Häufige Fragen: Zum Versicherungsumfang

  1. Welche Tätigkeiten sind durch die «IT-Haftpflicht» versichert?
  2. Welche Risiken (Schäden und Gefahren) sind generell über die exali IT-Haftpflicht versichert?
  3. Hat die Grund-Deckung zum Startup-Tarif einen reduzierten Versicherungsumfang?
  4. Welche Schäden sind in der IT-Haftpflicht ausgeschlossen?
  5. Besteht Versicherungsschutz bei Tätigkeiten im Militärbereich / Rüstung?
  6. Besteht Versicherungsschutz im Bereich Luft- und Raumfahrt?
  7. Besteht Versicherungsschutz im Einsatzbereich Automotiv?
  8. Ist die Verletzung vertraglicher Pflichten durch die «IT-Haftpflicht» versichert?
  9. Sind durch die «IT-Haftpflicht» Niederlassungen im In- und Ausland versichert?
  10. Sind Vorumsätze aus Projekten vor Versicherungsbeginn abgedeckt?
  11. Sind Erfüllungsfolgeschäden wie z.B. eine Leistungsverzögerung versichert?
  12. Sind Schadenfälle, die nach Kündigung der «IT-Haftpflicht» gemeldet werden, versichert?
  13. Ist die Umfirmierung z.B. von einer Einzelfirma in eine GmbH oder andere Gesellschaftsform möglich?
  14. Wer ist über den Vertrag bei einer Partnerschaftsgesellschaft nach PartGG versichert?
  15. Gleichzeitig für die eigene GmbH und als Freiberufler / Selbständiger tätig. Ist das versicherbar?
  16. Was ist über den beitragsfrei eingeschlossenen Eigenschadenbaustein alles versichert?
  17. Welche Risiken sind über den integrierten Baustein „Rücktritt vom Projekt“ versichert?
  18. Was ist über die Leistungserweiterung „Zusatzschutz für Projektverträge“ versichert?
  19. Wie hoch ist die Selbstbeteiligung in der «IT-Haftpflicht»?
  20. Für welche Länder besteht über den Vertrag Versicherungsschutz?
  21. Wer ist die Versicherung Hiscox?

1. Welche Tätigkeiten sind durch die «IT-Haftpflicht» versichert?

Die «IT-Haftpflicht» richtet sich allgemein an Selbständige, Freiberufler und Dienstleister, die im Bereich IT und Telekommunikation (TK) tätig sind. Der Online-Tarif auf der exali Webseite ist bis zu einem Jahresnettoumsatz von 500.000,00 € gültig. Durch das Prinzip der „Offenen Deckung“ sind alle Tätigkeiten im IT- und Telekommunikationsbereich versichert, welche nicht explizit in einem der Ausschlüsse genannt werden. Daher handelt es sich bei der nachstehenden Aufzählung lediglich um Beispiele:

Programmierung & Entwicklung

Programmierer, SPS Programmierer, Systemprogrammierer, System-Engineer, Software-Entwickler, Software Architekt, Software Engineer, IT-Engineer, IT-Ingenieur, EDV-Ingenieur, Informatiker, Open Source Entwickler, Java Entwickler, Java Enterprise Entwickler (JEE, J2EE), Lotus Notes Entwickler, SAP Entwickler, iOS / Android Entwickler, Mobil-App-Entwickler, Datenbank Entwickler, Web Developer, Hardware Entwickler, Sharepoint Spezialist, Datenbankadministrator (z.B. Oracle), IT Tester / Testspezialist (Software)

IT-Beratung & IT-Management

(Senior / Junior) IT Consultant, SAP Berater, SAP Consultant, Oracle Berater, CRM Berater, IT Berater / EDV Berater, BI Consultant, Business Analyst (IT, EDV), Systemanalytiker, IT Projekt-Manager / Change Manager, IT Projektleiter, IT Interim Manager / IT Manager, Prozessoptimierer, SEO / SEM Consultant, Datenmanager, IT Sachverständiger / EDV Gutachter

