Was bedeutet das «2-fach maximiert» bei den Deckungssummen?

Sie fragen - Wir antworten | Februar 2009

Frage: Eine Frage zu den angebotenen Deckungssummen (z.B. 2.5 Mio. € für Vermögensschäden). Was bedeutet 2-fach maximiert pro Jahr? Wie viele Versicherungsfälle, mit welcher jeweiligen Deckungssumme sind p.a. abgedeckt?

Antwort von exali

Ralph Günther: 2-fach maximiert bedeutet, dass die Versicherungssumme von 2,5 Mio. € maximal zwei Mal pro Jahr voll ausgeschöpft werden kann. D.h., die Schadenfälle eines Versicherungsjahres dürfen zusammen addiert 5 Mio. € nicht übersteigen.

Die Anzahl der einzelnen Schadenfälle ist dabei nicht limitiert. Ein einzelner Schaden ist jedoch auf 2,5 Mio. € gedeckelt (daher der Begriff Deckungssumme).

Die so genannten Kostenpositionen (Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reise-, Schadenminderungs- und Schadenregulierungskosten) werden unbegrenzt zusätzlich zur Deckungssumme (Leistungsobergrenze) gezahlt, so lange die Deckungssumme für die Schadenersatzzahlung nicht überschritten wird.

Übersteigt der Haftpflichtanspruch eine der vorgenannten Leistungsobergrenzen, trägt der Versicherer Kosten nur insoweit, als sie bei einem Haftpflichtanspruch in Höhe der Leistungsobergrenze entstanden wären.

Ausnahme: Bei Ansprüchen vor Gerichten der USA und Kanada sind die Kosten auf die Versicherungssumme begrenzt.

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