exali media - Vertragliche Haftung

Vertragliche Haftung & Eigenschäden

Dieser  optionale Zusatzbaustein ergänzt sowohl Leistungen für Schadenersatzansprüche Dritter als auch für Eigenschäden:

1. Vertragliche Haftung

Die «Media-Haftpflicht light» versichert prinzipiell Ansprüche Dritter aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen. Mit der Leistungserweiterung „Vertragliche Haftung & Eigenschäden“ werden neben der gesetzlichen Haftung auch bestimmte Bereiche der vertraglichen Haftung mitversichert. Dies sind

  • Ansprüche auf Schadenersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen der Nichterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht, wobei ein Verzögerungsschaden nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen beruhen darf;
  • Ansprüche auf Schadenersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen der Schlechterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht;
  • Ansprüche auf Schadenersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.
Hinweis: Die Leistungserweiterung „Vertragliche Haftung“ ist sehr wichtig, wenn Sie Verträge mit Ihren Auftraggebern schließen, in denen Regelungen über die „gesetzliche Haftung“ hinausgehen, wie z.B.:
 
  • Haftungsfreistellungen des Auftraggebers
  • Leistungspflichten aus so genannten Service Level Agreements (SLA´s)
  • eine vereinbarte Beweislastumkehr
  • eine Regelung, die den Einwand des Mitverschuldens des Auftraggebers ausschließt

Versicherungssumme und Selbstbeteiligung

Es gelten die gewählten Versicherungssummen für Vermögensschäden, Personen- und Sachschäden.
Für Vermögensschäden und Sachschäden gilt eine Selbstbeteiligung von 500,00 € je Schadenfall.

2. Eigenschadenversicherung (Web-Versicherung)

Mit der Leistungserweiterung „Eigenschäden“ sind die Wiederherstellungskosten für die „Zerstörung der eigenen Webseite“ nach Manipulationen durch Dritter (z.B. Viren oder Hacker) versichert.

Versicherungssumme und Selbstbeteiligung

Versichert sind Schäden bis zu einer Versicherungssumme von 100.000,00 € pro Schadenfall.
Die Selbstbeteiligung beträgt 500,00 € je Schadenfall.
08.02.2012

„Ich bin selbständig als Kommunikationsdesigner (Einzelfirma) tätig: Für meine Auftraggeber entwerfe ich Logos, das Corporate Design, Drucksachen, Internetseiten und biete auch die Programmierung an. Zudem können Illustration und Fotografie Bestandteil meiner T...

25.01.2012

Google kann nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn urheberrechtlich geschützte Werke als Vorschaubilder (sog. Thumbnails) in den Suchergebnissen angezeigt werden. Das hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Oktober 2011 entschieden – und ist damit seinem „Goo...

17.01.2012

Es ist quasi „eisernes Gesetz“ im Projektgeschäft: Wer von seinen Auftraggebern gefunden werden will, der muss sich gut präsentieren. Viele freiberufliche IT-Experten, Medienschaffende und Webworker stellen sich und ihre Dienstleistungen deshalb auf eigenen Webseiten d...

 
 

Zeigen Sie's
Ihren
Auftraggebern!


In der Media-Haftpflicht versicherte Berufe:

Werbegrafiker
Werbeberater
Webserver Administrator
Webmaster, Webworker
Webmaster, Webentwickler
Web-Designer / Web-Developer
User Interface Designer
Usability Berater
Texter, Redakteur
System-Administrator
Suchmaschinenoptimierer
Social Media Berater
SEO & SEM Berater
Screendesigner
PR-Berater (Public Relations)
PHP-Programmierer
Online-Redakteur
Online Marketing Consultant
(Open Source-) Online-Shop Programmierer
(Open Source-) CMS Entwickler
(Online-) Vertriebsconsultant
(Online-) Marketingmanager
Mediengestalter / Kommunikationsdesigner
Kreativ- und Art-Director
iOS / Android Entwickler
Internet-Programmierer
Internet Marketer
Grafiker, Illustrator
freier Kameramann
freier Journalist & Autor
Fotograf / Fotodesigner
Flash-Designer, 3D-Designer
Designer, Grafikdesigner
Datenbank-Administrator
Audiodesigner / Sounddesigner
2D & 3D Animations-Designer

 
 

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