exali - IT-Haftpflicht - Häufige Fragen zur Vertragsabwicklung

Häufige Fragen: Zur Abwicklung

  1. Bekomme ich bei einem Abschluss auf der exali Webseite auch eine Beratung?
  2. Bieten Sie auch Beratungstermine vor Ort an?
  3. Wie erhalte ich ein konkretes Angebot zur «IT-Haftpflicht»?
  4. Wie erfolgt die Antragstellung der «IT-Haftpflicht»?
  5. Ist es eigentlich sicher online den IT-Haftpflicht Antrag zu stellen?
  6. Was muss ich bei der Antragstellung beachten (Obliegenheiten)?
  7. Wie erhalte ich online den Versicherungsschein / Police?
  8. Welche Personen und Firmen können den Online-Antrag stellen?
  9. Gibt es einen Vorteil, wenn ich als einheitliche Hauptfälligkeit den 01. Januar wähle?
  10. Warum beträgt die Vertragslaufzeit bei der einheitlichen Hauptfälligkeit i.d.R. mehr als 12 Monate?
  11. Wann beginnt der Versicherungsschutz der «IT-Haftpflicht»?
  12. Wie bezahle ich den Beitrag zum Versicherungsvertrag?
  13. Kann ich den Vertrag auch per Rechnung bezahlen?
  14. Wann wird der Beitrag meiner Versicherung abgebucht?
  15. Gibt es auch die Möglichkeit der monatlichen Zahlweise?
  16. Was passiert, wenn ich eine Frage im Online-Antrag mit „ja“ beantworten muss?
  17. Kann ich den Antrag auch mit einem Jahresnettoumsatz von über 500.000,00 € stellen?
  18. Wie sieht mein Widerrufsrecht und seine Folgen im Detail aus?

1. Bekomme ich bei einem Abschluss auf der exali Webseite auch eine Beratung?

Selbstverständlich, das Internet ist für uns „nur“ Mittel zum Zweck und vereinfacht unsere Prozesse z.B. bei der Antragstellung. Dadurch haben wir bei exali die Zeit, uns auf das wirklich Wichtige unserer Arbeit zu konzentrieren: In einem persönlichen Gespräch beantworten wir Ihnen gerne qualifiziert und ausführlich Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Schadenabwicklung. Gerne führen wir Sie auch per Telefon durch den exali Online-Antrag und helfen Ihnen, alle dabei evtl. auftretenden Fragen zu klären.

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2. Bieten Sie auch Beratungstermine vor Ort an?

In der Regel nicht. Wir sehen uns als Spezialisten und nicht als Generalisten. Daher ist ein flächendeckender Außendienst für uns nicht sinnvoll. Unsere Versicherungsexperten stehen Ihnen jedoch jederzeit für ein ausführliches und fachlich qualifiziertes Telefongespräch zur Verfügung oder beantworten Ihre Fragen per Mail. Bei uns landen Sie nicht in einem anonymen Callcenter!

Durch den Verzicht auf einen zeit- und kostenintensiven überregional tätigen Außendienst haben unsere Versicherungsexperten die Möglichkeit, intensiv zu recherchieren und die am Markt verfügbaren Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherungen für Sie zu vergleichen.

Das wiederum hat ganz konkrete Vorteile für die Nutzer von exali.de: Weil wir wissen, wo es hakt und was gefordert wird, was schließlich sinnvoll und was gefährlich ist, sind wir in der Lage, für unsere selbstständigen bzw. freiberuflichen Kunden aus den Bereichen IT, Media und Consulting die genau passende Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung zu entwickeln und anzubieten.

Darauf verwenden wir viel Energie und unser ganzes Know-how, was letztlich eine besondere Stärke ist: Bei den Produkten und bei der fachlichen Unterstützung vertrauen mittlerweile über 2.000 Kunden auf unser Urteil.

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3. Wie erhalte ich ein konkretes Angebot zur «IT-Haftpflicht»?

Prinzipiell haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können die speziellen und besonders günstigen Online-Tarife auf der exali Webseite nutzen oder wir können Ihnen auch ein individuelles Angebot erstellen.