Web-, IT- & TK-Dienstleistung

IT-Dienstleister, EDV-Dienstleister, IT Service Provider, Provider / TK Service Provider, Internet Provider, Cloud Computing Spezialist, SaaS Spezialist, Rechenzentrum, Rechenzentrumsbetreiber, Datenverarbeitungsbetrieb, Internet-Dienstleister, Web-Dienstleister, Internetagentur, Online-Dienstleister, Webserver Administrator, Webhoster, Hoster, e-commerce Spezialist, VoIP Experte

Netzwerk & Handel

Hardware Hersteller, Hardware Händler, Hardware Betreuer, Netzwerk Administrator, Netzwerk Betreuer / System Administrator, Netzwerkspezialist, Fachinformatiker, PC Techniker, Software Händler, Lizenz Händler

Überschneidende Tätigkeitsbereiche

Um Ihnen mit der «IT-Haftpflicht» auch für überschneidende Tätigkeitsbereiche optimalen Versicherungsschutz zu gewährleisten, sind durch die IT-Haftpflicht Besondere Bedingungen exali 06-2011 folgende zusätzliche Bereiche versichert:

  • Tätigkeiten als Unternehmensberater und Personalberater
  • Tätigkeiten als Werbeagentur / Medienagentur

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2. Welche Risiken (Schäden und Gefahren) sind generell über die exali IT-Haftpflicht versichert?

Die «IT-Haftpflicht» ist nach dem „All-Risk-Prinzip“ aufgebaut. D.h. es sind alle Haftungsrisiken im Tätigkeitsbereich eines Freiberuflers bzw. Unternehmens im IT- und Telekommunikationsbereich versichert, sofern Sie nicht in den Ausschlüssen genannt sind. Eine abgeschlossene Aufzählung der versicherten Risiken (so genannte Katalog-Deckung) wie bei einer herkömmlichen Betriebshaftpflichtversicherung ist dabei nicht notwendig.

Dies hat enorme Vorteile, wenn man durch projektabhängiges Arbeiten wechselnde Tätigkeitsbereiche und Risiken hat. Bei den nachstehend aufgeführten Risiken handelt es sich daher lediglich um Beispiele:

  • Schäden durch fehlerhafte Programmierung, IT Beratung / IT Consulting, Organisation oder Schulung
  • Schadenersatz aufgrund fehlgeschlagener Installation (z.B. Implementierungs- und Integrationsschäden) Ihrer hergestellten oder gelieferten Software
  • Schäden, die bereits vor Freigabe bzw. Abnahme der Leistung durch den Kunden eintreten
  • Schäden durch nicht ausreichend erprobte Produkte und Leistungen
  • Schäden in Zusammenhang mit Web-Design, Web-Hosting, Internet-Providing
  • Schäden durch fehlerhafte Datenerfassung, Datenverarbeitung, -bearbeitung und -speicherung
  • Schäden durch schlecht oder nicht vollständig ausgeführte Aufträge, so genannte Erfüllungsfolgeschäden (kein Ausschluss für Schadenersatz statt der Leistung!)
  • Schäden durch verschuldensunabhängiges Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit (z.B. im Rahmen von Service Level Agreements)
  • Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung oder Leistung (Überschreitung der Deadline), wenn nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde
  • Schäden durch Betriebsunterbrechung bei Ihren Kunden
  • Schäden durch Umsatz- bzw. Gewinnausfall Ihrer Kunden
  • vergebliche Aufwendungen bzw. Investitionen Ihrer Kunden in Erwartung ordnungsgemäßer Leistung
  • Schadenersatz wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen
  • Schadenersatz wegen der Nichterfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht
  • Schäden durch die Verletzung von Urheberrechten, Lizenzrechten, Markenrechten, Namensrechten und Persönlichkeitsrechten sowie von Datenschutzgesetzen
  • Schäden durch Materialfehler bei der Hardwareherstellung
  • mangelhafte Ausführungen Ihrer Subunternehmer
  • Schadenersatz in Folge von Datendiebstahl und Informationspiraterie durch Dritte
  • fahrlässige Übermittlung von z.B. Viren, Würmern, Trojanern
  • Verlust, Verletzung oder Beschädigung von Dokumenten oder Daten
  • Schäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (z.B. Abwasserschäden)

Eigenschaden-Risiken

Neben Schäden bei Dritten (z.B. Kunde oder Auftraggeber) sind durch die «IT-Haftpflicht» auch bestimmte eigene Schäden (Sach- und Vermögensschäden) versichert.

