Der Beitrag zur «Media-Haftpflicht light» ist unabhängig von der Gesellschaftsform des Medienschaffenden (z.B. Freiberufler, GbR, UG, PartGG, Ltd., GmbH). Sollte der Versicherungsnehmer in Zukunft die Gesellschaftsform ändern, kann er dies einfach im Kundenbereich „Mein exali“ nachtragen. Versichert gelten automatisch folgende Personen einer Firma:
*freie Mitarbeiter = in den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliederte natürliche Personen, soweit diese im Namen und Auftrag des Versicherungsnehmers tätig werden
Mitversichert gelten auch Leistungen und Tätigkeiten von inländischen rechtlich selbständigen Tochtergesellschaften oder Niederlassungen. Diese müssen dem Versicherer nicht gemeldet werden um mitversichert zu sein.
Versicherungsschutz besteht auch, wenn Sie bestimmte Tätigkeiten an Subunternehmer weitergeben.
Hinweis: Die persönliche Haftpflicht des Subunternehmers ist jedoch nicht versichert.
D.h. der Versicherer hat die Möglichkeit, nach der Schadenabwicklung - bei einem entsprechenden Verschulden - den Subunternehmer in Regress zu nehmen.
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