Media-Haftpflicht

D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) für die Media-Haftpflicht

Auf Wunsch können Sie sich auch gegen die persönliche Haftung (Außenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in einer Kapitalgesellschaft (z. B. einer GmbH) absichern.

Hintergrund: Ein:e Geschäftsführer:in oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haftet persönlich mit seinem Privatvermögen z. B. nach § 43 Abs. 2 GmbH Gesetz oder nach § 93 Abs. 2 AktG gesellschaftsrechtlich für Vermögensschäden, die aus Pflichtverletzungen im Rahmen seiner:ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer:in für die Medienagentur resultieren. Dies wird als Organhaftung bezeichnet. Mit dem Zusatzbaustein „D&O-Außenhaftungsversicherung für Geschäftsführer“ können Sie sich vor dieser persönlichen Außenhaftung schützen.

Welche Personen sind über die D&O versichert?

Bestellte oder stellvertretende Mitglieder

  • der Geschäftsführung oder des Vorstandes
  • des Beirates oder Aufsichtsrates
  • des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors
  • Mitarbeiter:innen in Sonderfunktionen wie z. B. der:die interne Datenschutzbeauftragte im Sinne der EU-DSGVO

Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)

Im Rahmen der D&O-Versicherung (Geschäftsführerhaftpflichtversicherung) übernimmt der Versicherer auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen und trägt in diesem Zusammenhang auch die Kosten z. B. für Anwälte, Gutachter:innen und Gerichte (Passiver Rechtsschutz).

Der Passive Rechtsschutz spielt bei der D&O-Versicherung, auch Managerhaftpflicht oder Geschäftsführerhaftpflicht genannt, eine sehr zentrale Bedeutung, da Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstandes einer Agentur für „Verfehlungen“ gesamtschuldnerisch haften. Es sei denn, eine Person kann sich exkulpieren, d. h. ihr vermutetes Verschulden widerlegen.

Selbst wenn einem der Organe eine wissentliche Pflichtverletzung vorgeworfen wird, übernimmt der Versicherer dennoch die Abwehr von Ansprüchen, bis die wissentliche Pflichtverletzung durch Urteil oder sonstige Tatsachenfeststellung eines Gerichts, Entscheidung eines Mediators, Anerkenntnis oder eine anderweitige Vereinbarung festgestellt wurde.

Versicherungssumme und Selbstbeteiligung

Die Versicherungssumme für den D&O Baustein beträgt 100.000 Euro je Versicherungsfall.
Die Selbstbeteiligung liegt bei 250 Euro je Schadenfall.