Versichert die Hiscox IT-Haftpflicht auch Fehlerservice in der Telekommunikation?

Sie fragen - Wir antworten | Juni 2009

Frage: Ich bin Existenzgründer und interessiere ich mich für Ihren "Start-Up-Tarif". Zum einen bin ich für Provider (z.B. 1&1) als Auftrags-Vermittler tätig. Zum anderen nehme ich Erstinstallationen von Telefon-, Internet-, und PC-Anschlüssen mittels Modems, Routern oder FritzBoxen bei Kunden vor. Zudem biete ich einen "Fehlerbehebungsservice" für Telefon-und Internetverbindungen an. Hierzu sind Veränderungen an den Systemeinstellungen von PCs nötig, was ein Risiko birgt.

Daher die Frage: Sind mögliche Fehler in meiner Arbeit in der Fehlerbehebung über Ihre Versicherung abgedeckt?

Antwort von exali

Ralph Günther: Die von Ihnen beschriebenen Tätigkeiten sind über die von exali angebotene Hiscox Net-IT Police abgedeckt.

Der Versicherungsumfang ist nach dem Prinzip der «offenen Deckung» aufgebaut. Das heißt konkret: Alle Tätigkeiten als IT- und als Telekommunikationsdienstleister sind versichert, ohne dass die einzelnen Tätigkeiten im Detail aufgelistet werden.

Ebenso verhält es sich mit den versicherten Risiken. Man spricht hier von «All-Risk-Deckung“. Dabei sind alle Risiken aus der Tätigkeit eines Telekommunikations- oder IT-Unternehmens versichert. Einschränkungen der versicherten Risiken ergeben sich nur aus den in den Versicherungsbedingungen benannten Ausschlüssen.

Daher ist beispielsweise auch ein Umsatz oder Gewinnausfall Ihres Kunden versichert, wenn es durch Ihr Verschulden bei der Einrichtung von Telekommunikationsinfrastrukturen zu Ausfällen oder anderen Komplikationen kommt.

Ein Schadenbeispiel aus der Praxis zeigt, dass der Schutz sogar über den reinen «Fehlerbehebungsservice» hinausgeht:

Ein Telefonnetzbetreiber verwendete eine Software, um Einzelverbindungen zu speichern und abzurechnen. Durch einen Konfigurationsfehler des externen IT- bzw. Telekommunikationsdienstleisters bei einer Erweiterung des Programms wurden Verbindungen aus Telefonzellen nicht korrekt identifiziert und die entsprechenden Guthaben der Kunden nicht ordnungsgemäß belastet. Der versicherte Vermögensschaden betrug rund 200.000 Euro.

Ich zitiere dazu aus den Versicherungsbedingungen  IT-Haftpflicht-Bedingungen-Hiscox-04-2010, Ziffer I.

1. Betriebs-Haftpflichtversicherung

Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz, wenn diese wegen betrieblicher Risiken eines Telekommunikations- oder IT-Unternehmens von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verantwortlich gemacht werden.

2. Versicherte betriebliche Hauptrisiken (Lieferungs- und Dienstleistungsrisiko)

Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche wegen Tätigkeiten eines Telekommunikations- oder IT-Unternehmens, insbesondere

2.1 Herstellung von und Handel mit Soft- und Hardware;
2.2 Reparatur, Wartung, Modifizierung, Implementierung von Soft- und Hardware;
2.3 Beratung, Schulung, Analyse;
2.4 Einrichtung und Organisation von Netzwerken;
2.5 Internet-Providing-Dienste;
2.6 Webdesign und Webpflege;
2.7 Betrieb von Rechenzentren;
2.8 Datenerfassung und Datenbearbeitung.

Weitere Informationen zum All-Risk-Prinzip und zur Offenen-Deckung finden Sie auch in unserem Glossar:

Update: Dieser Beitrag wurde 2011 aktualisiert und an die IT-Haftpflicht-Bedingungen-Hiscox-04-2010 angepasst.

weitere Fragen

Versichert die Hiscox IT-Haftpflicht auch Fehlerservice in der Telekommunikation?
Sie haben weitere Fragen oder Ihre Fragestellung war nicht dabei? Kontaktieren Sie uns - wir antworten kompetent und schnell: Kontaktformular
27.04.2012
Wer sich als Freiberufler von der Konkurrenz abheben möchte, tut gut daran, potentiellen Auftraggebern seine Skills so optimal wie möglich zu präsentieren. (Das gilt nicht nur für die Referenzen auf der eigenen Webseite, sondern auch in den sozialen Netzwerken.) Doch zu vie...
10.04.2012
Missverständnisse im Zusammenhang mit dem weltenweitem Versicherungsschutz der IT-Haftpflicht gibt es viele – genauso wie Aufklärungsbedarf. Das stellen wir von exali in unserer täglichen Praxis immer wieder fest. Vor allem ein Thema sorgt für kritische Fragen: Der vo...
05.04.2012
„Warum gibt es bei der IT-Versicherung eine Selbstbeteiligung und was bedeutet dies genau?“ Eine Frage, die uns bei exali häufiger gestellt wird. Manche finden die im Schnitt bei rund 500,00 Euro angesetzte Selbstbeteiligung zu hoch – zumindest wenn es sich bei den Schad...
 

Zeigen Sie's
Ihren
Auftraggebern!


In der IT-Haftpflicht u.a. versicherte Tätigkeiten:

BI-Consultant
Business Analyst (IT, EDV)
Datenbankadministrator (z.B. Oracle)
Datenbankentwickler
Datenverarbeitungsbetrieb
EDV-Dienstleister
Informatiker / Fachinformatiker
Hardware Händler
Hardware Hersteller
Hardware-Betreuer
Hardwareentwickler
Internet- / Web-Dienstleister
Internet Service Provider
iOS / Android Entwickler
IT Interim Manager / IT Manager
IT-Projektleiter / Change Manager
IT Service-Provider, IT-Dienstleister
IT-Berater / IT-Consultant / EDV-Berater
IT-Engineer / IT-Ingenieur / EDV-Ingenieur
IT-Sachverständiger / EDV-Gutachter
IT-Tester / Testspezialist (Software)
Java / Java Enterprise Entwickler
Lotus Notes Entwickler
Mobil-App-Entwickler
Netzwerk Administrator
Open Source Entwickler
Programmierer
Rechenzentrumsbetreiber
SAP-Berater, SAP-Consultant
SAP-Entwickler
SEO / SEM Consultant
Sharepoint Spezialist
Software Entwickler
Software Händler, Lizenzhändler
SPS-Programmierer
System-Administrator
Systemanalytiker
System-Engineer
VoIP-Experte
Webhoster / Hoster / Provider

 
 

© exali GmbH, alle Rechte vorbehalten