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Versicherte Risiken der Media-Haftpflicht light: Text & Content

Berufshaftpflicht bietet All-Risk-Deckung für Medienschaffende

Bei der «Media-Haftpflicht light» handelt es sich um eine „All-Risk-Deckung“. D.h. die versicherten Risiken z.B. durch die Tätigkeit als Texter oder Redakteur sind pauschal versichert, ohne dass diese im Versicherungsschein einzeln aufgezählt werden müssen. Daher handelt es sich bei den nachstehend genannten Risiken lediglich um Beispiele:

  • Redaktionelle Tätigkeit bei der Veröffentlichung von Druckerzeugnissen in Wort und Bild sowie in audiovisuellen und elektronischen Medien (auch Foren und Social Media Portale)
  • Redaktionelle Tätigkeit als Blogger sowie Betreiben eines Blogs
  • Konzeption, Erstellung und Streuung von Broschüren, Mitarbeiterzeitungen (Corporate Publishing), Newslettern, Beilagen
  • Erstellen von Werbetexten, Slogans, Headlines
  • Recherche und Veröffentlichung von Nachrichten, Berichten, Unterhaltungs- und Werbesendungen in Rundfunk, Fernsehen und Internet
  • Verfassen und Verlegen von Fach-, Lehr-, Sach- und Drehbüchern, Magazinen
  • Auswahl, Beurteilen, Bearbeiten und Redigieren von Manuskripten
  • Überprüfung von Texten auf Rechtschreib- und Grammatikfehler, stilistische oder inhaltliche Korrekturen
  • Übersetzen aller Arten von Text- und Tondokumenten
  • Dolmetschen und Simultandolmetschen bei Geschäftsverhandlungen, Konferenzen, Präsentationen und Gerichtsverhandlungen
  • Anpassen von Benutzerhandbüchern, Online-Hilfen, Menüs und Bildschirmdarstellungen von Computerprogrammen an die Sprache des Absatzmarktes
Hinweis: Die in den Beispielen aufgeführten Risiken werden insbesondere durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt, welche fester Bestandteil der Berufshaftpflicht für Medienschaffende ist.
08.02.2012

„Ich bin selbständig als Kommunikationsdesigner (Einzelfirma) tätig: Für meine Auftraggeber entwerfe ich Logos, das Corporate Design, Drucksachen, Internetseiten und biete auch die Programmierung an. Zudem können Illustration und Fotografie Bestandteil meiner T...

25.01.2012

Google kann nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn urheberrechtlich geschützte Werke als Vorschaubilder (sog. Thumbnails) in den Suchergebnissen angezeigt werden. Das hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Oktober 2011 entschieden – und ist damit seinem „Goo...

17.01.2012

Es ist quasi „eisernes Gesetz“ im Projektgeschäft: Wer von seinen Auftraggebern gefunden werden will, der muss sich gut präsentieren. Viele freiberufliche IT-Experten, Medienschaffende und Webworker stellen sich und ihre Dienstleistungen deshalb auf eigenen Webseiten d...

 

Zeigen Sie's
Ihren
Auftraggebern!


In der Media-Haftpflicht versicherte Berufe:

Werbegrafiker
Werbeberater
Webserver Administrator
Webmaster, Webworker
Webmaster, Webentwickler
Web-Designer / Web-Developer
User Interface Designer
Usability Berater
Texter, Redakteur
System-Administrator
Suchmaschinenoptimierer
Social Media Berater
SEO & SEM Berater
Screendesigner
PR-Berater (Public Relations)
PHP-Programmierer
Online-Redakteur
Online Marketing Consultant
(Open Source-) Online-Shop Programmierer
(Open Source-) CMS Entwickler
(Online-) Vertriebsconsultant
(Online-) Marketingmanager
Mediengestalter / Kommunikationsdesigner
Kreativ- und Art-Director
iOS / Android Entwickler
Internet-Programmierer
Internet Marketer
Grafiker, Illustrator
freier Kameramann
freier Journalist & Autor
Fotograf / Fotodesigner
Flash-Designer, 3D-Designer
Designer, Grafikdesigner
Datenbank-Administrator
Audiodesigner / Sounddesigner
2D & 3D Animations-Designer

 
 

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