Sie erhalten in den ersten 2 Versicherungsjahren einen Nachlass von 15 % auf die Tarife und die Versicherungsbausteine (Vermögensschadenhaftpflicht, Büro- und Betriebshaftpflicht und Leistungserweiterungen).
Für Vermögensschäden und Sachschäden beträgt die Selbstbeteiligung 500,00 € je Schadenfall. Für Personenschäden besteht keine Selbstbeteiligung.
Bei Einschluss des optionalen Bausteins „Rücktritt vom Auftrag / Projekt“ beträgt die Selbstbeteiligung für Eigenschäden 10 % der vergeblichen Aufwendungen, mindestens jedoch 500,00 € je Schadensfall.
Bei der «Media-Haftpflicht light» beträgt die pauschale Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden z.B. 3 Mio. €. Bei pauschalen (im Ganzen zu wertenden) Versicherungssummen werden die Schadenleistungen für die einzelnen Schadensarten zusammengefasst. Das heißt, dass die maximale Schadenzahlung bei einem Schadenereignis auf die Höhe der ausgewiesenen Deckungssumme beschränkt ist. Und dies unabhängig davon, ob ein Personen- oder Sachschaden vorliegt.
Die Versicherungssummen der «Media-Haftpflicht light» für Vermögensschäden, Personen- und Sachschäden stehen grundsätzlich je Schadenfall zur Verfügung. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres wird auf das Doppelte der Versicherungssumme begrenzt (sogenannte 2-fache Maximierung).
Zur Erklärung ein Beispiel: Deckungssumme 500.000,00 € / 2-fach maximiert:
» Pro Schaden zahlt der Versicherer max. 500.000,00 € Schadenersatz. Für alle Schäden eines (Versicherungs-) Jahres zahlt er jedoch maximal 1 Mio. €.
Versicherungsschutz besteht für Vermögensschäden innerhalb der EU, des EWR* und der Schweiz. Im Rahmen der Betriebshaftpflicht besteht weltweiter Versicherungsschutz für Dienstreisen.
Hinweis: Mit der Leistungserweiterung „Weltweiter Versicherungsschutz“ kann der Versicherungsschutz auf eine weltweite Deckung ausgedehnt werden.
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