Neben Fremdschäden können auch Eigenschäden Ihre Existenz gefährden:
Denken Sie an einen Kunden, der mitten in einem größeren Projekt oder einer Kampagne vom Vertrag zurücktritt. Sie bleiben auf erheblichen Aufwendungen für sich, für Subunternehmer oder freie Mitarbeiter sitzen.
Auch der eigene Mitarbeiter kann Sie erheblich durch Unterschlagung, Untreue oder Betrug schädigen.
Wie groß ist Ihr Schaden wenn Ihre Webseite oder Ihr Portal durch einen Hackerangriff zerstört wird?
Diese und andere Eigenschäden sind über die optionalen Leistungserweiterung Vertragliche Haftung und Eigenschäden sowie Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt versicherbar.„Ich bin selbständig als Kommunikationsdesigner (Einzelfirma) tätig: Für meine Auftraggeber entwerfe ich Logos, das Corporate Design, Drucksachen, Internetseiten und biete auch die Programmierung an. Zudem können Illustration und Fotografie Bestandteil meiner T...
Google kann nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn urheberrechtlich geschützte Werke als Vorschaubilder (sog. Thumbnails) in den Suchergebnissen angezeigt werden. Das hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Oktober 2011 entschieden – und ist damit seinem „Goo...
Es ist quasi „eisernes Gesetz“ im Projektgeschäft: Wer von seinen Auftraggebern gefunden werden will, der muss sich gut präsentieren. Viele freiberufliche IT-Experten, Medienschaffende und Webworker stellen sich und ihre Dienstleistungen deshalb auf eigenen Webseiten d...
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