  • Vergebliche Personal- und Sachaufwendungen, wenn Ihr Auftraggeber berechtigt vom laufenden Projekt auf Werkvertragsbasis zurücktritt
     
  • Wiederherstellungskosten für Ihre beschädigte Webseite durch böswillige Eingriffe von Dritten (z.B. durch Hacker)
     
  • Unterschlagung, Untreue oder Betrug einer mitversicherten Person bei Gelegenheit einer dienstlichen Tätigkeit

Risiken aus IT Projektverträgen

Die optionale Leistungserweiterung „Zusatzschutz für Projektverträge“ versichert z.B. Ihre ausstehenden Honorare durch eine außerordentliche Kündigung Ihres Dienstvertrages und Vertragsstrafen (bei Verstößen gegen Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits-, Datenschutz- sowie Wettbewerbsvereinbarungen mit Ihren Auftraggebern).

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3. Hat die Grund-Deckung zum Startup-Tarif einen reduzierten Versicherungsumfang?

Nein, die Versicherungssummen und Versicherungsbedingungen, die der Grund-Deckung zu Grunde liegen, gelten ohne Einschränkung auch für die Grund-Deckung zum Startup-Tarif. Die Grund-Deckung in der „Startup-Variante“ unterscheidet sich nicht vom „Normal-Tarif“, was Versicherungsumfang und versicherte Risiken angeht, sondern bietet IT-Freiberuflern und Selbständigen mit einem Jahresnettoumsatz bis 100.000,00 € den identischen Versicherungsumfang der «IT-Haftpflicht» zu einem reduzierten Beitrag.

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4. Welche Schäden sind in der IT-Haftpflicht ausgeschlossen?

Wie bei jedem Versicherungsvertrag bestehen auch für die «IT-Haftpflicht» gewisse Ausschlüsse und Leistungsbegrenzungen, unter anderem:

  • vorsätzlich verursachte Schäden (in der Abwehr zunächst mitversichert)
  • bewusstes Abweichen von Gesetzen und Vorschriften (in der Abwehr zunächst mitversichert)
  • Erbringung der geschuldeten Leistung (wobei der Schadenersatzanspruch des Kunden aufgrund der Nichterfüllung vollumfänglich versichert ist!)
  • Nachbesserung, Nacherfüllung, Minderung
  • Verletzung von Patentrechten (Verstöße gegen das Urheberrecht, z.B. durch die Verletzung eines Source Codes, sind versichert!)
    Hinweis: Software ist in der Regel in Europa nicht patentierbar!
  • Schäden aufgrund selbst vereinbarter Geld- und Vertragsstrafen (soweit diese nicht über den Zusatzschutz für Projektverträge versichert sind)
  • selbständige Garantiezusagen, die über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gehen
  • Rückruf von Produkten (sonstiger Schadenersatz Ihres Kunden durch ein fehlerhaftes Produkt, wie z.B. eine Software, ist jedoch versichert)

Beispiele für Leistungsbeschränkungen:

  • Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Haftpflichtanspruch oder der Eigenschaden die vereinbarte Selbstbeteiligung übersteigt.
  • Für Ansprüche, die vor Gerichten* der USA oder Kanadas geltend gemacht werden, besteht ein Mindestselbstbehalt von 15.000,00 €.

*Bei einer außergerichtlichen Schadenabwicklung – was den Regelfall darstellt – gilt die deutlich niedrigere Selbstbeteiligung.

Hinweis: Es handelt sich nicht um eine abschließende Aufzählung der Ausschlüsse. Für eine vollständige Information bitten wir Sie, sich mit den IT-Haftpflicht-Bedingungen-Hiscox-04-2010 vertraut zu machen.

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5. Besteht Versicherungsschutz bei Tätigkeiten im Militärbereich / Rüstung?

