Das exali Glossar für Versicherungsbegriffe

A B C D E F G H I J K L M N O P R S T U V W

Vermögensschaden (reiner- / echter Vermögensschaden)

Als Vermögensschaden bezeichnet man Situationen bei denen zwar weder eine Person noch eine Sache unmittelbaren Schaden erleidet, jedoch durch schuldhaftes Verhalten einem anderen ein finanzieller Schaden zugefügt wird. Dabei wird zwischen «echten» Vermögensschäden und Sach- bzw. Personenfolgeschäden als «unechte» Vermögensschäden unterschieden.
 
Beispiel der Definition eines Versicherers
«Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personenschäden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschäden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen, insbesondere von Geld und geldwerten Zeichen) sind. Als Vermögensschäden gelten auch der Verlust sowie die Veränderung oder Blockade elektronischer Daten.»


Vermögensschaden (unechter)
Vermögensschadenhaftpflicht
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Verschuldenshaftung (deliktische Haftung)
Verschuldensunabhängige Haftung
Verstoßtheorie / Verstoßprinzip (im Schadenfall)
Vertragliche Haftung
Vertragsstrafe – Konventionalstrafe
Verzögerungsschaden
Voranfrage (BU-Versicherung)
Vorläufige Deckung
Vorsatz
Vorsorgeversicherung / Vorsorgeklausel
Vorumsatzdeckung
VVG (Abkürzung)
 

Sollten Sie einen Begriff nicht finden, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Wir beantworten gern Ihre Frage und ergänzen das Glossar.

Persönlicher Kontakt

+49 (0)821-80 99 46-0

Mo. bis Fr.: 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Spezielle Versicherungskonzepte für IT-Experten und Dienstleister

Spezielle Versicherungskonzepte für Medienberufe und Agenturen

Spezielle Versicherungskonzepte für Berater, Manager und Trainer

 

© exali GmbH, alle Rechte vorbehalten