Grundsätzlich stehen uns als Versicherungsmakler fast alle Gesellschaften zur Verfügung. Aufgrund der jahrelangen Erfahrung haben sich davon einige für IT-Dienstleister als besonders geeignet erwiesen. Alle von ihnen verfügen über ein sehr gutes Bedingungswerk, was auch von unabhängiger Stelle regelmäßig bestätigt wird. Zudem bieten sie ein sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis.
Die individuelle Auswahl ist dann auch von Ihren Vorgaben abhängig. Dabei spielen dann z.B. die Berufsgruppe, der Ihre Tätigkeit zugeordnet wird, die maximale BU-Rente ohne vorgeschriebene ärztliche Untersuchung oder auch Erfahrungen eine Rolle, wie eine Versicherung mit bestimmten Vorerkrankungen umgeht.
Einen ersten Richtwert, wie hoch der Beitrag in etwa sein wird, erhalten Sie über den Online-Rechner. Dort können Sie auch mehrere Ergebnisse miteinander vergleichen.
Nachdem Sie das Onlineformular vollständig ausgefüllt haben, ermitteln wir abhängig von Ihrer genauen Tätigkeit, möglichen ärztlichen Untersuchungen, eventuellen Vorerkrankungen und weiteren Faktoren die für Sie am besten geeignete Gesellschaft.
Anschließend stellen wir Ihnen Ihren Vorschlag zusammen mit allen anderen nötigen Unterlagen (Antrag und Beratungsdokumentation) in Ihrem persönlichen Bereich unter Mein exali zum Download zur Verfügung.
Die BU-Rente sollte alle notwendigen privaten Ausgaben abdecken, insbesondere also Miete bzw. Finanzierungsraten, Lebensmittel, Kleidung, wichtige Risikoversicherungen und (insbesondere auch Rücklagen für die Altersvorsoge.
Die maximale Rentenhöhe orientiert sich an Ihrem Einkommen und darf in der Regel nicht mehr als 80% Ihres durchschnittlichen Nettoverdienstes betragen.
Als Unterstützung für eine recht genaue Ermittlung steht Ihnen unser Online-Bedarfsrechner zur Verfügung.
Die Online-Abwicklung erfolgt über unser IT-BUstep4ward-Konzept:
Dabei berechnen Sie mit Hilfe des Online-Rechners zunächst Ihren individuellen Beitrag. Sie können dabei auch unterschiedliche Varianten z.B. beim Endalter vergleichen. Zuvor können Sie noch mit Hilfe des Online-Bedarfsrechners Ihre nötige BU-Rente ermitteln.
Anschließend lassen Sie uns über das Online-Formular Ihre persönlichen Daten zukommen, die wir zur Auswahl einer geeigneten Gesellschaft und zur Erstellung des Vorschlags brauchen.
Für die auf Basis Ihrer Angaben ausgewählte Gesellschaft erarbeiten wir Ihnen nun einen Vorschlag und stellen Ihnen diesen mit den weiteren notwendigen Unterlagen in Ihrem geschützten Bereich unter Mein exali zum Download zur Verfügung.
Sie schicken uns nun den Antrag, eventuell mit weiteren Anlagen (z.B. ärztliche Berichte, Einkommensnachweise usw.) unterschrieben per Post zu und erhalten dafür nach entsprechender Bearbeitung durch uns und die Versicherung im Gegenzug den Versicherungsschein.
Eine Voranfrage ist ein rechtlich nicht bindender Antrag an eine Versicherung. Sie wird von uns durchgeführt, wenn zu befürchten ist, dass es aufgrund der Angaben bei den Gesundheitsfragen oder besonderer Hobbies (Fallschirmspringen, Höhlentauchen usw.) zu einer 'Erschwernis' (z.B. Beitragszuschlag oder Ausschluss bestimmter Diagnosen) kommen könnte.
Die Versicherung gibt dann eine Einschätzung, zu welchem Ergebnis sie im Fall eines vollständigen Antrags kommen würde.
Wenn bereits früher einmal ein BU-Antrag gestellt und nur mit einer 'Erschwernis' angenommen worden wäre, ist dies im laufenden Antrag meist anzugeben. Diese Angabe hat oft eine besonders gründliche Antragsprüfung zur Folge mit entsprechend geringen Chancen, dass es diesmal eine reibungslose Annahme gibt.
Eine Voranfrage ist dagegen nicht als Antrag zu werten und muss daher auch nicht angegeben werden. Sie ermöglicht uns, ohne Nachteile für Sie eine Einschätzung von verschiedenen Gesellschaften zu erhalten, ohne schon einen Vertrag einzugehen und Ihnen anschließend das für Sie beste Ergebnis anbieten zu können.
