Umfassender Versicherungsschutz auch bei häufig wechselnden Projekten und Aufgabenstellungen, da die versicherten Risiken nicht abschließend im Versicherungsschein oder den Versicherungsbedingungen aufgezählt werden müssen.
Tätigkeiten in den Bereichen IT und Telekommunikation sowie als Medienagentur beitragsfrei mitversichert.
Versichert sind neben der gesetzlichen Haftung auch Ansprüche aufgrund haftungsverschärfender Regelungen in Ihren Beraterverträgen.
Sofern dem Kunden durch Ihren Beratungsfehler ein Gewinn entgeht oder vergebliche Aufwendungen sowie Mehrkosten entstehen, sind diese versichert.
Versichert ist die Verletzung von Markenrechten, Domainrechten, Lizenzrechten, Urheberrechten und Datenschutzrechten (NEU: jetzt auch Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und Werbung versichert).
Versichert ist die Verletzung von Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA´s) und Datenschutzvereinbarungen (NEU: jetzt inkl. daraus resultierender Vertragsstrafen).
Versichert sind auch Risiken durch die Veröffentlichung von eigenem Content (z.B. auf der eigenen Webseite, in sozialen Medien oder auf Blogs).
Versicherungsschutz besteht für Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Leistungserbringung und der Überschreitung von Deadlines.
Bei einem Schadenfall übernimmt der Versicherer auch die Anwalts- und Gerichtskosten für Ihre strafrechtliche Verteidigung.
Der Versicherer ersetzt mögliche Prozesskosten, wenn der Anspruchsteller ungerechtfertigt Schadenersatzforderungen mit Ihrem Honorar oder Werklohn verrechnet.
Versichert sind jetzt auch Reputationsschäden, die Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite und der Verlust schriftlicher Arbeitsdokumente. Schutz besteht auch bei Vertrauensschäden durch eigene Mitarbeiter wie Fehl- und Doppelüberweisungen, Nichtbeachtung von Skonti sowie Schreib-, Rechen- und Eingabefehler bei der Rechnungserstellung.
Sie sind für Ihre Beratertätigkeit und auf Dienstreisen weltweit versichert (mit Ausnahmeregelungen für die USA und Kanada).
Versichert sind die vergeblichen Honorar- und Sachaufwendungen bei Rücktritt des Auftraggebers vom Beratervertrag auf Werkvertragsbasis.
Absicherung für den Fall, dass Sie als Interim Manager anstelle der Geschäftsleitung oder des Vorstandes persönlich in Anspruch (Haftung) genommen werden.
Versicherungsschutz besteht zusätzlich für Tätigkeiten im Bereich M&A, z.B. für die Beratung bei Käufen und Verkäufen von Unternehmen und Unternehmensteilen sowie die Bewertung und Analyse von Unternehmen etc.
Wir unterstützen Existenzgründer und Startup-Unternehmen, indem sie in den ersten zwei Versicherungsjahren einen Nachlass von 15 % erhalten.
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