Die «IT-Haftpflicht» ist nach dem „All-Risk-Prinzip“ aufgebaut und versichert allgemein alle Haftungsrisiken von IT-Freiberuflern bzw. von IT- und Telekommunikationsunternehmen, ohne dass die einzelnen Risiken abschließend in einem „Katalog“ aufgeführt werden müssen.
Aufgrund der offenen Deckung gibt es im Rahmen der IT-Haftpflicht Bedingungen keine Einschränkungen des Versicherungsschutzes für neue IT Tätigkeiten nach Versicherungsbeginn.
Tätigkeiten als Werbeagentur / Medienagentur sowie eine kaufmännische und betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung sind beitragsfrei mitversichert.
Die Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Lizenzrechten, Namens- und Persönlichkeitsrechten sowie Datenschutzgesetzen ist ohne Auflagen versichert.
Kein Ausschluss von Sach- und Vermögensschäden durch Produkte oder Leistungen, die nicht ausreichend oder nicht dem „Stand der Technik“ entsprechend erprobt oder getestet wurden.
Novum: Die IT-Haftpflicht bietet auch Versicherungsschutz für reine Vermögensschäden bei der Planung, Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen sowie von Waffensystemen.
Novum: Zusätzlich zur gesetzlichen Haftung sind auch Schadenersatzforderungen auf Basis vertraglicher Vereinbarungen (z.B. IT Projektvertrag) versichert.
Schäden durch Verzögerung des IT Projektes sind inklusive Gewinnausfall des Kunden versichert.
Exklusiv bei exali: Versichert sind u.a. ausstehende Honorare durch eine außerordentliche Kündigung Ihres Dienstvertrages, Vertragsstrafen durch Verstöße gegen Geheimhaltungs- und Datenschutzvereinbarungen sowie Wettbewerbsverbote. Zudem verlängert der „Zusatzschutz für Projektverträge“ die Nachhaftung um 6 Monate. mehr Info
Unbegrenzte Versicherung bisheriger Vorumsätze. D.h. Schäden, die nach Beginn der Versicherung eintreten, sind auch dann versichert, wenn die Tätigkeiten (ohne zeitliche Begrenzung) davor erbracht wurden.
Durch diese beitragsfreie Leistungserweiterung reduzieren Sie Ihr unternehmerisches Risiko für bestimmte Eigenschäden, wie zum Beispiel den Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt oder die Zerstörung der eigenen Webseite.
Keine reduzierten Versicherungssummen z.B. bei Datenverlust, Urheberrechtsverletzungen, EDV-Vermögensschäden, Betriebsunterbrechung und Gewinnausfall.
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