Die «IT-Haftpflicht» richtet sich allgemein an Selbständige, Freiberufler und Dienstleister, die im Bereich IT und Telekommunikation (TK) tätig sind. Der Online-Tarif auf der exali Webseite ist bis zu einem Jahresnettoumsatz von 500.000,00 € gültig. Durch das Prinzip der „Offenen Deckung“ sind alle Tätigkeiten im IT- und Telekommunikationsbereich versichert, welche nicht explizit in einem der Ausschlüsse genannt werden. Daher handelt es sich bei der nachstehenden Aufzählung lediglich um Beispiele:
Programmierer, SPS Programmierer, Systemprogrammierer, System-Engineer, Software-Entwickler, Software Architekt, Software Engineer, IT-Engineer, IT-Ingenieur, EDV-Ingenieur, Informatiker, Open Source Entwickler, Java Entwickler, Java Enterprise Entwickler (JEE, J2EE), Lotus Notes Entwickler, SAP Entwickler, iOS / Android Entwickler, Mobil-App-Entwickler, Datenbank Entwickler, Web Developer, Hardware Entwickler, Sharepoint Spezialist, Datenbankadministrator (z.B. Oracle), IT Tester / Testspezialist (Software)
(Senior / Junior) IT Consultant, SAP Berater, SAP Consultant, Oracle Berater, CRM Berater, IT Berater / EDV Berater, BI Consultant, Business Analyst (IT, EDV), Systemanalytiker, IT Projekt-Manager / Change Manager, IT Projektleiter, IT Interim Manager / IT Manager, Prozessoptimierer, SEO / SEM Consultant, Datenmanager, IT Sachverständiger / EDV Gutachter
IT-Dienstleister, EDV-Dienstleister, IT Service Provider, Provider / TK Service Provider, Internet Provider, Cloud Computing Spezialist, SaaS Spezialist, Rechenzentrum, Rechenzentrumsbetreiber, Datenverarbeitungsbetrieb, Internet-Dienstleister, Web-Dienstleister, Internetagentur, Online-Dienstleister, Webserver Administrator, Webhoster, Hoster, e-commerce Spezialist, VoIP Experte
Hardware Hersteller, Hardware Händler, Hardware Betreuer, Netzwerk Administrator, Netzwerk Betreuer / System Administrator, Netzwerkspezialist, Fachinformatiker, PC Techniker, Software Händler, Lizenz Händler
Um Ihnen mit der «IT-Haftpflicht» auch für überschneidende Tätigkeitsbereiche optimalen Versicherungsschutz zu gewährleisten, sind durch die IT-Haftpflicht Besondere Bedingungen exali 06-2011 folgende zusätzliche Bereiche versichert:
Die «IT-Haftpflicht» ist nach dem „All-Risk-Prinzip“ aufgebaut. D.h. es sind alle Haftungsrisiken im Tätigkeitsbereich eines Freiberuflers bzw. Unternehmens im IT- und Telekommunikationsbereich versichert, sofern Sie nicht in den Ausschlüssen genannt sind. Eine abgeschlossene Aufzählung der versicherten Risiken (so genannte Katalog-Deckung) wie bei einer herkömmlichen Betriebshaftpflichtversicherung ist dabei nicht notwendig.
Dies hat enorme Vorteile, wenn man durch projektabhängiges Arbeiten wechselnde Tätigkeitsbereiche und Risiken hat. Bei den nachstehend aufgeführten Risiken handelt es sich daher lediglich um Beispiele:
Neben Schäden bei Dritten (z.B. Kunde oder Auftraggeber) sind durch die «IT-Haftpflicht» auch bestimmte eigene Schäden (Sach- und Vermögensschäden) versichert.
Die optionale Leistungserweiterung „Zusatzschutz für Projektverträge“ versichert z.B. Ihre ausstehenden Honorare durch eine außerordentliche Kündigung Ihres Dienstvertrages und Vertragsstrafen (bei Verstößen gegen Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits-, Datenschutz- sowie Wettbewerbsvereinbarungen mit Ihren Auftraggebern).