Online-Tarife von exali

Die exali Online-Tarife zur «IT-Haftpflicht» stehen IT Freiberuflern, Selbständigen oder IT Unternehmen mit einem Jahresnettoumsatz in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung von nicht mehr als 500.000,00 € (595.000,00 € brutto) zur Verfügung. Die verbindlichen Konditionen finden Sie in der Tarifübersicht auf der exali Webseite. » zur Tarifübersicht

Individuelle Angebote

Wenn Sie einen Jahresnettoumsatz von über 500.000,00 € im Jahr haben, sind die Online-Konditionen wie auf der exali-Webseite dargestellt, nicht gültig. In diesen Fällen erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot zur «IT-Haftpflicht» auf Basis eines einfachen PDF-Fragebogens.

PDF-Fragebogen online erhalten
Wenn Sie im ersten Schritt des Online-Antrages einen Jahresnettoumsatz von „über
500.000,00 €“
anklicken, generiert unser exali Online-Antragssystem einen Risikofragebogen (PDF-Datei), der Ihnen per E-Mail zugestellt wird.

PDF-Fragebogen anfordern
Sie können uns auch direkt per Mail oder Telefon kontaktieren und den PDF-Fragebogen anfordern. Wenden Sie sich dazu bitte info@exali.de oder wählen Sie unsere Hotline +49 (0) 1802 392540 (0,06 € / Anruf aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk höchstens 0,42 € / Min; 9:00 Uhr - 18:00 Uhr).

Auf Basis dieses Risikofragebogens erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes IT-Haftpflicht Angebot (i.d.R. innerhalb von 48 Stunden).

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4. Wie erfolgt die Antragstellung der «IT-Haftpflicht»?

Die Antragstellung erfolgt direkt online durch vier einfache Schritte:

Schritt 1: Auswahl der gewünschten Tarife

Sie können zwischen verschiedenen Tarifvarianten mit unterschiedlich hoher Versicherungssumme für Vermögensschäden wählen.

Schritt 2: Beantworten der Antragsfragen

Sie beantworten die 7 einfachen Antragsfragen mit „ja“ und „nein“.

Schritt 3: Ergänzen der persönlichen Daten

Sie ergänzen Ihre persönlichen Daten und vergeben ein Passwort für den Zugang zum Kundenbereich „Mein exali“.

Schritt 4: Zusammenfassung

Im letzten Schritt erhalten Sie zur Überprüfung des Antrags noch einmal alle Daten in einer Zusammenfassung dargestellt. Anschließend können Sie den Antrag absenden.

Vertrag aktivieren und Download der Police

Nachdem Sie den Antrag abgesendet haben, erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Aktivierungslink. Nach der Aktivierung des Vertrages können Sie den ersten Versicherungsschein und die signierte Beitragsrechnung im Kundenbereich „Mein exali“ einsehen und herunterladen.

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5. Ist es eigentlich sicher online den IT-Haftpflicht Antrag zu stellen?

Ja, sobald Sie bei exali auf den Online-Antrag gelangen oder sich in den Kundenbereich „Mein exali“ einloggen, ist die Verbindung SSL-verschlüsselt.

Die SSL (Secure Sockets Layer) Verschlüsselungstechnologie ist der weltweite Standard für Web-Sicherheit, um Unbefugten den Zugriff auf vertrauliche Informationen, Datenmanipulation, Datenraub, Phishing und andere Formen des Online-Betrugs zu verhindern. Dadurch können nur autorisierte Empfänger – also Sie selbst – die Informationen lesen.

Um Ihnen bei der Benutzung der exali Webseiten ein Höchstmaß an Sicherheit zu bieten, verwenden wir ein EV SSL-Zertifikat des Markführers VeriSign. „EV“ steht dabei für „Extended Validation“ und bezeichnet ein besonders strenges Authentifizierungsverfahren, welches die exali GmbH durchlaufen hat. Sie erkennen die Verwendung eines EV SSL-Zertifikates an der grünen Browserleiste (bei hochsicheren Browsern) und dem Zusatz „exali GmbH“ als Zertifikat-Inhaber. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, auf eine gültige Webseite zuzugreifen. EV SSL-Zertifikate setzen derzeit den Maßstab für die Online-Identitätsprüfung und werden durch KPMG geprüft.

