Besteht Versicherungsschutz für Tätigkeiten als Werbeagentur / Grafikagentur?

Sie fragen - Wir antworten | November 2008

Frage 1: Ich hätte gleich zwei Fragen zu den exali Sonderklauseln in Ihren Versicherungsbedingungen zur IT-Haftpflicht bezüglich der Termini Werbe- und Grafikagentur. Zuerst interessiert mich, ob die gelegentliche Erstellung von Flyern und Visitenkarten für unsere Kunden als Grafikdesign gilt?

Frage 2: Gilt es als Werbeagentur-Tätigkeit, wenn wir für die Homepages unserer Kunden Google-Werbekampagnen betreuen?

Antwort von exali

Ralph Günther: Zu Ihrer 1. Frage: Ja, die Herstellung von Flyern und Visitenkarten fällt unter diese Leistungserweiterung. Wie im IT-Bereich handelt es sich auch hier um eine "offene Deckung" für alle Tätigkeiten als Werbe- und Grafikagentur – ohne abschließende Aufzählung.

Daher sind z. B. versichert:

  • Entwicklungs- und Entwurfsarbeiten für Druckerzeugnisse jeder Art,
  • Erstellung reproduktionsfähiger Vorlagen,
  • Beratungen auf dem Gebiet des Grafikdesigns,
  • Entwicklung, Herstellung, Entwurf, Verbreitung von Werbemitteln und Druckerzeugnissen.

Zu Ihrer 2. Frage: Ich würde hier wie folgt unterscheiden:

A) Wenn Sie auf der Homepage auch Keyword-Optimierung und dergleichen durchführen, würde ich dies als IT-Tätigkeit bzw. als Nebenleistung einer IT-Tätigkeit annehmen.

B) Handelt es sich um das reine Schalten der Adwords, würde ich es als Tätigkeit einer Werbeagentur werten.

Unabhängig davon sind aber beide Fälle A und B über unsere IT-Haftpflicht versichert.

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