In der «IT-Haftpflicht» sind IT Tätigkeiten im Militärbereich und für die Rüstungsindustrie nicht wie in anderen IT Berufshaftpflicht- und IT Betriebshaftpflicht-Versicherungen pauschal ausgeschlossen. Sie haben daher auch Versicherungsschutz, wenn Sie Projekte für die Rüstungsindustrie (z.B. Bundeswehr) durchführen.

Lediglich für den Bereich „Waffensysteme“ gibt es eine Einschränkung: Für Ansprüche wegen Lieferungen und Leistungen für Waffensysteme besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Police für reine Vermögensschäden, nicht jedoch für Personen- und Sachschäden (siehe hierzu Ziffer II, 12. der Versicherungsbedingungen).

Hinweis: Das Betriebsstättenrisiko, d.h. Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit im Projekt vor Ort beim Auftraggeber ist jedoch auch bei Leistungen für Waffensysteme versichert.

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6. Besteht Versicherungsschutz im Bereich Luft- und Raumfahrt?

In der «IT-Haftpflicht» sind IT Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Planung, Konstruktion, Herstellung oder Lieferung von Luft- oder Raumfahrzeugen einschließlich der Steuerung und Überwachung des Luft- oder Raumverkehrs nicht wie in anderen IT Berufshaftpflicht- und IT Betriebshaftpflicht-Versicherungen komplett ausgeschlossen.

Wenn Sie Projekte in diesem Bereich durchführen, haben Sie Versicherungsschutz für reine Vermögensschäden. Personen- und Sachschäden sind jedoch nicht vom Versicherungsschutz umfasst (siehe hierzu Ziffer II, 10. der Versicherungsbedingungen).

Hinweis: Das Betriebsstättenrisiko, d.h. Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit im Projekt vor Ort beim Auftraggeber ist jedoch auch bei Tätigkeiten im Bereich der Luft- und Raumfahrt versichert.

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7. Besteht Versicherungsschutz im Einsatzbereich Automotiv?

Ja, für IT Tätigkeiten im Einsatzbereich Automotiv (z.B. Automobilindustrie, Automobilzulieferer) besteht Versicherungsschutz, da es hierzu keine speziellen Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen gibt. Im Online-Antrag wird jedoch nach Tätigkeiten in diesem Bereich gefragt, damit der Versicherer bei der Antragstellung das individuelle Risiko bewerten kann.

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8. Ist die Verletzung vertraglicher Pflichten durch die «IT-Haftpflicht» versichert?

Die «IT-Haftpflicht» versichert nicht nur Ansprüche auf Basis der gesetzlichen Haftung, sondern auch auf Basis der „vertraglichen Haftung“. Nach Ziffer I, 1.1 -1.5 der IT-Haftpflicht Bedingungen sind folgende Pflichtverletzungen versichert:

  • Ansprüche auf Schadenersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen der Nichterfüllung einer vertraglichen oder gesetzlichen Leistungspflicht, wobei ein Verzögerungsschaden nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen beruhen darf
  • Ansprüche auf Schadenersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen der Schlechterfüllung einer vertraglichen oder gesetzlichen Leistungspflicht
  • Ansprüche auf Schadenersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten
  • Ansprüche auf Schadenersatz, wenn für das Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit (im Rahmen von z.B. Service Level Agreements) von Sachen, Lieferungen oder Leistungen verschuldensunabhängig gehaftet werden muss

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9. Sind durch die «IT-Haftpflicht» Niederlassungen im In- und Ausland versichert?

Ja, versichert sind im Versicherungsschein ohne namentliche Nennung

  • rechtlich selbstständige Tochtergesellschaften im Inland sowie
  • rechtlich unselbstständige Niederlassungen im In- oder Ausland (nicht jedoch in den USA oder Kanada)

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10. Sind Vorumsätze aus Projekten vor Versicherungsbeginn abgedeckt?

Ja, alle Projekte und Tätigkeiten vor Versicherungsbeginn sind nach Ziffer V, 1. der «IT-Haftpflicht Bedingungen-Hiscox-04-2010» mitversichert, solange der Haftpflichtschaden nicht schon vor Versicherungsbeginn bzw. Antragstellung eingetreten ist. Somit umfasst der Versicherungsschutz der «IT-Haftpflicht» alle während der Dauer des Versicherungsvertrags eintretenden Versicherungsfälle (so genannte Schadenereignistheorie). Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung kommt es dabei nicht an.