Nein, die Versicherungssummen und Versicherungsbedingungen, die der Grund-Deckung zu Grunde liegen, gelten ohne Einschränkung auch für die Grund-Deckung zum Startup-Tarif. Die Grund-Deckung in der „Startup-Variante“ unterscheidet sich nicht vom „Normal-Tarif“, was Versicherungsumfang und versicherte Risiken angeht, sondern bietet IT-Freiberuflern und Selbständigen mit einem Jahresnettoumsatz bis 100.000,00 € den identischen Versicherungsumfang der «IT-Haftpflicht» zu einem reduzierten Beitrag.
Wie bei jedem Versicherungsvertrag bestehen auch für die «IT-Haftpflicht» gewisse Ausschlüsse und Leistungsbegrenzungen, unter anderem:
*Bei einer außergerichtlichen Schadenabwicklung – was den Regelfall darstellt – gilt die deutlich niedrigere Selbstbeteiligung.
Hinweis: Es handelt sich nicht um eine abschließende Aufzählung der Ausschlüsse. Für eine vollständige Information bitten wir Sie, sich mit den IT-Haftpflicht-Bedingungen-Hiscox-04-2010 vertraut zu machen.
In der «IT-Haftpflicht» sind IT Tätigkeiten im Militärbereich und für die Rüstungsindustrie nicht wie in anderen IT Berufshaftpflicht- und IT Betriebshaftpflicht-Versicherungen pauschal ausgeschlossen. Sie haben daher auch Versicherungsschutz, wenn Sie Projekte für die Rüstungsindustrie (z.B. Bundeswehr) durchführen.
Lediglich für den Bereich „Waffensysteme“ gibt es eine Einschränkung: Für Ansprüche wegen Lieferungen und Leistungen für Waffensysteme besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Police für reine Vermögensschäden, nicht jedoch für Personen- und Sachschäden (siehe hierzu Ziffer II, 12. der Versicherungsbedingungen).
Hinweis: Das Betriebsstättenrisiko, d.h. Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit im Projekt vor Ort beim Auftraggeber ist jedoch auch bei Leistungen für Waffensysteme versichert.
In der «IT-Haftpflicht» sind IT Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Planung, Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen einschließlich der Steuerung und Überwachung des Luft- oder Raumverkehrs nicht wie in anderen IT Berufshaftpflicht- und IT Betriebshaftpflicht-Versicherungen komplett ausgeschlossen.
Wenn Sie Projekte in diesem Bereich durchführen, haben Sie Versicherungsschutz für reine Vermögensschäden. Personen- und Sachschäden sind jedoch nicht vom Versicherungsschutz umfasst (siehe hierzu Ziffer II, 10. der Versicherungsbedingungen).
Hinweis: Das Betriebsstättenrisiko, d.h. Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit im Projekt vor Ort beim Auftraggeber ist jedoch auch bei Tätigkeiten im Bereich der Luft- und Raumfahrt versichert.
Ja, für IT Tätigkeiten im Einsatzbereich Automotiv (z.B. Automobilindustrie, Automobilzulieferer) besteht Versicherungsschutz, da es hierzu keine speziellen Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen gibt. Im Online-Antrag wird jedoch nach Tätigkeiten in diesem Bereich gefragt, damit der Versicherer bei der Antragstellung das individuelle Risiko bewerten kann.