97 der weltweit größten 100 Banken und mehr als 93 % der Fortune-500-Unternehmen verwenden derzeit SSL-Zertifikate von VeriSign.

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6. Was muss ich bei der Antragstellung beachten (Obliegenheiten)?

Zu jedem Versicherungsvertrag gibt es bestimmte „Verhaltensvorschriften“ – auch Obliegenheiten genannt – welche dem Versicherungsnehmer bestimmte Pflichten (z.B. bei Antragstellung) auferlegen. Diese Pflichten müssen Sie sehr ernst nehmen, da ein Verstoß gegen Obliegenheiten im Extremfall den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen kann.

Es gibt sowohl gesetzliche Obliegenheiten, welche im Versicherungsvertragsgesetz (kurz VVG) geregelt sind, sowie vertragliche Obliegenheiten, die sich aus den Versicherungsbedingungen (IT-Haftpflicht Bedingungen-Hiscox-04-2010) Ihres Vertrages ergeben.

Pflichten (Obliegenheiten) bei Vertragsschluss

Für eine angemessene Risikobeurteilung ist der Versicherer auf Ihre Angaben vor Vertragsschluss angewiesen. Das Versicherungsvertragsgesetz § 19 VVG und die Ziffer IX. der IT-Haftpflicht Bedingungen-Hiscox-04-2010 legen daher fest, dass Sie die im Online-Antrag gestellten Fragen richtig und vollständig beantworten.

Folgen bei Nichtbeachtung der Pflichten (Obliegenheiten) bei Vertragsschluss

Wird die Obliegenheit zur Anzeige gefahrerheblicher Umstände verletzt (bei exali: unrichtige oder unvollständige Antworten im Online-Antrag), kann der Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und im Leistungsfall ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Für mitversicherte Personen gelten die Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers und die Rechtsfolgen ihrer Verletzung entsprechend.

Mehr Informationen zu den Obliegenheiten in der IT-Haftpflicht.

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7. Wie erhalte ich online den Versicherungsschein / Police?

Der Versicherungsschein zur «IT-Haftpflicht» wird von exali elektronisch erstellt und in Ihrem SSL-geschützten Kundenbereich „Mein exali“ zum Downloaden zur Verfügung gestellt. Im Kundenbereich sind zudem die Beitragsrechnung, Ihr Antrag, die Versicherungsbedingungen und sämtliche nach der VVGInfoV vorgeschriebenen Verbraucherinformationen als PDF hinterlegt.

Im Kundenbereich „Mein exali“ können Sie zudem eine Versicherungsbestätigung in deutscher und englischer Sprache erstellen oder Ihr „IT-Haftpflicht-Siegel“ beantragen.

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8. Welche Personen und Firmen können den Online-Antrag stellen?

  • Prinzipiell kann jedes Unternehmen, jeder IT-Experte und IT-Dienstleister den Antrag zur «IT-Haftpflicht» stellen.

  • Die Rechtsform (z.B. Einzelfirma, GbR, Partnerschaftsgesellschaft nach PartGG, Limited, UG, GmbH, GmbH & Co. KG, Ltd. etc.) spielt dabei keine Rolle.

  • Der Wohn- oder Betriebssitz des Antragsstellers muss jedoch in Deutschland oder Österreich sein. Ebenfalls ist eine Bankverbindung in Deutschland oder Österreich notwendig.

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9. Gibt es einen Vorteil, wenn ich als einheitliche Hauptfälligkeit den 01. Januar wähle?

Wenn Sie die einheitliche Hauptfälligkeit im exali Online-Antrag auswählen, hat dies zwei Vorteile:

1. Die Rechnung für den Versicherungsbeitrag entspricht dem Geschäftsjahr (wenn Ihr Geschäftsjahr = Kalenderjahr). Dadurch haben Sie in der Buchhaltung keine Abgrenzungsprobleme (insbesondere bei Kapitalgesellschaften).

