Frage: Ich bin Existenzgründer und interessiere ich mich für Ihren "Start-Up-Tarif". Zum einen bin ich für Provider (z.B. 1&1) als Auftrags-Vermittler tätig. Zum anderen nehme ich Erstinstallationen von Telefon-, Internet-, und PC-Anschlüssen mittels Modems, Routern oder FritzBoxen bei Kunden vor. Zudem biete ich einen "Fehlerbehebungsservice" für Telefon-und Internetverbindungen an. Hierzu sind Veränderungen an den Systemeinstellungen von PCs nötig, was ein Risiko birgt.
Daher die Frage: Sind mögliche Fehler in meiner Arbeit in der Fehlerbehebung über Ihre Versicherung abgedeckt?
Ralph Günther: Die von Ihnen beschriebenen Tätigkeiten sind über die von exali angebotene Hiscox Net-IT Police abgedeckt.
Der Versicherungsumfang ist nach dem Prinzip der «offenen Deckung» aufgebaut. Das heißt konkret: Alle Tätigkeiten als IT- und als Telekommunikationsdienstleister sind versichert, ohne dass die einzelnen Tätigkeiten im Detail aufgelistet werden.
Ebenso verhält es sich mit den versicherten Risiken. Man spricht hier von «All-Risk-Deckung“. Dabei sind alle Risiken aus der Tätigkeit eines Telekommunikations- oder IT-Unternehmens versichert. Einschränkungen der versicherten Risiken ergeben sich nur aus den in den Versicherungsbedingungen benannten Ausschlüssen.
Daher ist beispielsweise auch ein Umsatz oder Gewinnausfall Ihres Kunden versichert, wenn es durch Ihr Verschulden bei der Einrichtung von Telekommunikationsinfrastrukturen zu Ausfällen oder anderen Komplikationen kommt.
Ein Schadenbeispiel aus der Praxis zeigt, dass der Schutz sogar über den reinen «Fehlerbehebungsservice» hinausgeht:
Ein Telefonnetzbetreiber verwendete eine Software, um Einzelverbindungen zu speichern und abzurechnen. Durch einen Konfigurationsfehler des externen IT- bzw. Telekommunikationsdienstleisters bei einer Erweiterung des Programms wurden Verbindungen aus Telefonzellen nicht korrekt identifiziert und die entsprechenden Guthaben der Kunden nicht ordnungsgemäß belastet. Der versicherte Vermögensschaden betrug rund 200.000 Euro.
Ich zitiere dazu aus den Versicherungsbedingungen
IT-Haftpflicht-Bedingungen-Hiscox-04-2010, Ziffer I.
1. Betriebs-Haftpflichtversicherung
Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen Versicherungsschutz, wenn diese wegen betrieblicher Risiken eines Telekommunikations- oder IT-Unternehmens von einem Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts für einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verantwortlich gemacht werden.
2. Versicherte betriebliche Hauptrisiken (Lieferungs- und Dienstleistungsrisiko)
Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche wegen Tätigkeiten eines Telekommunikations- oder IT-Unternehmens, insbesondere
2.1 Herstellung von und Handel mit Soft- und Hardware;
2.2 Reparatur, Wartung, Modifizierung, Implementierung von Soft- und Hardware;
2.3 Beratung, Schulung, Analyse;
2.4 Einrichtung und Organisation von Netzwerken;
2.5 Internet-Providing-Dienste;
2.6 Webdesign und Webpflege;
2.7 Betrieb von Rechenzentren;
2.8 Datenerfassung und Datenbearbeitung.
Weitere Informationen zum All-Risk-Prinzip und zur Offenen-Deckung finden Sie auch in unserem Glossar:
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