Dieser optionale Zusatzbaustein ergänzt sowohl Leistungen für Schadenersatzansprüche Dritter als auch für Eigenschäden:
Die «Media-Haftpflicht light» versichert prinzipiell Ansprüche Dritter aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen. Mit der Leistungserweiterung „Vertragliche Haftung & Eigenschäden“ werden neben der gesetzlichen Haftung auch bestimmte Bereiche der vertraglichen Haftung mitversichert. Dies sind
Es gelten die gewählten Versicherungssummen für Vermögensschäden, Personen- und Sachschäden.
Für Vermögensschäden und Sachschäden gilt eine Selbstbeteiligung von 500,00 € je Schadenfall.
Mit der Leistungserweiterung „Eigenschäden“ sind die Wiederherstellungskosten für die „Zerstörung der eigenen Webseite“ nach Manipulationen durch Dritter (z.B. Viren oder Hacker) versichert.
„Ich bin selbständig als Kommunikationsdesigner (Einzelfirma) tätig: Für meine Auftraggeber entwerfe ich Logos, das Corporate Design, Drucksachen, Internetseiten und biete auch die Programmierung an. Zudem können Illustration und Fotografie Bestandteil meiner T...
Google kann nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn urheberrechtlich geschützte Werke als Vorschaubilder (sog. Thumbnails) in den Suchergebnissen angezeigt werden. Das hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs im Oktober 2011 entschieden – und ist damit seinem „Goo...
Es ist quasi „eisernes Gesetz“ im Projektgeschäft: Wer von seinen Auftraggebern gefunden werden will, der muss sich gut präsentieren. Viele freiberufliche IT-Experten, Medienschaffende und Webworker stellen sich und ihre Dienstleistungen deshalb auf eigenen Webseiten d...
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