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11. Sind Erfüllungsfolgeschäden wie z.B. eine Leistungsverzögerung versichert?

Ja, die «IT-Haftpflicht» versichert sämtliche Erfüllungsfolgeschäden. Nach Ziffer I, 1.1 -1.5 der Versicherungsbedingungen sind folgende Haftpflichtansprüche versichert:

  • Ansprüche auf Schadenersatz wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen
  • Ansprüche auf Schadenersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen der Nichterfüllung einer vertraglichen oder gesetzlichen Leistungspflicht, wobei ein Verzögerungsschaden nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen beruhen darf
  • Ansprüche auf Schadenersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen der Schlechterfüllung einer vertraglichen oder gesetzlichen Leistungspflicht
  • Ansprüche auf Schadenersatz oder auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten
  • Ansprüche auf Schadenersatz, wenn für das Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit (im Rahmen von z.B. Service Level Agreements) von Sachen, Lieferungen oder Leistungen verschuldensunabhängig gehaftet werden muss

Hinweis: Diese Mitversicherung von „Erfüllungsfolgeschäden“ ist eine Besonderheit der «IT-Haftpflicht». Versicherungen auf Basis der allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) schließen diese Schäden i.d.R. aus, da sie als so genannter Eigenschaden gewertet werden. Der Folgeschaden aus einer Nichterfüllung ist dadurch ebenfalls ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Mitversicherung der „vertraglichen Haftung“. Dies ist ebenfalls eine Besonderheit unserer «IT-Haftpflicht» über die Hiscox, da bei herkömmlichen IT Betriebshaftpflicht Versicherungen nur Ansprüche auf Basis der „gesetzliche Haftung“ versichert sind.

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12. Sind Schadenfälle, die nach Kündigung der «IT-Haftpflicht» gemeldet werden, versichert?

Es besteht nach Ziffer V, 2. der IT-Haftpflicht Bedingungen-Hiscox-04-2010 Versicherungsschutz auch für Versicherungsfälle, die dem Versicherer bis zu drei Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden (Nachmeldefrist). Voraussetzung ist, dass das Schadenereignis noch vor dem Ablauf des Vertrages eingetreten ist.

Achtung: Mit der optionalen Leistungserweiterung "Zusatzschutz für Projektverträge" (siehe auch Frage 18) besteht bei Aufgabe der freiberuflichen oder selbständigen IT-Tätigkeit automatisch für weitere 6 Monate Versicherungsschutz nach Kündigung des Vertrags (so genannte Nachhaftung).

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13. Ist die Umfirmierung z.B. von einer Einzelfirma in eine GmbH oder andere Gesellschaftsform möglich?

Die Umfirmierung z.B. von einer Einzelfirma in eine GbR, Limited, PartGG, UG, GmbH oder andere Rechtsform ist völlig unproblematisch und vor allem ohne Mehrbeitrag möglich. Aufgrund der Umfirmierung wird der im Versicherungsschein (Police) der «IT-Haftpflicht» genannte Versicherungsnehmer geändert. Dies ist ein so genannter Versicherungsnehmer Wechsel. Dazu ist es ausreichend, wenn Sie uns den neuen Firmennamen und die neue Bankverbindung per Mail oder direkt im Kundenbereich Mein exali mitteilen.

Automatisch sind durch die «IT-Haftpflicht» alle Geschäftsführer und Mitarbeiter (angestellt oder freiberuflich) der neuen Firma beitragsfrei mitversichert. Ebenfalls eingeschlossen ist die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen (nicht versichert ist jedoch die persönliche Haftpflicht der Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen).

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14. Wer ist über den Vertrag bei einer Partnerschaftsgesellschaft nach PartGG versichert?

Die «IT-Haftpflicht» gilt bei Gesellschaften nach PartGG, wie z.B. bei einer GbR, für sämtliche Personen der (Partnerschafts-)Gesellschaft. Mitversichert sind ebenfalls weitere Mitarbeiter (angestellt oder freiberuflich) sowie die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen (nicht versichert ist jedoch die persönliche Haftpflicht der Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen).