Die «IT-Haftpflicht» versichert nicht nur Ansprüche auf Basis der gesetzlichen Haftung, sondern auch auf Basis der „vertraglichen Haftung“. Nach Ziffer I, 1.1 -1.5 der IT-Haftpflicht Bedingungen sind folgende Pflichtverletzungen versichert:
Ja, versichert sind im Versicherungsschein ohne namentliche Nennung
Ja, alle Projekte und Tätigkeiten vor Versicherungsbeginn sind nach Ziffer V, 1. der «IT-Haftpflicht Bedingungen-Hiscox-04-2010» mitversichert, solange der Haftpflichtschaden nicht schon vor Versicherungsbeginn bzw. Antragstellung eingetreten ist. Somit umfasst der Versicherungsschutz der «IT-Haftpflicht» alle während der Dauer des Versicherungsvertrags eintretenden Versicherungsfälle (so genannte Schadenereignistheorie). Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung kommt es dabei nicht an.
Ja, die «IT-Haftpflicht» versichert sämtliche Erfüllungsfolgeschäden. Nach Ziffer I, 1.1 -1.5 der Versicherungsbedingungen sind folgende Haftpflichtansprüche versichert:
Hinweis: Diese Mitversicherung von „Erfüllungsfolgeschäden“ ist eine Besonderheit der «IT-Haftpflicht». Versicherungen auf Basis der allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) schließen diese Schäden i.d.R. aus, da sie als so genannter Eigenschaden gewertet werden. Der Folgeschaden aus einer Nichterfüllung ist dadurch ebenfalls ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Mitversicherung der „vertraglichen Haftung“. Dies ist ebenfalls eine Besonderheit unserer «IT-Haftpflicht» über die Hiscox, da bei herkömmlichen IT Betriebshaftpflicht Versicherungen nur Ansprüche auf Basis der „gesetzliche Haftung“ versichert sind.
Es besteht nach Ziffer V, 2. der IT-Haftpflicht Bedingungen-Hiscox-04-2010 Versicherungsschutz auch für Versicherungsfälle, die dem Versicherer bis zu drei Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden (Nachmeldefrist). Voraussetzung ist, dass das Schadenereignis noch vor dem Ablauf des Vertrages eingetreten ist.
Achtung: Mit der optionalen Leistungserweiterung "Zusatzschutz für Projektverträge" (siehe auch Frage 18) besteht bei Aufgabe der freiberuflichen oder selbständigen IT-Tätigkeit automatisch für weitere 6 Monate Versicherungsschutz nach Kündigung des Vertrags (so genannte Nachhaftung).
Die Umfirmierung z.B. von einer Einzelfirma in eine GbR, Limited, PartGG, UG, GmbH oder andere Rechtsform ist völlig unproblematisch und vor allem ohne Mehrbeitrag möglich. Aufgrund der Umfirmierung wird der im Versicherungsschein (Police) der «IT-Haftpflicht» genannte Versicherungsnehmer geändert. Dies ist ein so genannter Versicherungsnehmer Wechsel. Dazu ist es ausreichend, wenn Sie uns den neuen Firmennamen und die neue Bankverbindung per Mail oder direkt im Kundenbereich Mein exali mitteilen.
Automatisch sind durch die «IT-Haftpflicht» alle Geschäftsführer und Mitarbeiter (angestellt oder freiberuflich) der neuen Firma beitragsfrei mitversichert. Ebenfalls eingeschlossen ist die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen (nicht versichert ist jedoch die persönliche Haftpflicht der Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen).
Die «IT-Haftpflicht» gilt bei Gesellschaften nach PartGG, wie z.B. bei einer GbR, für sämtliche Personen der (Partnerschafts-)Gesellschaft. Mitversichert sind ebenfalls weitere Mitarbeiter (angestellt oder freiberuflich) sowie die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen (nicht versichert ist jedoch die persönliche Haftpflicht der Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen).
Unter der Voraussetzung, dass Sie Gesellschafter und Geschäftsführer bei der GmbH sind, können wir ebenfalls Ihre IT-Tätigkeit als Freiberufler / Selbständiger außerhalb der GmbH mitversichern. Dies wird über eine Nebenabrede unter den „Besonderen Deckungsvereinbarungen“ im Versicherungsschein der «IT-Haftpflicht» dokumentiert - bitte sprechen Sie uns in diesem Fall persönlich an! Bei der Jahresmeldung ist der Umsatz der Einzelfirma dem Umsatz der GmbH zuzurechnen und mit anzugeben.
