Damit die «Media-Haftpflicht light» flexibel an Ihren Bedarf angepasst werden kann, gibt es drei optionale Leistungserweiterungen. Diese können sowohl bei Antragstellung, aber auch jederzeit während der Vertragslaufzeit über unsere „Upgrade-Funktion“ im Kundenbereich „Mein exali“ mitversichert werden.
Versichert sind die vergeblichen Honorar- und Sachaufwendungen bei einem berechtigten Rücktritt des Auftraggebers vom laufenden Auftrag auf Werkvertragsbasis.
Hinweis: Bei einem Auftrag auf Werkvertragsbasis (z.B. Erstellung einer Webseite oder eines Online-Shops) hat Ihr Auftraggeber bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den Rücktritt vom Auftrag zu fordern. In diesem Fall muss die vom Medienschaffenden erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug ein bereits erhaltenes Honorar zurückbezahlt oder auf fällige Honorare verzichtet werden. In diesen Fällen greift der Baustein „Rücktritt vom Auftrag“.
Der Versicherungsschutz wird für bestimmte Bereiche der vertraglichen Haftung sowie für Eigenschäden, z.B. Zerstörung der eigenen Webseite, erweitert.
Hinweis: Die Leistungserweiterung „Vertragliche Haftung“ ist sehr wichtig, wenn Sie Verträge mit Ihren Auftraggebern schließen, in denen Regelungen über die „gesetzliche Haftung“ hinausgehen (z.B. Schadenersatz durch Schlechterfüllung oder Nichterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht oder Verletzung vertraglicher Nebenpflichten).
Der Versicherungsschutz wird vom Geltungsbereich Europa (EU, EWR & CH) auf „weltweit“ ausgedehnt (mit besonderer Regelung für USA / Kanada).
Hinweis: Die weltweite Deckung kann für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Web-Dienstleistungen von besonderer Bedeutung sein, da das Haftungsrisiko z.B. durch die Verbreitung von Inhalten über das Internet schwer auf Europa einzugrenzen ist. So sind z.B. Rechtsverletzungen international vorstellbar. Außerdem haben viele Betreiber von Bilderportalen ihren Gerichtsstand in den USA oder Kanada. Auch in diesem Zusammenhang ist eine weltweite Deckung sinnvoll.
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