Ausschlüsse im Versicherungsumfang

Wie bei jedem Versicherungsvertrag sind auch für die «Media-Haftpflicht XL» gewisse Ausschlüsse und Leistungsbegrenzungen vereinbart, unter anderem:

  • Erbringung der geschuldeten Leistung
  • Nacherfüllung oder Nachbesserung
  • Vertragsstrafen
  • Ansprüche wegen Produktfehlern

Hinweis: Durch die Besonderen Bedingungen von exali besteht jedoch Versicherungsschutz für Ansprüche aufgrund fehlerhafter Software, Webseiten, Templates und Druckerzeugnisse (z.B. Flyer, Broschüren etc.).

  • Schadenersatz wegen Verzögerung der Leistung, wenn diese auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen beruht;
  • Vorsätzliche Schadenverursachung oder wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift oder Anweisung des Auftraggebers;
  • Ansprüche wegen der Tätigkeit als Produktdesigner / Industriedesigner*, Architekt oder Ingenieur, insbesondere wegen der Planung, Konstruktion oder Berechnung von Fabriken, Gebäuden, Maschinen und Anlagenkomponenten einschließlich der Bauüberwachung

*Produkt- und Industriedesign
Ein Produkt- bzw. Industriedesigner befasst sich mit der Neugestaltung von Konsum- und Investitionsgütern. Eine grundlegende Anforderung, die der Industriedesigner bei seiner Arbeit berücksichtigen muss, ist die Umsetzbarkeit seines Entwurfs in einem industriellen Fertigungsprozess. Er ist nicht Gestalter von Unikaten, sondern von Produkten, die in einer seriellen (Massen-) Produktion hergestellt werden.

Beispiele für Leistungsbeschränkungen:

  • Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Haftpflichtanspruch oder der Eigenschaden die vereinbarte Selbstbeteiligung übersteigt.
  • Für Ansprüche, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden, besteht ein Mindestselbstbehalt von 15.000,00 €.

Hinweis: Bei einer außergerichtlichen Schadenabwicklung – was den Regelfall darstellt – gilt die deutlich niedrigere Selbstbeteiligung.

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