Über den Eigenschadenbaustein (Ziffer I, 5.1 der IT-Haftpflicht Bedingungen-Hiscox-04-2010) ist die Zerstörung der eigenen Webseite / Homepage durch unbefugte Dritte (z.B. Hackerangriff) versichert. Erstattet werden die Kosten für die Wiederherstellung der Webseite. Die Versicherungssumme beträgt 250.000,00 € je Schadenfall.
Darüber hinaus ist nach Ziffer I, 5.2 der IT-Haftpflicht Bedingungen-Hiscox-04-2010 Ihr Eigenschaden (Sach- oder Vermögensschaden) durch Unterschlagung, Untreue oder Betrug einer mitversicherten Person bei Gelegenheit einer dienstlichen Tätigkeit versichert.
Beispiel: Ihr Mitarbeiter verwendet die Firmenkreditkarte für private Zwecke oder bedient sich an der Firmenkasse. Die Versicherungssumme beträgt 250.000,00 € je Schadenfall.
Durch den in allen IT-Haftpflicht-Tarifen beitragsfrei eingeschlossenen Versicherungsbaustein „Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt“ (Ziffer I, 6. der IT-Haftpflicht Bedingungen-Hiscox-04-2010) können Sie Ihr unternehmerisches Risiko durch den Rücktritt Ihres Kunden / Auftraggebers von einem laufenden Auftrag oder Projekt auf Werkvertragsbasis erheblich reduzieren.
Dabei ersetzt Ihnen die «IT-Haftpflicht» gemäß den Versicherungsbedingungen Ihre vergeblichen Aufwendungen (Personal- und Sachkosten, nicht jedoch entgangenen Gewinn) im Falle eines berechtigten Rücktritts Ihres Kunden, soweit der Grund für den Rücktritt nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen durch den Versicherungsnehmer beruht.
Die Versicherungssumme beträgt 250.000,00 € je Schadenfall. Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % der vergeblichen Aufwendungen, mindestens jedoch die im ausgewählten Tarif zu Grunde liegende Selbstbeteiligung.
Der Baustein „Rücktritt vom Projekt“ (früher RPC) versichert beitragsfrei das Eigenschadenrisiko Ihrer vergeblichen Aufwendungen, die durch den berechtigten Rücktritt Ihres Auftraggebers vom Projekt auf Werkvertragsbasis entstehen können.
Unter „vergebliche Aufwendungen“ fallen alle Personal- und Sachaufwendungen, die Sie getätigt haben, weil Sie von einem erfolgreichen Abschluss des Auftrages oder Projektes ausgegangen sind, welcher jedoch nicht eingetreten ist. Nach den Regelungen im „Zusatzschutz für Projektverträge“ werden auch Ihre ausstehenden Honorare bis zu 25.000,00 € ersetzt.
Die Selbstbeteiligung beträgt hierbei 10 % je Versicherungsfall, mindestens jedoch die im Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung.
Beispiel: Nach einigen Terminüberschreitungen und mehrfachem Nachbessern ist Ihr Kunde mit Ihrer abgelieferten Leistung immer noch nicht zufrieden und tritt vom Vertrag zurück. Sie hatten für das acht Monate dauernde Projekt erhebliche Aufwendungen. Insbesondere müssen Sie auch Subunternehmer bezahlen, die Sie für das Projekt beauftragt hatten. Diese vergeblichen Aufwendungen bezahlt der Versicherer (abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung) auf Basis dieses Bausteins.
