Antwort von exali
Ralph Günther: Ja, die dauerhafte Anmietung von Büros, bzw. die Risiken aus der Anmietung (Versicherungstechnisch so genannte Mietsachschäden) sind im Rahmen der Consulting-Haftpflicht BHV-Bedingungen Hiscox 11-2008 versichert.
Hier kurz ein paar Beispiele (keine abschließende Aufzählung):
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Schäden durch Brand oder Explosion
Mitversichert sind Schäden an zu gewerblichen Zwecken gemieteten oder gepachteten Räumen und Gebäuden durch Brand oder Explosion, sofern der Versicherungsnehmer nicht kapitalmäßig mit dem Vermieter oder Verpächter verbunden ist.
Zudem besteht Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche wegen der Unterhaltung eines Betriebes, insbesondere wegen
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Mietsachschäden
der Beschädigung von gemieteten, gepachteten, geleasten Gebäuden oder Räumlichkeiten;
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Haus- und Grundbesitz
der Nutzung von Grundstücken, z.B. als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Leasingnehmer, die für den Betrieb des Versicherungsnehmers genutzt werden;
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Schlüsselschäden
des Abhandenkommens oder des Verlusts fremder Schlüssel oder fremder Code- Karten von Türen oder Schließanlagen, wenn sich diese rechtmäßig im Besitz des Versicherungsnehmers oder mitversicherter Personen befinden;
der Versicherungsschutz umfasst nur die Kosten für notwendige Änderungen oder Erneuerungen der Schlösser, Schließanlagen, Schlüssel oder Code-Karten (…); Die Leistungspflicht des Versicherers je Versicherungsfall ist auf 25.000,00 Euro begrenzt;
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Abhandenkommen von Belegschafts- und Besucherhabe
der Beschädigung, Vernichtung oder des Abhandenkommens von Sachen (…) von Betriebsangehörigen und Besuchern.
Hinweis: Versicherungsschutz besteht übrigens auch für Geschäftsreisen (weltweit) sowie für Organisation und Ausführung von Betriebsveranstaltungen, Seminaren oder Schulungen und der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen.
Den vollständigen Bedingungstext finden Sie in den Consulting-Haftpflicht BHV-Bedingungen Hiscox 11-2008 unter I. Versicherte Risiken, Ziffer 2. und 3.
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