Durch den optionalen Versicherungsbaustein „Rücktritt vom Auftrag / Projekt“ kann die Werbeagentur das unternehmerische Risiko durch den Rücktritt eines Kunden / Auftraggebers von einem laufenden Auftrag oder Projekt auf Werkvertragsbasis erheblich reduzieren.
Hintergrund: Bei einem Auftrag auf Werkvertragsbasis (z.B. Erstellung einer Webseite, eines Online-Shops, einer Imagebroschüre) hat Ihr Auftraggeber bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den Rücktritt vom Auftrag geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug ein bereits erhaltenes Honorar zurückbezahlt oder auf fällige Honorare verzichtet werden. In diesen Fällen greift der Baustein „Rücktritt vom Auftrag“.
Nach Ziff. III. der Media-Haftpflicht-light-Besondere-Bedingungen-exali-01-2011 ersetzt der Versicherer Ihre vergeblichen Aufwendungen (Personal- und Sachkosten, nicht jedoch entgangenen Gewinn) im Falle eines berechtigten Rücktritts Ihres Kunden, soweit der Grund für den Rücktritt nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen durch den Versicherungsnehmer beruht.
Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Aufträge / Projekte des Versicherungsnehmers, die nach Versicherungsbeginn bzw. nach Einschluss dieser Leistungserweiterung abgeschlossen wurden.
Versichert sind Schäden bis zu einer Versicherungssumme von 100.000,00 € pro Schadenfall. Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % der vergeblichen Aufwendungen, mindestens jedoch 500,00 € je Schadenfall.
Die Leistungserweiterung „Rücktritt vom Auftrag / Projekt“ kann sowohl bei Antragstellung als auch jederzeit während der Vertragslaufzeit über unsere „Upgrade-Funktion“ im Kundenbereich „Mein exali“ mitversichert werden.
Hinweis: Bei einem berechtigten Rücktritt ist nicht nur der Eigenschaden versichert, sondern auch der Schaden, welcher dem Kunden entsteht (Drittschaden). Dieser ist als Haftpflichtschaden durch den Media-Haftpflichtvertrag - nicht durch die Erweiterung - versichert.
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