exali - IT-Haftpflicht als Projektdeckung für 3 Monate möglich?

Ist die IT-Haftpflicht als Projektdeckung für 3 Monate möglich?

Sie fragen - Wir antworten | Januar 2010

Frage: Ich benötige eine IT-Haftpflicht für drei Monate. Können Sie mir dazu ein Angebot unterbreiten?

Antwort von exali

Ralph Günther: Die Mindestlaufzeit der IT-Haftpflichtversicherung beträgt zwölf Monate, weshalb wir eine Projektdeckung für nur drei Monate nicht anbieten. Und selbst, wenn es eine IT-Haftpflicht für drei Monate gäbe, würde sie sicher eine ähnlich hohe Beitragssumme wie beim Jahresvertrag kosten.

Das hat im Wesentlichen zwei Gründe:


  1. Ein Versicherungsschutz für nur drei Monate ist aus Haftungsgründen nicht zu empfehlen, weil die Haftung nicht mit dem Projektende aufhört, sondern je nach Vertragsverhältnis (Dienst- oder Werkvertrag) mindestens zwei bis drei Jahre beträgt. Im IT-Bereich ist es durchaus nicht ungewöhnlich, dass Schäden erst mit zeitlicher Verzögerung nach der Erbringung der Leistung und Beendigung des Projektes auftreten oder verspätet gemeldet werden.

    Die meisten Haftpflichtversicherer bieten deshalb eine so genannte Nachmeldefrist an. Im Falle unserer IT-Haftpflichtversicherung mit den Hiscox IT-Haftpflicht-Bedingungen Hiscox 04-2010 sind dies drei Jahre.

    Der Versicherer müsste also in den Beitrag für die Projektdeckung sowohl die drei Monate Projektlaufzeit als auch zwei bis die drei Jahre Nachhaftung oder zumindest Nachmeldefristhaftung einkalkulieren – was in der Summe sicherlich mit einem Zwölf-Monats-Vertrag vergleichbar wäre.

  2. Dem Einwand der Versicherungsnehmer, dass ein einzelnes Projekt ein geringeres Risiko berge als mehrere Projekte, begegnen die Underwriter der Versicherer mit der Annahme, dass der Antragsteller bei einer Projektdeckung vor allem die exponierten Risiken versichert, bei denen die Wahrscheinlichkeit für einen Schaden höher ist. Projekte mit kleinerem Risiko blieben dagegen nicht versichert.

    Durch dieses "Rosinenpicken" ergibt sich für den Versicherer aber eine so genannte "negative Risikoselektion", die in der Beitragskalkulation ebenfalls erfasst werden müsste, was in der Konsequenz den Beitrag nicht günstiger als bei einem Jahresvertrag macht.

Was möglich ist: Zuweilen werden zusätzlich bzw. in Ergänzung zu einer bestehenden „Grundabsicherung“ für spezielle Kunden oder Projekte so genannte Projektdeckungen (auch Objektdeckungen genannt) angeboten. Dabei wird der bestehende IT-Haftpflichtvertrag für ein bestimmtes Projekt oder einen bestimmten Kunden z.B. um höhere Deckungssummen ergänzt.

Das ist für die Versicherer kalkulatorisch weniger problematisch, da die allgemeinen Risiken bereits über den "Grund-Vertrag" abgesichert sind und nur für bestimmte Risiken der Vertrag gegen einen Mehrbeitrag erweitert wird.

Ich vermute, dass viele aus diesem Zusammenhang heraus die Projektdeckungen kennen, dabei jedoch von einem alleinstehenden Vertrag ausgehen.

Ich kann Ihnen also einen unserer Online-Tarife anbieten (Grund-, Standard- oder Classic Plus-Deckung), die eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten haben und mit einer Frist von einem Monat zum Versicherungsjahresende gekündigt werden können.

Dabei sind dann aber auch alle Projekte versichert, die Sie in diesen zwölf Monaten ausführen. Inklusive Schäden, welche bis zu drei Jahre nach der Beendigung gemeldet werden.

Weitere Informationen zur IT-Haftpflicht finden Sie in unserer Tarifübersicht

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