Selbständige BU (SBU) - reiner Risikovertrag

Bei der Vertragsform SBU handelt es sich um einen reinen Risikovertrag. Ähnlich wie bei einer Risiko-Lebensversicherung kalkuliert hier der Versicherer aufgrund der biometrischen Daten das individuelle BU-Risiko und den dafür erforderlichen Beitrag für die gewünschte Laufzeit (z.B. bis zum 65. Lebensjahr) und die versicherte monatliche BU-Rente.

Tritt während der Laufzeit der BU-Fall ein, zahlt der Versicherer solange die Berufsunfähigkeit andauert, längstens jedoch bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit die vereinbarte mtl. Berufsunfähigkeitsrente.

Tritt während der Vertragslaufzeit der BU-Fall nicht ein, erhält der Versicherungsnehmer prinzipiell keine Leistung. Eine Schlusszahlung (wie z.B. bei einer Kapitalbildenden Lebensversicherung) wird vom Versicherer nur im Ausnahmefall und ggf. in relativ geringem Umfang aus nicht mit dem Beitrag verrechneten Überschüssen erbracht, da der Versicherte während der Vertragslaufzeit nur einen reinen Risikobeitrag ohne Sparanteil bezahlt.

Wichtiger Hinweis

Kombination Risiko-Leben und BUZ sinnvoll
Die Kombination aus einer Risiko-Lebensversicherung und einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ist bei manchen Anbietern durchaus sinnvoll und teilweise günstiger als ein eingenständiger BU-Vertrag (SBU).

Brutto- und Nettobeitrag - oder wie Überschüsse bei der BU entstehen

Die Versicherer haben ihre Versicherungsbeiträge nach dem "Prinzip kaufmännischer Vorsicht" so zu kalkulieren, dass die Versicherungsleistung auch bei schlechtem Schadensverlauf aus den Beitragseinnahmen erbracht werden können. Deshalb ist der vertraglich geforderte Beitrag (Bruttobeitrag) stets höher als die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu erwartenden Kosten. Die während der Vertragslaufzeit auf die Beiträge regelmäßig entstehenden Überschüsse aus geringeren Schadenskosten, Einsparung von Verwaltungskosten und Erträgen aus vorübergehender Kapitalanlage kommen jedoch den Versicherten zugute. Werden diese Überschüsse regelmäßig mit dem Beitrag verrechnet (so genannte Beitragsverrechnung) reduziert sich der laufende Beitrag entsprechend. Dieser niedrigere Beitrag wird Netto-Beitrag oder auch Zahl-Beitrag genannt.

Verwendung der Überschüsse
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, den Versicherungsnehmer an den Überschüssen zu beteiligen. Dies wird bei Vertragsabschluss vereinbart.

Weitere Informationen zur Selbständigen Berufsunfähigkeit

Scheinargument - Kein Geld zurück
Das vielfach vorgebrachte Argument gegen die Vertragsart SBU, man bekäme dabei kein Geld zurück, wenn man nicht berufsunfähig würde, ist irreführend.

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