Ändert sich der Beitrag durch Neueinstellung einer Mitarbeiterin?

Sie fragen - Wir antworten | August 2009

Frage: Seit dem 1. Juli 2009 beschäftige ich sozialversicherungspflichtig eine Angestellte. Welche Informationen benötigen Sie zusätzlich, um die Risikoveränderung im Versicherungsschein der IT-Haftpflichtversicherung aufzunehmen?

Bitte erstellen Sie eine entsprechende Nachberechnung und einen Nachtrag zum Versicherungsschein.

Antwort von exali

Ralph Günther: Vielen Dank für Ihre Meldung. Diese wäre jedoch nicht notwendig gewesen.

Nach den IT-Haftpflicht-Bedingungen-Hiscox-04-2010 sind automatisch alle angestellten Mitarbeiter vom Versicherungsschutz umfasst.

In den Versicherungsbedingungen der IT-Haftpflicht finden Sie die Regelung unter Ziffer I. Abs. 7:

7. Mitversicherte Personen

Mitversicherte Personen sind die
7.1 Mitglieder der Geschäftsführung des Versicherungsnehmers;
6.2 angestellten Mitarbeiter des Versicherungsnehmers;
6.3 in den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliederten Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen;
6.4 in den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliederten freien Mitarbeiter (natürliche Personen), soweit diese im Namen und Auftrag des Versicherungsnehmers tätig werden;
6.5 rechtlich selbstständigen Tochtergesellschaften im Inland sowie
6.6 rechtlich unselbstständigen Niederlassungen im In- oder Ausland, jedoch nicht in den USA oder Kanada.
Ansprüche gegen rechtlich selbstständige Tochtergesellschaften im Ausland sind vom Versicherungsschutz umfasst, soweit diese im Versicherungsschein ausdrücklich als mitversicherte Personen genannt sind.

Daher werden die Mitarbeiter auch nicht separat im Versicherungsschein der IT-Haftpflichtversicherung aufgeführt.

Ebenso ergibt sich keine Nachberechnung des Beitrages.

Hinweis: Der Beitrag ist unabhängig von der Anzahl der festen oder freien Mitarbeiter. Der Beitrag wird nach dem Jahresnettoumsatz kalkuliert. Sie sind im Tarif der Classic-Plus Deckung versichert. In diesem Tarif gibt es eine Beitragsanpassung erst ab einem Jahresnettoumsatz von über 500.000 EUR. Bis zu diesem Umsatz bleibt der Beitrag konstant (Stücktarif).
Update: Dieser Beitrag wurde 2011 aktualisiert und an die IT-Haftpflicht-Bedingungen-Hiscox-04-2010 angepasst.

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