2. Wenn Sie im laufenden Jahr den IT-Haftpflicht Vertrag beginnen, zahlen Sie nur einen anteiligen „Rumpfbeitrag“, vom gewünschten Versicherungsbeginn bis zum 01. Januar des Folgejahres. Dies kann vor allem für Existenzgründer und Startup-Unternehmen von Vorteil sein.

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10. Warum beträgt die Vertragslaufzeit bei der einheitlichen Hauptfälligkeit i.d.R. mehr als 12 Monate?

Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt generell 12 Monate. Beginnt Ihre «IT-Haftpflicht» während des Jahres, ist die verbleibende Laufzeit bis zum Jahresende kürzer als 12 Monate. Daher verlängert sich der neu abgeschlossene Vertrag bis zur Hauptfälligkeit des nächsten Jahres. Im ersten Jahr wird der Beitrag nur anteilig berechnet. Im Folgejahr wird Anfang Januar der gesamte Jahresbeitrag erhoben.

Beispiel:

  1. Antragstellung und Beginn der Police: 16.08.2010.

  2. Hauptfälligkeit 01.01., dadurch wird nicht nur der Zeitpunkt der regelmäßigen Beitragsfälligkeit, sondern auch der Zeitpunkt des Vertragsablaufs festgelegt.
  3. Der Zeitraum vom Vertragsbeginn (16.08.2010) bis zur ersten Hauptfälligkeit (01.01.2011) wird hier als „Rumpfjahr“ bezeichnet.
  4. Ablauf bzw. Ende der Versicherung ist der 01.01.2012, d.h. die Vertragslaufzeit beträgt 16 Monate und 2 Wochen. Da das „Rumpfjahr“ 2010 mit lediglich 4 Monaten und 2 Wochen die Mindestvertragslaufzeit (= 12 Monate) unterschreitet, ergibt sich als Vertragsablauf der 01.01.2012.
  5. Die erste ordentliche Kündigungsmöglichkeit besteht mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des zweiten Kalenderjahres (01.01.2012). Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert dieser sich stillschweigend jeweils um ein weiteres Jahr.

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11. Wann beginnt der Versicherungsschutz der «IT-Haftpflicht»?

Durch die Erteilung der Einzugsermächtigung im exali Online-Antrag erhalten Sie bei positiver Beantwortung der Antragsfragen sofortigen Versicherungsschutz für die «IT-Haftpflicht», d.h. ab 12:00 Uhr MEZ des ausgewählten Versicherungsbeginns (auch Samstag oder Sonntag!). Im Online-Antrag können Sie eine Rückdatierung bis zu 1 Monat oder ein Datum, das bis zu 4 Monate in der Zukunft liegt, wählen.

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12. Wie bezahle ich den Beitrag zum Versicherungsvertrag?

Die Zahlung des Beitrages zur «IT-Haftpflicht» erfolgt per Bankeinzug. Dadurch können wir die Online-Policierung und den sofortigen Versicherungsbeginn sicherstellen. Anderenfalls würde der so genannte „materielle“ Versicherungsschutz erst mit Eingang des Erstbeitrages beim Versicherer beginnen.

Je nachdem, ob Sie im Antrag die Hauptfälligkeit in 12 Monaten (als Standard im Antrag vorbelegt), oder abweichend die einheitliche Hauptfälligkeit (jeweils den 01.01. eines Jahres) auswählen, beläuft sich der Erstbeitrag auf einen vollen Jahresbeitrag (für 12 Monate) oder auf den anteiligen „Rumpfbeitrag“, vom gewünschten Versicherungsbeginn bis zum 01.01. des Folgejahres.

Besonderheit

Wählen Sie die Hauptfälligkeit in 12 Monaten (wie als Standard im Antrag vorbelegt) und fällt der gewünschte Versicherungsbeginn nicht auf den 01. eines Monats, ist der erste Rumpfmonat beitragsfrei versichert.

Zwei Beispiele mit Versicherungsbeginn 15.04.2010

  • Hauptfälligkeit in 12 Monaten (im Antrag als Standard vorbelegt)
    Erster Rumpfmonat ist beitragsfrei -> Erstbeitrag für 01.05.2010 bis 01.05.2011.

