Die «IT-Haftpflicht» ist nach dem „All-Risk-Prinzip“ aufgebaut und versichert allgemein die Haftungsrisiken von IT-Freiberuflern bzw. von IT- und Telekommunikationsunternehmen, ohne dass die einzelnen Risiken abschließend in einem „Katalog“ aufgeführt werden müssen. Und das weltweit (inkl. USA / Kanada).
Da die versicherten IT- und TK-Tätigkeiten als offene Deckung formuliert sind, gibt es keine Einschränkungen des Versicherungsschutzes für neue IT Tätigkeiten nach Versicherungsbeginn.
Tätigkeiten als Werbeagentur / Medienagentur sowie eine kaufmännische und betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung sind beitragsfrei mitversichert.
Die Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Lizenzrechten, Domainrechten, sowie Namens- und Persönlichkeitsrechten sind ohne Auflagen versichert (auch in den USA / Kanada).
Versichert sind Schadenersatzforderungen aufgrund der Verletzung von Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarungen sowie Verstöße gegen Datenschutzgesetze.
Exklusiv im Online-Tarif: Versichert sind u.a. ausstehende Honorare durch eine außerordentliche Kündigung Ihres Dienstvertrages, Vertragsstrafen durch Verstöße gegen Geheimhaltungs- und Datenschutzvereinbarungen sowie vertragliche Wettbewerbsverbote. Zudem verlängert der „Zusatzbaustein Projektverträge“ die Nachhaftung um 6 Monate.
Versichert sind auch Risiken durch die Veröffentlichung von eigenem Content (z.B. auf der eigenen Webseite, in sozialen Medien oder auf Blogs).
Kein Ausschluss von Sach- und Vermögensschäden durch Produkte oder Leistungen, die nicht ausreichend oder nicht dem „Stand der Technik“ entsprechend erprobt oder getestet wurden.
Novum: Die IT-Haftpflicht bietet auch Versicherungsschutz für reine Vermögensschäden bei der Planung, Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen sowie von Waffensystemen.
Versichert sind Schäden, die z.B. durch Viren, Würmer und Trojaner verursacht werden.
Novum: Versichert sind neben der gesetzlichen Haftung auch Ansprüche aufgrund haftungsverschärfender Regelungen in Ihren IT-Verträgen.
Schäden durch Verzögerung des IT Projektes sind inklusive Gewinnausfall des Kunden versichert.
Versicherungsschutz für abgeschlossene Projekte. D.h. Schäden, die nach Beginn der Versicherung eintreten, sind auch dann versichert, wenn die Tätigkeiten (ohne zeitliche Begrenzung) davor erbracht wurden.
Bei einem Schadenfall übernimmt der Versicherer auch die Anwalts- und Gerichtskosten für Ihre strafrechtliche Verteidigung.
Reduzieren Sie Ihr unternehmerisches Risiko für bestimmte Eigenschäden, wie zum Beispiel für Reputationsschäden, durch den Verlust schriftlicher Arbeitsdokumente, aufgrund von Vertrauensschäden durch eigene Mitarbeiter oder die Beschädigung oder Zerstörung der eigenen Webseite (Hackerschaden).
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