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Übernahme von Rechtskosten durch die IT-Berufshaftpflichtversicherung |
Frage: Angenommen, es kommt zum Schadenfall und mein Auftraggeber verlangt Schadensersatz von mir. Ich möchte mich dagegen wehren und schalte einen Rechtsanwalt ein, der den Anspruch prüft. Übernimmt Ihre IT-Berufshaftpflichtversicherung auch die dafür entstehenden Rechtskosten?
Antwort von exali |
Ralph Günther: Ja, und zwar im Rahmen des so genannten passiven Rechtsschutz. Dieser ist Bestandteil jeder Haftpflichtversicherung und somit selbstverständlich auch in unserer IT-Berufshaftpflicht enthalten.
Sobald Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, greift der passive Rechtsschutz und prüft die Rechtmäßigkeit sowie die Höhe der an Sie gestellten Forderungen. Die im Rahmen der Schadenabwehr notwendigen Rechtskosten wie z.B. Gerichts-, Anwalts-, Zeugen-, Sachverständigen- und Gutachterkosten sind somit durch die IT-Berufshaftpflichtversicherung gedeckt.
Die Kostenübernahme umfasst
- Gerichtliche Verfahren
- Verfahren außergerichtlicher Art
- Verfahren schiedsgerichtlicher Art.
Ebenfalls übernommen werden Kosten für eine negative Feststellungsklage oder Nebenintervention des Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person. Hier ist jedoch vorab die Zustimmung des Versicherers erforderlich. Der Versicherer ersetzt ferner alle notwendigen Kosten zur Abwehr einer einstweiligen Verfügung gegen den Versicherungsnehmer, selbst wenn die Verfügung einen Anspruch auf Unterlassung oder Widerruf betrifft.
Die vorgenannten Kosten sind nicht auf die im Versicherungsschein genannten Versicherungssummen begrenzt und werden auch nicht auf diese angerechnet. Das bedeutet, diese Kosten reduzieren nicht die für einen Schadenersatz zur Verfügung stehende Summe. Ausnahme: Schadenfälle vor Gerichten in den USA und Kanada. Die Kosten sind jedoch insgesamt auf die vereinbarte Jahreshöchstleistung begrenzt.
| Hinweis: Die Kostenübernahme gilt auch bei Vorsatz! Wird Ihnen eine vorsätzliche Schadenverursachung zur Last gelegt, übernimmt die IT-Berufshaftpflichtversicherung von exali auch die Abwehr dieser Ansprüche bis die vorsätzliche Schadenverursachung tatsächlich festgestellt wurde (siehe Bedingungen Net-IT 04/2010, Ziffer II. Punkt 2.). |
Mehr Informationen unter:
Wichtige Versicherungsbedingungen zur IT-Berufshaftpflichtversicherung: http://www.exali.de/it/IT-Haftpflicht/IT-Haftpflicht-Dokumente,5112.php
Sonderkonditionen für GULP Member unter http://www.exali.de/it/IT-Haftpflicht/exali-Partner-GULP,5632.php



