Sonstige Informationen zum Versicherungsumfang

Nachlass für Startup-Unternehmen und Existenzgründer

Sie erhalten in den ersten 2 Versicherungsjahren einen Nachlass von 15 % auf die Tarife und die Versicherungsbausteine (Vermögensschadenhaftpflicht, Büro- und Betriebshaftpflicht und Leistungserweiterungen).

Hinweis: Bei Wahl der einheitlichen Hauptfälligkeit im 3. Schritt des Antrages wird der Existenzgründer-Nachlass nur auf das Rumpfjahr = 1. Versicherungsjahr (vom Versicherungsbeginn bis 31.12., also keine 12 Monate) und das komplette Folgejahr gewährt. Bei Wahl der individuellen Hauptfälligkeit (vorbelegt) erhalten Sie den Nachlass für zwei volle Jahre (= 24 Monate).

Definition Existenzgründer und Startup-Unternehmen

  • Agenturen, bei denen die Firmengründung nicht länger als 12 Monate zurück liegt
  • selbständige und freiberufliche Medienschaffende, deren Aufnahme der Tätigkeit nicht länger als 12 Monate zurück liegt

Selbstbeteiligungsregelungen in der «Media-Haftpflicht light»

Für Vermögensschäden und Sachschäden beträgt die Selbstbeteiligung 500,00 € je Schadenfall. Für Personenschäden besteht keine Selbstbeteiligung.

Bei Einschluss des optionalen Bausteins „Rücktritt vom Auftrag / Projekt“ beträgt die Selbstbeteiligung für Eigenschäden 10 % der vergeblichen Aufwendungen, mindestens jedoch 500,00 € je Schadensfall.

Pauschale Versicherungssummen

Bei der «Media-Haftpflicht light» beträgt die pauschale Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden z.B. 3 Mio. €. Bei pauschalen (im Ganzen zu wertenden) Versicherungssummen werden die Schadenleistungen für die einzelnen Schadensarten zusammengefasst. Das heißt, dass die maximale Schadenzahlung bei einem Schadenereignis auf die Höhe der ausgewiesenen Deckungssumme beschränkt ist. Und dies unabhängig davon, ob ein Personen- oder Sachschaden vorliegt.

Maximierung der Versicherungssumme / Deckungssumme

Die Versicherungssummen der «Media-Haftpflicht light» für Vermögensschäden, Personen- und Sachschäden stehen grundsätzlich je Schadenfall zur Verfügung. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres wird auf das Doppelte der Versicherungssumme begrenzt (sogenannte 2-fache Maximierung).

Zur Erklärung ein Beispiel: Deckungssumme 500.000,00 € / 2-fach maximiert:
» Pro Schaden zahlt der Versicherer max. 500.000,00 € Schadenersatz. Für alle Schäden eines (Versicherungs-) Jahres zahlt er jedoch maximal 1 Mio. €.

Europadeckung

Versicherungsschutz besteht für Vermögensschäden innerhalb der EU, des EWR* und der Schweiz. Im Rahmen der Betriebshaftpflicht besteht weltweiter Versicherungsschutz für Dienstreisen.

Hinweis: Mit der Leistungserweiterung „Weltweiter Versicherungsschutz“ kann der Versicherungsschutz auf eine weltweite Deckung ausgedehnt werden.

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Zeigen Sie's
Ihren
Auftraggebern!


In der Media-Haftpflicht versicherte Berufe:

Werbegrafiker
Werbeberater
Webserver Administrator
Webmaster, Webworker
Webmaster, Webentwickler
Web-Designer / Web-Developer
User Interface Designer
Usability Berater
Texter, Redakteur
System-Administrator
Suchmaschinenoptimierer
Social Media Berater
SEO & SEM Berater
Screendesigner
PR-Berater (Public Relations)
PHP-Programmierer
Online-Redakteur
Online Marketing Consultant
(Open Source-) Online-Shop Programmierer
(Open Source-) CMS Entwickler
(Online-) Vertriebsconsultant
(Online-) Marketingmanager
Mediengestalter / Kommunikationsdesigner
Kreativ- und Art-Director
iOS / Android Entwickler
Internet-Programmierer
Internet Marketer
Grafiker, Illustrator
freier Kameramann
freier Journalist & Autor
Fotograf / Fotodesigner
Flash-Designer, 3D-Designer
Designer, Grafikdesigner
Datenbank-Administrator
Audiodesigner / Sounddesigner
2D & 3D Animations-Designer

 
 

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