Die optionale Leistungserweiterung „Zusatzschutz für Projektverträge“ versichert u.a. folgende Risiken aus IT Projektverträgen:
Siehe Ziffer III. IT-Haftpflicht-Besondere-Bedingungen-exali-06-2011
In den Tarif-Varianten der «IT-Haftpflicht» gibt es folgende Regelungen zur Selbstbeteiligung:
| Grund-Deckung (Startup-Tarif) |
Grund-Deckung (Normal-Tarif) |
Standard-Deckung | Classic Plus- Deckung |
| 500,00 € | 1.000,00 € | 1.500,00 € | 2.000,00 € |
In der „Eigenschadenversicherung“ beträgt die Selbstbeteiligung für den Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt 10 % der vergeblichen Aufwendungen, mindestens jedoch die im Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung.
Im „Zusatzschutz für Projektverträge“ gilt für die Leistungserweiterung „außerordentliche Kündigung des Dienstvertrags“ eine Selbstbeteiligung von 15 %, mindestens jedoch die im Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung.
Für Ansprüche, die vor Gerichten* der USA oder Kanadas geltend gemacht werden, besteht ein Mindestselbstbehalt von 15.000,00 €.
*Bei einer außergerichtlichen Schadenabwicklung – was den Regelfall darstellt – gilt die deutlich niedrigere Selbstbeteiligung.
Grundsätzlich bietet die «IT-Haftpflicht» des Spezialversicherers Hiscox eine weltweite Deckung.
Für Ansprüche in USA oder Kanada oder bei Verletzung der Rechte dieser Staaten besteht Versicherungsschutz für Vermögensschäden.
Personen- und Sachschäden gelten in den USA und Kanada mitversichert, bei
*Hinweis: Ein indirekter Export liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen in die USA oder Kanada gelangt sind, ohne dass der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen dies veranlasst haben.
Die rechtskräftigen Formulierungen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Versicherungsbedingungen IT-Haftpflicht Bedingungen Hiscox 04-2010 sowie den IT-Haftpflicht Besondere Bedingungen exali 06-2011 (Rahmenvereinbarung).
Die «IT-Haftpflicht» haben wir in enger Zusammenarbeit mit dem Versicherer Hiscox entwickelt. Die Hiscox besitzt als internationaler Spezialversicherer mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Absicherung von IT- und Telekommunikationsunternehmen.
In der Absicherung von IT-Risiken haben wir mit der Hiscox seit 2003 sehr gute Erfahrungen gemacht. Seit 2008 versichern wir auch Medienberufe und Agenturen mit besonderen Versicherungskonzepten über die Hiscox. Das Know-how und der Service in der Schadenabwicklung ist hervorragend. Dies liegt zum einen an den Erfahrungen im angelsächsischen Markt sowie an der Fokussierung auf die Sparten Technologie, Medien und Telekommunikation.
Die Hiscox Europe Underwriting Limited ist die Deutsche Niederlassung der Hiscox Insurance Company Ltd. (Versicherungsgesellschaft nach europäischem Recht). Jeder Versicherungskunde erhält damit einen deutschen Versicherungsvertrag nach deutschem Recht. Die Hiscox plc, zu der auch das Hiscox Syndicate 33 (Versicherer bei Lloyd´s of London) gehört, zeichnet als internationaler Spezialversicherer derzeit ein Prämienvolumen von rund 1,43 Mrd. £ (Stand 2009).
Hiscox weist 15 Jahre Spezialistenerfahrung im IT- und Medienbereich auf und ist der Versicherer von
Zudem verfügt die Hiscox über 60 Underwriter (Spartenspezialisten) in 25 Büros weltweit sowie 14 Schadenexperten in 5 Ländern, die eng mit spezialisierten Anwälten und Experten zusammenarbeiten.
Internationale Ratingagenturen wie z.B. Standard & Poor's und A.M. Best bescheinigen der Hiscox ein solides Wirtschaften und haben das langfristige Rating nochmals nach oben gesetzt. Damit gehört die Hiscox zu einem der wenigen Versicherer, deren Rating in Zeiten der Finanzkrisen herauf gestuft wurde.
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