  • abweichend einheitliche Hauptfälligkeit im Antrag gewählt Erste Hauptfälligkeit ist der 01.01.2012 -> Erster Beitrag für 15.04.2010 bis 01.01.2011.

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13. Kann ich den Vertrag auch per Rechnung bezahlen?

Nein. Die Beitragszahlung für die «IT-Haftpflicht» erfolgt per Bankeinzug. Dadurch können wir bei der Online-Policierung den sofortigen Versicherungsschutz sicherstellen. Anderenfalls würde der so genannte „materielle“ Versicherungsschutz erst mit Eingang des Erstbeitrages beim Versicherer Hiscox beginnen.

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14. Wann wird der Beitrag meiner Versicherung abgebucht?

Erstbeitrag

Der Versicherer führt einmal in der Woche Lastschriften aus. Je nach dem, wann Sie den Antrag stellen, fällt Ihr Vertrag in den „Einzugsdurchlauf“ in der gleichen oder darauf folgenden Woche. Richten Sie sich daher darauf ein, dass der Erstbeitrag innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Antragstellung von dem angegebenen Konto abgebucht wird. Wenn Sie bei Antragstellung einen Vertragsbeginn in der Zukunft gewählt haben, so erfolgt die Lastschrift innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Versicherungsbeginn. Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung des Kontos.

Folgebeitrag

Der Folgebeitrag wird ebenfalls innerhalb von ein bis zwei Wochen nach der Hauptfälligkeit abgebucht.
Beispiel: Hauptfälligkeit 01.01.2010.
Der Beitrag wird innerhalb der ersten beiden Januarwochen abgebucht.

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15. Gibt es auch die Möglichkeit der monatlichen Zahlweise?

Nein, der Versicherer Hiscox bietet derzeit nur die jährliche Zahlweise an. Wenn Sie die einheitliche Hauptfälligkeit im Antrag ausgewählt haben, ist für das erste „Rumpfjahr“ jedoch nur der anteilige Jahresbeitrag vom jeweiligen Versicherungsbeginn bis zum 31.12. des entsprechenden Jahres zu zahlen. Dies ist vor allem für Existenzgründer von Vorteil, die während des Jahres Ihre Tätigkeit aufnehmen.

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16. Was passiert, wenn ich eine Frage im Online-Antrag mit „ja“ beantworten muss?

Sollten Sie eine der Fragen im IT-Haftpflicht Antrag mit „ja“ beantworten, werden wir diese(n) offenen Punkt(e) mit Ihnen klären, i.d.R. innerhalb von 48 Stunden. Nach der individuellen Abklärung erfolgt dann die Online-Policierung durch exali.

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17. Kann ich den Antrag auch mit einem Jahresnettoumsatz von über 500.000,00 € stellen?

Ja, in diesem Fall sind jedoch die exali Online-Konditionen, wie auf der exali-Webseite dargestellt, nicht gültig und wir erstellen ein individuelles Angebot.
Wenn Sie im ersten Schritt des Online-Antrages einen Jahresnettoumsatz von „über 500.000,00 €“ angeben, generiert unser exali Online-Antragssystem einen Risikofragebogen (PDF-Datei), der Ihnen per E-Mail zugestellt wird.

Auf Basis dieses Risikofragebogens erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot (i.d.R. innerhalb von 48 Stunden).

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18. Wie sieht mein Widerrufsrecht und seine Folgen im Detail aus?

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag, nachdem Ihnen der Versicherungsschein (Police), die Versicherungsbedingungen sowie die Vertragsinformationen gemäß § 7 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes als PDF auf der exali-Webseite zur Verfügung gestellt wurden und Sie diese Belehrung in Textform im Antrag zur Kenntnis erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf kann sowohl an exali als auch direkt an die Hiscox AG, Oberanger 28, 80331 München, gerichtet werden. Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: +49 (0) 89 54 58 01-199.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Haben Sie eine solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Beiträge erstattet der Versicherer unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs.

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