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15. Gleichzeitig für die eigene GmbH und als Freiberufler / Selbständiger tätig. Ist das versicherbar?

Unter der Voraussetzung, dass Sie Gesellschafter und Geschäftsführer bei der GmbH sind, können wir ebenfalls Ihre IT-Tätigkeit als Freiberufler / Selbständiger außerhalb der GmbH mitversichern. Dies wird über eine Nebenabrede unter den „Besonderen Deckungsvereinbarungen“ im Versicherungsschein der «IT-Haftpflicht» dokumentiert - bitte sprechen Sie uns in diesem Fall persönlich an! Bei der Jahresmeldung ist der Umsatz der Einzelfirma dem Umsatz der GmbH zuzurechnen und mit anzugeben.

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16. Was ist über den beitragsfrei eingeschlossenen Eigenschadenbaustein alles versichert?

Zerstörung der eigenen Webseite

Über den Eigenschadenbaustein (Ziffer I, 5.1 der IT-Haftpflicht Bedingungen-Hiscox-04-2010) ist die Zerstörung der eigenen Webseite / Homepage durch unbefugte Dritte (z.B. Hackerangriff) versichert. Erstattet werden die Kosten für die Wiederherstellung der Webseite. Die Versicherungssumme beträgt 250.000,00 € je Schadenfall.

Unterschlagung, Untreue oder Betrug durch mitversicherte Personen

Darüber hinaus ist nach Ziffer I, 5.2 der IT-Haftpflicht Bedingungen-Hiscox-04-2010 Ihr Eigenschaden (Sach- oder Vermögensschaden) durch Unterschlagung, Untreue oder Betrug einer mitversicherten Person bei Gelegenheit einer dienstlichen Tätigkeit versichert.
Beispiel: Ihr Mitarbeiter verwendet die Firmenkreditkarte für private Zwecke oder bedient sich an der Firmenkasse. Die Versicherungssumme beträgt 250.000,00 € je Schadenfall.

Vergebliche Personal- und Sachkosten durch Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt

Durch den in allen IT-Haftpflicht-Tarifen beitragsfrei eingeschlossenen Versicherungsbaustein „Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt“ (Ziffer I, 6. der IT-Haftpflicht Bedingungen-Hiscox-04-2010) können Sie Ihr unternehmerisches Risiko durch den Rücktritt Ihres Kunden / Auftraggebers von einem laufenden Auftrag oder Projekt auf Werkvertragsbasis erheblich reduzieren.

Dabei ersetzt Ihnen die «IT-Haftpflicht» gemäß den Versicherungsbedingungen Ihre vergeblichen Aufwendungen (Personal- und Sachkosten, nicht jedoch entgangenen Gewinn) im Falle eines berechtigten Rücktritts Ihres Kunden, soweit der Grund für den Rücktritt nicht auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhaften Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen durch den Versicherungsnehmer beruht.

Die Versicherungssumme beträgt 250.000,00 € je Schadenfall. Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % der vergeblichen Aufwendungen, mindestens jedoch die im ausgewählten Tarif zu Grunde liegende Selbstbeteiligung.

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17. Welche Risiken sind über den integrierten Baustein „Rücktritt vom Projekt“ versichert?

Der Baustein „Rücktritt vom Projekt“ (früher RPC) versichert beitragsfrei das Eigenschadenrisiko Ihrer vergeblichen Aufwendungen, die durch den berechtigten Rücktritt Ihres Auftraggebers vom Projekt auf Werkvertragsbasis entstehen können.

Unter „vergebliche Aufwendungen“ fallen alle Personal- und Sachaufwendungen, die Sie getätigt haben, weil Sie von einem erfolgreichen Abschluss des Auftrages oder Projektes ausgegangen sind, welcher jedoch nicht eingetreten ist. Nach den Regelungen im „Zusatzschutz für Projektverträge“ werden auch Ihre ausstehenden Honorare bis zu 25.000,00 € ersetzt.

Die Selbstbeteiligung beträgt hierbei 10 % je Versicherungsfall, mindestens jedoch die im Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung.

