Neuer Mitarbeiter über IT-Haftpflicht mitversichert?

Sie fragen - Wir antworten | Mai 2011

Frage: Ich stelle einen Mitarbeiter (befristet) ein und mein Kunde verlangt eine geschlossene NDA zwischen mir und diesem Mitarbeiter (da er eine Kopie der NDA möchte). Falls Forderungen von Seitens meines Kunden zu meinem Mitarbeiter bestehen, wird diese durch meine bestehende Haftpflichtversicherung abgedeckt?
Oder sollte der Mitarbeiter eher selbst versichert sein, da er ansonsten den Schaden bei meiner IT-Haftpflicht  hätte?

Antwort von exali

Ralph Günther: Ihr Mitarbeiter ist nach den Versicherungsbedingungen über die IT-Haftpflicht automatisch mitversichert, d.h. er gehört zum Kreis der mitversicherten Personen. Eine separate Meldung oder namentliche Nennung ist im Versicherungsschein (Police) nicht notwendig.

Feste Mitarbeiter (auch wenn sie zeitlich befristet eingestellt werden) sind im Übrigen „haftungsprivilegiert“ und können für einfache Fehler nicht von Ihnen haftbar gemacht werden (wie z.B. ein selbständiger Subunternehmer).
Daher ist es auch sinnvoll und wichtig, dass angestellte Mitarbeiter vom Versicherungsschutz der IT-Haftpflicht umfasst sind.

Sie finden die Regelung in den Versicherungsbedingungen Net-IT 04-2010 unter dem Punkt I, 7. Mitversicherte Personen:

7. Mitversicherte Personen

Mitversicherte Personen sind die

7.1 Mitglieder der Geschäftsführung des Versicherungsnehmers;
7.2 angestellten Mitarbeiter des Versicherungsnehmers;
7.3 in den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliederten Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen;
7.4 in den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliederten freien Mitarbeiter (natürliche Personen), soweit diese im Namen und Auftrag des Versicherungsnehmers tätig werden;

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Mai 2011
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In der IT-Haftpflicht u.a. versicherte Tätigkeiten:

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