IT-Haftpflichtversicherung im Bereich Militär?

Sie fragen - Wir antworten | November 2008

Frage: Ich beabsichtige eine freiberufliche Tätigkeit bei einem Dienstleister zum Thema IT-Infrastruktur, -Architektur und -Administration anzunehmen und würde mich gerne mit der IT-Einkommenssicherung und der IT-Betriebshaftpflicht absichern.

Ich weiß, dass der eigentliche Endkunde (nicht der Vertragspartner) die Bundeswehr sein wird – unter II Risikoausschlüsse, 17. steht nun in den Vertragsbedingungen Ihrer IT-Haftpflichtversicherung: "Ansprüche wegen Lieferungen und Leistungen für den Wehr- oder Militärbereich". Bedeutet dies nun, dass ich bei dieser Tätigkeit versichert bin, oder nicht? 

Antwort von exali

Ralph Günther: Der von Ihnen zitierte Passus ist mittlerweile gestrichen. Das aktuelle Bedingungswerk sieht im Gegensatz zu den älteren Bedingungen KEINEN generellen Ausschluss mehr im Wehr- und Militärbereich vor – siehe dazu auch die Bedingungen im Downloadbereich.

Bei unseren Bedingungen konnten wir beim Versicherer durchsetzen, dass Versicherungsschutz für Vermögensschäden durch "Waffensysteme" besteht.

Ich zitiere Ziffer II, 12. der IT-Haftpflicht-Bedingungen-Hiscox-04-2010:

"Kein Versicherungsschutz wird gewährt für: (..) Ansprüche wegen Lieferungen und Leistungen für Waffensysteme; dies gilt jedoch ausschließlich für Personen- und Sachschäden; für reine Vermögensschäden besteht Versicherungsschutz im Umfang der Police."

Update: Dieser Beitrag wurde 2011 aktualisiert und an die IT-Haftpflicht-Bedingungen-Hiscox-04-2010 angepasst.

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