Risikoausschluss: Wann sind IT-Projekte im Bereich Waffensysteme versicherbar?

Sie fragen - Wir antworten | Dezember 2008

Frage: Ich habe in den Versicherungsbedingungen unter den Risikoausschlüssen Ziffer II. Abs. 13. gelesen, dass Ansprüche wegen Lieferungen und Leistungen für Waffensysteme ausgeschlossen sind.

Ich habe mich aktuell um ein IT-Projekt im Bereich Waffensysteme beworben, bei dem eine IT-Haftpflicht inkl. Betriebshaftpflicht vom Auftraggeber verlangt wird. Im Vertrag steht zum Projekt: "Entwicklung einer Applikation zur Unterstützung der Produktion. Die Applikation dient zur Nachverfolgbarkeit der verwendeten Bauteile in der Produktion und zur Auswertung der bei der Produktion anfallenden Messdaten."

Gibt es eine Möglichkeit, eine IT-Haftpflichtversicherung für dieses Projekt abzuschließen, obwohl es im Bereich Waffensysteme angesiedelt ist?

Antwort von exali

Ralph Günther: Fällt ein Projekt oder eine Tätigkeit in den Ausschlussbereich der Versicherungsbedingungen, bedeutet dies zunächst nur, dass bestimmte Risiken individuell vom Versicherer geprüft werden. Abgesehen davon, ist es immer möglich, den Versicherungsschutz für ein konkretes Projekt zu verhandeln.

Da Ihr konkretes Projekt nur unterstützender Natur ist und nicht direkt in ein Waffensystem eingreift, ist eine positive Beurteilung durch den Underwriter (Risikoprüfer) der Versicherung zu erwarten. Auf Wunsch klären wir für Sie die Versicherbarkeit ab und bestätigen diese, bevor Sie den Online-Antrag stellen. Die Bestätigung wird dann auch Bestandteil der Versicherungspolice.

exali Hinweis: Der zuständige Underwriter der Hiscox AG gab dem IT-Freiberufler in diesem Fall innerhalb eines Tages eine Zusage. Der Kunde konnte damit problemlos zu den üblichen Online-Konditionen eine IT-Haftpflicht abschließen. Dazu wurde eine so genannte Nebenabrede (Textzusatz) vereinbart und von exali im Versicherungsschein aufgenommen.

Den Versicherungsschein konnte der Kunde am Tag der Antragstellung im Kundenbereich Mein exali herunterladen und gegenüber seinem Auftraggeber den ausreichenden Versicherungsschutz nachweisen.

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