Sonstige Informationen zum Versicherungsumfang

Nachlass für Startup-Unternehmen und Existenzgründer

Sie erhalten in den ersten 2 Versicherungsjahren einen Nachlass von 15 % auf die Tarife und die Versicherungsbausteine (Vermögensschadenhaftpflicht, Büro- und Betriebshaftpflicht und Leistungserweiterung).

Hinweis: Bei Wahl der einheitlichen Hauptfälligkeit im 3. Schritt des Antrages wird der Existenzgründer-Nachlass nur auf das Rumpfjahr = 1. Versicherungsjahr (vom Versicherungsbeginn bis 31.12., also keine 12 Monate) und das komplette Folgejahr gewährt. Bei Wahl der individuellen Hauptfälligkeit (vorbelegt) erhalten Sie den Nachlass für zwei volle Jahre (= 24 Monate).

Definition Existenzgründer und Startup-Unternehmen

  • Werbeagenturen, bei denen die Firmengründung nicht länger als 12 Monate zurück liegt
  • Selbständige und Freiberufler, deren Aufnahme der Tätigkeit nicht länger als
    12 Monate zurück liegt

Selbstbeteiligungsregelungen in der «Media-Haftpflicht XL»

Für Vermögensschäden und Sachschäden beträgt die Selbstbeteiligung wahlweise
500,00 € oder 2.500,00 € (zusätzlich 10 % Beitragsnachlass) je Schadenfall. Für Personenschäden besteht keine Selbstbeteiligung.
Bei Einschluss des optionalen Bausteins „Rücktritt vom Auftrag / Projekt“ beträgt die Selbstbeteiligung für Eigenschäden 10 %, mindestens jedoch 500,00 € bzw. 2.500,00 € je Schadensfall.
 

Pauschale Versicherungssummen

Bei der «Media-Haftpflicht XL» beträgt die pauschale Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden z.B. 3 Mio. €. Bei pauschalen (im Ganzen zu wertenden) Versicherungssummen werden die Schadenleistungen für die einzelnen Schadensarten zusammengefasst. Das heißt, dass die maximale Schadenzahlung bei einem Schadenereignis auf die Höhe der ausgewiesenen Deckungssumme beschränkt ist. Und dies unabhängig davon, ob ein Personen- oder Sachschaden vorliegt.
 

Maximierung der Versicherungssumme / Deckungssumme

Die Versicherungssummen der «Media-Haftpflicht XL» für Vermögensschäden, Personen- und Sachschäden stehen grundsätzlich je Schadenfall zur Verfügung. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres wird auf das Doppelte der Versicherungssumme begrenzt (sogenannte 2-fache Maximierung).

Zur Erklärung ein Beispiel: Deckungssumme 500.000,00 € / 2-fach maximiert:
» Pro Schaden zahlt der Versicherer max. 500.000,00 € Schadenersatz. Für alle Schäden eines (Versicherungs-) Jahres zahlt er jedoch maximal 1 Mio. €.

Weltweiter Versicherungsschutz

  • Für Ansprüche in USA oder Kanada oder bei Verletzung der Rechte dieser Staaten besteht Versicherungsschutz nur für Vermögensschäden.
  • Personen- und Sachschäden gelten jedoch in den USA und Kanada mitversichert, bei
    1. indirektem Export* von Produkten oder Dienstleistungen nach USA oder Kanada
    2. der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen;
    3. der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen.

Hinweis: Ein indirekter Export liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen in die USA oder Kanada gelangt sind, ohne dass der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen dies veranlasst haben.

Die rechtskräftigen Formulierungen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Versicherungsbedingungen Media-Haftpflicht XL Bedingungen Hiscox 06-2009 sowie den Media-Haftpflicht XL Besondere Bedingungen exali 01-2011 (Rahmenvereinbarung).

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