beginnt dann erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung.

5. Mindestvertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr, es sei denn, es wurde abweichend als Hauptfälligkeit der 01.01. eines Jahres gewählt (kann z.B. für die steuerliche Abgrenzung sinnvoll sein). In diesem Fall errechnet sich die Mindestlaufzeit aus dem Rumpfjahr (bis zum 01.01. des Folgejahres) plus 12 Monate. Den genauen Beginn und gegebenenfalls die abweichende Hauptfälligkeit bestimmen Sie selbst im Online-Antrag. Ihre Eingaben werden in der Online-Police entsprechend dokumentiert.

6. Versicherungsbeginn

Durch die Erteilung der Einzugsermächtigung im Online-Antrag beginnt der Versicherungsschutz mit dem von Ihnen im Antrag ausgewählten Datum um 12:00 Uhr MEZ (auch Samstag oder Sonntag!). Voraussetzung dafür ist die "positive" Beantwortung der Antragsfragen. Im Online-Antrag können Sie eine Rückdatierung bis zu 1 Monat wählen oder den Beginn bis zu 4 Monate in die Zukunft legen.

7. Verlängerung und Kündigung des Vertrages

Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien (Versicherungsnehmer oder Versicherer) unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird.

8. Sonderkündigungsrecht

Neben dem unter Punkt 7. beschriebenen ordentlichen Kündigungsrecht zum Ablauf des Vertrages besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich nach Eintritt eines Schadenfalles zu kündigen.

Zudem haben Sie das Recht, bei einem Risikowegfall (z.B. Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit) die Versicherung außerordentlich zu kündigen. Die ggf. zu viel bezahlten Beiträge werden Ihnen in diesem Fall anteilig zurückerstattet.

Für eine vollständige Information bitten wir Sie, sich mit den Versicherungsbedingungen
Media-Haftpflicht-XL Bedingungen Hiscox 06-2009 und
Media-Haftpflicht-XL Besondere-Bedingungen exali 01-2011 vertraut zu machen.

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