Beispiel: Nach einigen Terminüberschreitungen und mehrfachem Nachbessern ist Ihr Kunde mit Ihrer abgelieferten Leistung immer noch nicht zufrieden und tritt vom Vertrag zurück. Sie hatten für das acht Monate dauernde Projekt erhebliche Aufwendungen. Insbesondere müssen Sie auch Subunternehmer bezahlen, die Sie für das Projekt beauftragt hatten. Diese vergeblichen Aufwendungen bezahlt der Versicherer (abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung) auf Basis dieses Bausteins.

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18. Was ist über die Leistungserweiterung „Zusatzschutz für Projektverträge“ versichert?

Die optionale Leistungserweiterung „Zusatzschutz für Projektverträge“ versichert u.a. folgende Risiken aus IT Projektverträgen:

  • ausstehende Honorare (Eigenschaden) nach einer außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrages
  • Vertragsstrafen bei Verstößen gegen Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits-, Datenschutz- sowie Wettbewerbsvereinbarungen mit Ihren Auftraggebern
  • Erweiterung der Nachhaftung für Schadenfälle, die bis zu 6 Monate nach Aufgabe der Tätigkeit als Freiberufler / Selbstständiger eintreten
  • Erweiterung des Versicherungsschutzes für Fälle, bei denen Sie durch rechtlich gültige AGB Ihrer Auftraggeber bzw. Projektvermittler Haftungsbegrenzungen akzeptieren und dadurch die Regressmöglichkeit des Versicherer einschränken

Siehe Ziffer III. IT-Haftpflicht-Besondere-Bedingungen-exali-06-2011

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19. Wie hoch ist die Selbstbeteiligung in der «IT-Haftpflicht»?

In den Tarif-Varianten der «IT-Haftpflicht» gibt es folgende Regelungen zur Selbstbeteiligung:

Grund-Deckung
(Startup-Tarif)
Grund-Deckung
(Normal-Tarif)
Standard-Deckung Classic Plus- Deckung
500,00 € 1.000,00 € 1.500,00 € 2.000,00 €

In der „Eigenschadenversicherung“ beträgt die Selbstbeteiligung für den Rücktritt des Auftraggebers vom Projekt 10 % der vergeblichen Aufwendungen, mindestens jedoch die im Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung.

Im „Zusatzschutz für Projektverträge“ gilt für die Leistungserweiterung „außerordentliche Kündigung des Dienstvertrags“ eine Selbstbeteiligung von 15 %, mindestens jedoch die im Vertrag vereinbarte Selbstbeteiligung.

Für Ansprüche, die vor Gerichten* der USA oder Kanadas geltend gemacht werden, besteht ein Mindestselbstbehalt von 15.000,00 €.

*Bei einer außergerichtlichen Schadenabwicklung – was den Regelfall darstellt – gilt die deutlich niedrigere Selbstbeteiligung.

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20. Für welche Länder besteht über den Vertrag Versicherungsschutz?

Grundsätzlich bietet die «IT-Haftpflicht» des Spezialversicherers Hiscox eine weltweite Deckung.

Für Ansprüche in USA oder Kanada oder bei Verletzung der Rechte dieser Staaten besteht Versicherungsschutz für Vermögensschäden.

Personen- und Sachschäden gelten in den USA und Kanada mitversichert, bei

  1. indirektem Export* von Produkten oder Dienstleistungen nach USA oder Kanada;
  2. der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen;
  3. der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen.

*Hinweis: Ein indirekter Export liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen in die USA oder Kanada gelangt sind, ohne dass der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen dies veranlasst haben.

Die rechtskräftigen Formulierungen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Versicherungsbedingungen IT-Haftpflicht Bedingungen Hiscox 04-2010 sowie den IT-Haftpflicht Besondere Bedingungen exali 06-2011 (Rahmenvereinbarung).

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21. Wer ist die Versicherung Hiscox?

Die «IT-Haftpflicht» haben wir in enger Zusammenarbeit mit dem Versicherer Hiscox entwickelt. Die Hiscox besitzt als internationaler Spezialversicherer mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Absicherung von IT- und Telekommunikationsunternehmen.

