Media-Haftpflicht

Versicherte Risiken der Media-Haftpflicht: Text und Content

Berufshaftpflicht bietet Offene Berufsbilddeckung

Im Online-Rechner der Media-Haftpflicht können Sie bis zu fünf Tätigkeitsbereiche angeben. Diese Tätigkeitsbereiche mit den dazugehörigen Beispielen für versicherte Risiken werden deklaratorisch in den Versicherungsschein (Police) übernommen und sind damit verbindlich geregelt.

Die Media-Haftpflicht ist nach dem Prinzip der „Offenen Berufsbilddeckung“ aufgebaut. Das bedeutet: Die durch die nachfolgend genannten Tätigkeiten als Medienagentur versicherten Risiken sind pauschal versichert, ohne dass diese im Versicherungsschein einzeln aufgezählt werden müssen. Daher handelt es sich bei den nachstehend genannten Risiken lediglich um Beispiele:

  • Redaktionelle Tätigkeit bei der Veröffentlichung von Druckerzeugnissen in Wort und Bild sowie in audiovisuellen und elektronischen Medien (auch Foren und Social Media Portale)
  • Konzeption, Erstellung und Streuung von Broschüren, Mitarbeiterzeitungen (Corporate Publishing), Newslettern, Beilagen
  • Redaktionelle Tätigkeit als Blogger:in sowie Betreiben eines Blogs (nicht jedoch eines Webshops oder einer reinen Affiliate-Plattform)
  • Erstellen von Werbetexten, Slogans, Headlines
  • Recherche und Veröffentlichung von Nachrichten, Berichten, Unterhaltungs- und Werbesendungen in Rundfunk, Fernsehen und Internet
  • Verfassen von Fach-, Lehr-, Sach- und Drehbüchern, Magazinen
  • Auswahl, Beurteilen, Bearbeiten und Redigieren von Manuskripten
  • Überprüfung von Texten auf Rechtschreib- und Grammatikfehler, stilistische oder inhaltliche Korrekturen
  • Dolmetschen und Simultandolmetschen bei Geschäftsverhandlungen, Konferenzen, Präsentationen und Gerichtsverhandlungen
  • Anpassen von Benutzerhandbüchern, Online-Hilfen, Menüs und Bildschirmdarstellungen von Computerprogrammen an die Sprache des Absatzmarktes
  • Übersetzen aller Arten von Text- und Tondokumenten
Die in den Beispielen aufgeführten Risiken werden insbesondere durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt, welche fester Bestandteil der Berufshaftpflicht für Kreative und Medien-Agenturen ist.