Häufige Fragen: Zum laufenden Vertrag

  1. Muss ich die Aufnahme neuer Projekte im IT-Bereich sofort dem Versicherer melden?
  2. Wie verlängere ich meine «IT-Haftpflicht»?
  3. Wer sind meine Ansprechpartner für den Vertrag?
  4. Was muss ich im Schadenfall tun?
  5. Wie und mit welchen Fristen kann ich den Vertrag kündigen?
  6. An wen kann ich mich bei Beschwerden wenden?
  7. Kann ich jederzeit in andere Tarif-Varianten wechseln?
  8. Wann endet der Startup- bzw. Existenzgründer-Tarif?
  9. Wie teile ich mit, wenn sich meine Daten zum Vertrag (z. B. Bankverbindung) ändern?
  10. Was passiert, wenn mein Jahresnettoumsatz 500.000,00 € übersteigt?

1. Muss ich die Aufnahme neuer Projekte im IT-Bereich sofort dem Versicherer melden?

Nein, bei der «IT-Haftpflicht» handelt es sich um eine „offene Deckung“ im Bereich IT und Telekommunikation (TK). D.h. es sind alle Tätigkeiten eines IT- und Telekommunikationsunternehmens (bzw. eines Freiberuflers oder Selbständigen in diesem Bereich) versichert, die nicht explizit in den Ausschlüssen unter Ziffer II. der IT-Haftpflicht Bedingungen genannt werden. Eine Aufzählung der versicherten Tätigkeiten und damit eine Nachmeldung ist nicht erforderlich.

Hinweis: Als exklusive Deckungserweiterung sind über exali auch die Tätigkeiten eines Unternehmensberaters (Consultant) sowie die Tätigkeiten als Werbeagentur bzw. Medienagentur versichert. Die Deckungserweiterungen sind in den
IT-Haftpflicht-Besondere-Bedingungen-exali-06-2011 geregelt.

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2. Wie verlängere ich meine «IT-Haftpflicht»?

Für die Vertragsverlängerung müssen Sie von sich aus nicht tätig werden. Der Vertrag verlängert sich „stillschweigend" um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gekündigt wird. Zur Verlängerung erhalten Sie automatisch eine Verlängerungspolice und eine Beitragsrechnung für das nächste Versicherungsjahr im Kundenbereich „Mein exali“.

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3. Wer sind meine Ansprechpartner für den Vertrag?

Ihr Team von exali

Wir von exali sind in erster Linie Ihr Ansprechpartner in allen Vertragsangelegenheiten der «IT-Haftpflicht». Angefangen von Fragen zum Versicherungsumfang bis hin zur Schadenmeldung. Unsere Betreuung hört nicht mit dem Online-Antrag auf, sondern fängt dort an. Wir betreuen Sie gerne, beantworten Ihre Fragen und geben Hilfestellung per Mail oder auch detailliert und persönlich am Telefon (Hotline +49 (0) 1802 392540, 0,06 € / Anruf aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk höchstens 0,42 € / Min).

Servicebereich „Mein exali“

Darüber hinaus können Sie unseren Kundenbereich „Mein exali“ nutzen, um uns schnell und unkompliziert Änderungen z.B. der Bankverbindung oder der Adresse zu Ihrer «IT-Haftpflicht» mitzuteilen. Zusätzliche Funktionen wie das Erstellen von Versicherungsbestätigungen in deutscher oder englischer Sprache, die Upgrade-Funktion oder die Einrichtung der eigenen Profilseite zum IT-Haftpflicht-Siegel runden den Servicebereich ab.

Versicherer HISCOX

Zusätzlich haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, sich direkt an den Versicherer der «IT-Haftpflicht» zu wenden. Wir bitten Sie jedoch im Schadenfall, wenn möglich, zuerst mit uns Kontakt aufzunehmen.

Hiscox Europe Underwriting Limited
Zweigniederlassung für die Bundesrepublik Deutschland

Arnulfstraße 31
D-80636 München
E-Mail: info@hiscox.de
Telefon: +49 (0) 89 54 58 01-100
Telefax:  +49 (0) 89 54 58 01-199

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4. Was muss ich im Schadenfall tun?