Sonderkonzept über Hiscox

In der Absicherung von IT-Risiken haben wir mit der Hiscox seit 2003 sehr gute Erfahrungen gemacht. Seit 2008 versichern wir auch Medienberufe und Agenturen mit besonderen Versicherungskonzepten über die Hiscox. Das Know-how und der Service in der Schadenabwicklung ist hervorragend. Dies liegt zum einen an den Erfahrungen im angelsächsischen Markt sowie an der Fokussierung auf die Sparten Technologie, Medien und Telekommunikation.

Background der Hiscox

Die Hiscox Europe Underwriting Limited ist die Deutsche Niederlassung der Hiscox Insurance Company Ltd. (Versicherungsgesellschaft nach europäischem Recht). Jeder Versicherungskunde erhält damit einen deutschen Versicherungsvertrag nach deutschem Recht. Die Hiscox plc, zu der auch das Hiscox Syndicate 33 (Versicherer bei Lloyd´s of London) gehört, zeichnet als internationaler Spezialversicherer derzeit ein Prämienvolumen von rund 1,43 Mrd. £ (Stand 2009).

Zahlen & Fakten im Überblick

  • Gründung: 17. Mai 1901
  • Prämienvolumen (Hiscox Ltd.): 1,43 Mrd. £
  • Gewinn vor Steuern: 320 Mio. £
  • Combined Ratio: 86,0%
  • Mitarbeiter weltweit: über 700 (Stand 2009)
  • S&P-Rating: A (Strong) / A.M. Best-Rating: A (Excellent) / Fitch: A (Strong)

Referenzen

Hiscox weist 15 Jahre Spezialistenerfahrung im IT- und Medienbereich auf und ist der Versicherer von

  • 5 der 12 weltweit größten Medienunternehmen (Gemäß FT’s Global 500, 2008)
  • 2 der 5 größten Softwareunternehmen
  • 4 der größten Telekommunikationsunternehmen in den USA
  • mehr als 60 TMT-Unternehmen (Technologie, Medien, Telekommunikation) mit einem Umsatz von über 1 Mrd. € sowie
  • über 100.000 KMU´s (Klein- und Mittelständische Unternehmen sowie Freelancer) in Europa

Zudem verfügt die Hiscox über 60 Underwriter (Spartenspezialisten) in 25 Büros weltweit sowie 14 Schadenexperten in 5 Ländern, die eng mit spezialisierten Anwälten und Experten zusammenarbeiten.

Rating (Stand 2009)

Internationale Ratingagenturen wie z.B. Standard & Poor's und A.M. Best bescheinigen der Hiscox ein solides Wirtschaften und haben das langfristige Rating nochmals nach oben gesetzt. Damit gehört die Hiscox zu einem der wenigen Versicherer, deren Rating in Zeiten der Finanzkrisen herauf gestuft wurde.

  • A.M. Best-Rating A (Excellent)
  • Standard and Poors A (Strong)
  • Fitch A (Strong)

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27.04.2012
Wer sich als Freiberufler von der Konkurrenz abheben möchte, tut gut daran, potentiellen Auftraggebern seine Skills so optimal wie möglich zu präsentieren. (Das gilt nicht nur für die Referenzen auf der eigenen Webseite, sondern auch in den sozialen Netzwerken.) Doch zu vie...
10.04.2012
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05.04.2012
„Warum gibt es bei der IT-Versicherung eine Selbstbeteiligung und was bedeutet dies genau?“ Eine Frage, die uns bei exali häufiger gestellt wird. Manche finden die im Schnitt bei rund 500,00 Euro angesetzte Selbstbeteiligung zu hoch – zumindest wenn es sich bei den Schad...
 

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In der IT-Haftpflicht u.a. versicherte Tätigkeiten:

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Informatiker / Fachinformatiker
Hardware Händler
Hardware Hersteller
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Hardwareentwickler
Internet- / Web-Dienstleister
Internet Service Provider
iOS / Android Entwickler
IT Interim Manager / IT Manager
IT-Projektleiter / Change Manager
IT Service-Provider, IT-Dienstleister
IT-Berater / IT-Consultant / EDV-Berater
IT-Engineer / IT-Ingenieur / EDV-Ingenieur
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