Regelmäßig kommt in diesem Zusammenhang die Frage auf, ob denn auch alle «Bagatellerkrankungen» anzugeben sind.
Natürlich sind für den Versicherer ein bis zweimal pro Jahr auftretende Erkältungskrankheiten ebenso wenig risikoerheblich wie eine kleine, schnell verheilte Schnittverletzung oder gar der Muskelkater nach gelegentlicher sportlicher Überbeanspruchung.
Das Problem liegt jedoch in der Beurteilung, was eine vernachlässigbare «Bagatellerkrankung» ist.
So könnte zum Beispiel eine hohe Erkältungsanfälligkeit das Indiz für eine ernsthaftere Erkrankung sein, die dem Versicherer gegenüber nicht zu bagatellisieren ist. » Die pauschale Angabe „Bagatellerkrankungen“ hat deshalb in einem Versicherungsantrag nichts verloren!
Nein, vielfach reichen die Gesundheitsangaben im Antrag aus.
Bei höheren BU-Renten verlangen aber alle Versicherer eine ärztliche Untersuchung, meist mit Belastungs-EKG und Blutwerten.
Die Grenzen sind dabei je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich. Da insbesondere bei der Blutuntersuchung schnell einmal erhöhte Werte festgestellt werden können, ist die ärztliche Untersuchung, neben dem zeitlichen Aufwand für Sie, mit einem gewissen Risiko verbunden und kann den Antragsprozess erschweren.
Es kann daher z.B. sinnvoll sein, eine Versicherung zu wählen, die bei der gewünschten Rentenhöhe noch keine Untersuchung verlangt, auch wenn der Beitrag vielleicht ein paar Euro höher ist als bei einer anderen Gesellschaft mit nötiger Untersuchung.
Zu den Untersuchungen bei hohen BU-Renten gehören das ärztliche Zeugnis mit Befundbericht, ein Ruhe- und Belastungs-EKG, eine Blutuntersuchung und ein HIV-Test.
Im ärztlichen Zeugnis gehen Sie im Wesentlichen einmal detailliert mit dem Arzt die Antragsfragen durch. Die Angaben dort sollten also auch weitestgehend identisch sein... Zusätzlich vermerkt der Arzt seine Untersuchungsergebnisse, z.B. Puls, Atemgeräusche usw. sowie die Ergebnisse der Blutuntersuchung und des HIV-Testes.
Laut der VersicherungsVermittlerVerordnung sind auch wir verpflichtet, die Beratung zu dokumentieren, damit insbesondere die Empfehlung einer bestimmten Gesellschaft nachvollziehbar wird.
Wir haben dies bereits vor Inkrafttreten der Verordnung praktiziert, da wir diese Transparenz in unserer Beratung als selbstverständlich betrachten.
Mit der Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) Anfang 2008 hat der Gesetzgeber auch neue Informationspflichten erlassen.
Dazu gehört, dass dem Interessenten vor Antragstellung alle wesentlichen Informationen, die diesen Vertrag betreffen, zur Verfügung gestellt werden müssen. Diese beinhalten auch das Produktinformationsblatt und sämtliche Versicherungsbedingungen.
Ob ein 60seitiges Angebot gerade bei dem IT-BU step4ward Konzept die Transparenz merklich erhöht, darf bezweifelt werden, ändert aber nichts daran, dass wir uns daran halten müssen.
Doch, das tut sie und übernimmt in dem Fall auch die Kosten dafür. Die langjährige Erfahrung hat allerdings gezeigt, dass in den Patientenakten viele Diagnosen vermerkt sind, die dem Antragsteller nicht bekannt sind, außerhalb des Fragezeitraumes liegen oder schlicht falsch sind.
Dies kann unterschiedliche Gründe haben: Von dem Gedanken des Arztes, den Patienten mit einer Diagnose nicht unnötig zu belasten, über das 'Rechtfertigen' von teuren Untersuchungsmethoden, bis zum Versehen (Vertausch der Akten) haben wir schon alles erlebt.
Wenn Sie direkt mit dem Arzt sprechen, können Sie die Angaben auf den Fragezeitraum und die kritische Diagnose beschränken und eventuell strittige Fragen vorab mit dem Arzt klären.
Hat die Versicherung dagegen direkt vom Arzt zusätzliche (z.B. außerhalb des Fragezeitraums) oder auch falsche Informationen bekommen, lassen sich die nur, wenn überhaupt, sehr schwer widerlegen.
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