  1. Schaden oder Ansprüche bitte SOFORT exali oder dem Versicherer melden, denn eventuell kann der Schaden mit Hilfe des Versicherers sofort abgewendet oder minimiert werden. Hierzu die Kontaktdaten:

    exali.de - Das Versicherungsportal
    für IT-Experten und IT-Dienstleister

    Franz-Kobinger-Str. 9
    D-86157 Augsburg
    Telefon: +49 (0) 821 809946-0 (9:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
    Telefax: +49 (0) 821 809946-29
    E-Mail: schaden@exali.de

    Download Schadenmeldung:   Schadenmeldung-exali-11-2008

    Versicherer Hiscox Insurance Company Ltd.
    Niederlassung für die Bundesrepublik Deutschland

    Arnulfstraße 31
    D-80636 München
    Telefon: +49 (0) 180 56 71 51-0 (24 Stunden Hotline)**
                  +49 (0) 89 54 58 01-300
    Telefax: +49 (0) 89 54 08 01-399
    E-Mail: hiscox.schaden@hiscox.de

  2. Jede Korrespondenz zum Schaden bitte direkt an exali oder den Versicherer weiterleiten.
  3. Ruhe bewahren und sich nicht auf schnelle und unbedachte (vom Geschädigten diktierte) Aktionen einlassen.
  4. Bitte keine voreiligen Zusagen, Anerkenntnisse oder Zugeständnisse machen.
  5. Bitte keine Zahlungen leisten oder selbst auf Ansprüche verzichten.
  6. Dem Versicherer möglichst jede Art von Korrespondenz und Unterlagen zum konkreten Auftrag (Verträge, Rechnungen, Pflichten-/Lastenhefte usw.) im Vorfeld der Schadenbearbeitung zur Verfügung stellen.

** 0,14 €/Min aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min

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5. Wie und mit welchen Fristen kann ich den Vertrag kündigen?

Mindestvertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit der «IT-Haftpflicht» beträgt mindestens ein Jahr, es sei denn es wurde abweichend als Hauptfälligkeit der 01.01. eines Jahres gewählt (kann z.B. für die steuerliche Abgrenzung sinnvoll sein). In diesem Fall errechnet sich die Mindestlaufzeit aus dem Rumpfjahr (bis zum 01.01. des Folgejahres) plus 12 Monate. Den genauen Beginn und gegebenenfalls die abweichende Hauptfälligkeit bestimmen Sie selbst im Online-Antrag. Ihre Eingaben werden in der Online-Police entsprechend dokumentiert.

Reguläre Kündigung des Vertrages

Der IT-Haftpflicht Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien (Versicherungsnehmer oder Versicherer) unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird.

Sonderkündigungsrecht

Neben dem oben beschriebenen ordentlichen Kündigungsrecht zum Ablauf des Vertrages besteht ebenfalls die Möglichkeit, den IT-Haftpflicht Vertrag außerordentlich nach Eintritt eines Schadenfalles und der Abwicklung zu kündigen. Darüber hinaus kann der Vertrag aufgrund „Risikowegfalls“ (z.B. Wechsel in ein Angestelltenverhältnis beim Freiberufler / Selbständigen oder Betriebsaufgabe) gekündigt werden. Den ggf. zu viel bezahlten Beitrag erhalten Sie in diesen Fällen zurück.

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6. An wen kann ich mich bei Beschwerden wenden?

Wenn Sie mit unserer Leistung oder mit der Leistung des Versicherers unzufrieden sind, bitten wir Sie sich zuerst an uns zu wenden. Wir werden alles daran setzen, die Sache für Sie zu klären.

exali GmbH

Stichwort: Beschwerde
Franz-Kobinger-Str. 9
D-86157 Augsburg
E-Mail:  info@exali.de
Telefon: +49 (0) 821 809946-0
Telefon: +49 (0) 821 809946-29

Alternativ können Sie sich direkt an den Versicherer HISCOX wenden.

Hiscox Europe Underwriting Limited
Zweigniederlassung für die Bundesrepublik Deutschland

Arnulfstraße 31
D-80636 München
E-Mail: info@hiscox.de
Telefon: +49 (0) 89 54 58 01-100
Telefax:  +49 (0) 89 54 58 01-199

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Beschwerden auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Financial Services Authority (FSA) zu richten.

BaFin, Sektor Versicherungsaufsicht

Graurheindorfer Str. 108
D-53117 Bonn

Financial Services Authority FSA

25 The North Colonnade
Canary Wharf
GB-London E 14 5HS

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7. Kann ich jederzeit in andere Tarif-Varianten wechseln?

Wenn Sie während der Vertragslaufzeit höhere Versicherungssummen benötigen (wenn diese z.B. vom Auftraggeber für ein neues Projekt gefordert werden), können Sie auch unter dem Jahr in einen IT-Haftpflicht Tarif mit höheren Versicherungssummen wechseln. Der Mehrbeitrag wird zeitanteilig bis zur nächsten Hauptfälligkeit berechnet und erhoben.

Was ist für den Wechsel notwendig?

Im Kundenbereich „Mein exali“ gibt es eine Upgrade-Funktion. Damit können Sie jederzeit Ihren IT-Haftpflicht Vertrag auf die höhere Deckung umstellen. Die Änderungsdokumente (Police und Differenzrechnung) können Sie dann im Kundenbereich einsehen und herunterladen.

Hinweis: Im Rahmen der Online-Jahresmeldung (Änderungsmeldung) haben Sie automatisch einmal im Jahr die Gelegenheit, ein „Upgrade“ Ihres Vertrages vorzunehmen.

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8. Wann endet der Startup- bzw. Existenzgründer-Tarif?

Das alleinige Kriterium für den Startup- und Existenzgründer-Tarif ist der Jahresnettoumsatz. Solange der Jahresnettoumsatz 100.000,00 € nicht überschreitet, bleiben Sie im Startup- und Existenzgründertarif versichert. Bei entsprechendem Umsatz ist die Absicherung im Startup-Tarif also durchaus auch auf Dauer möglich.

Sobald Sie im Rahmen der Online-Jahresmeldung einen Jahresnettoumsatz von über 100.000,00 € für das abgelaufene Geschäftsjahr angeben, wird Ihr Tarif und Beitrag automatisch auf die Grund-Deckung zu „Normalkonditionen“ umgestellt. D.h. der Startup- bzw. Existenzgründer-Rabatt von 25% fällt weg. Ein Sonderkündigungsrecht besteht dabei nicht.

Hinweis: Eine Nachberechnung für das abgelaufene Versicherungsjahr, wie bei den meisten Versicherungsgesellschaften üblich, erfolgt bei uns nicht!

Sollte Ihr Jahresnettoumsatz zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf 100.000,00 € fallen (Angabe in der Online-Jahresmeldung), so erfolgt automatisch eine „Rückstufung“ in den Startup- bzw. Existenzgründer-Tarif.

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9. Wie teile ich mit, wenn sich meine Daten zum Vertrag (z. B. Bankverbindung) ändern?

Am schnellsten und einfachsten können Sie Änderungen Ihrer Stammdaten gleich selbst im Kundenbereich „Mein exali“ vornehmen. Der Kundenbereich „Mein exali“ ist dafür SSL-verschlüsselt. Alternativ können Sie uns die Änderungen auch per E-Mail an info@exali.de mitteilen.

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10. Was passiert, wenn mein Jahresnettoumsatz 500.000,00 € übersteigt?

Erst wenn Ihr Jahresnettoumsatz die Schwelle von 550.000,00 € (Puffer von 50.000,00 €) übersteigt, wird der Beitrag der «IT-Haftpflicht» im Verhältnis angepasst. Dabei errechnet sich der Mehrbeitrag aus dem übersteigenden Teil des Umsatzes multipliziert mit dem in der Police genannten Beitragsfaktor in Promille.

Hinweise:

  • Der Umsatz wird nur zur jeweiligen Hauptfälligkeit über die so genannte exali Online-Jahresmeldung (Änderungsmeldung) abgefragt.
  • Sollten Sie während des Versicherungsjahres die Schwelle überschreiten, müssen Sie dies nicht dem Versicherer melden.
  • Eine Anpassung des Beitrages erfolgt nur für die neue Versicherungsperiode. Eine Nachberechnung des Beitrages für das abgelaufene Versicherungsjahr, wie bei anderen Versicherern üblich, erfolgt nicht.

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In der IT-Haftpflicht u.a. versicherte Tätigkeiten:

BI-Consultant
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Datenbankentwickler
Datenverarbeitungsbetrieb
EDV-Dienstleister
Informatiker / Fachinformatiker
Hardware Händler
Hardware Hersteller
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Hardwareentwickler
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