Was ist passender: IT-Haftpflicht oder Consulting-Haftpflicht?

Sie fragen - Wir antworten | Februar 2011

Frage: Ich berate öffentliche Auftraggeber hinsichtlich der Entwicklung und Einführung von EDV-gestützten Planungsinstrumenten für die Infrastruktur- und Bildungsplanung. Dazu passe ich auch Software für den speziellen Einsatzbereich an, die ich als Module verkaufe (Werkverträge) und für deren Anwendung ich auch entsprechende Schulungen anbiete. Bin ich mit der Consulting-Haftpflicht oder mit der IT-Haftpflicht passender abgesichert?

Antwort von exali

Kathrin Schönberger: Ihre Tätigkeit kann prinzipiell sowohl über die Consulting-Haftpflicht als auch über die IT-Haftpflicht versichert werden, wobei es hinsichtlich des Versicherungsumfangs Leistungsunterschiede gibt:

Consulting-Haftpflicht

Die «Consulting-Haftpflicht» richtet sich an Unternehmens- und Personalberater, die insbesondere in volks- und betriebswirtschaftlicher Hinsicht Beratungsleistungen erbringen. In den Consulting-Bedingungen 01-2008 ist unter Ziffer 3. außerdem der Tätigkeitsbereich IT-Beratung mitversichert: „Als IT-bezogene Beratung gelten EDV-Bedarfsanalyse, EDV-Beratung sowie die Implementierung oder Anpassung von EDV-Programmen.“

Darüber hinausgehende Tätigkeiten als IT-Unternehmen sind durch die Besonderen Bedingungen der Consulting-Haftpflicht (Ziffer II, 3) ebenfalls mitversichert, sofern der Jahresnettoumsatz in diesen Bereichen 100.000,00 € nicht übersteigt. Im Ergebnis sind somit alle von Ihnen genannten Tätigkeiten versichert.

IT-Haftpflicht

Über die «IT-Haftpflicht» gelten im Rahmen der Offenen Deckung alle Tätigkeiten eines IT-Unternehmens und Telekommunikationsunternehmens bzw. eines selbständigen oder freiberuflichen IT-Experten versichert, soweit diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Hierzu zählen neben der Softwareentwicklung und Programmierung einer Individualsoftware auch die reine IT-Beratung, IT-Schulungen und das IT-Projektmanagement.

Ähnlich wie wir die «Consulting-Haftpflicht» für überschneidende Tätigkeitsbereiche um den „IT-Baustein“ erweitert haben, gibt es für die «IT-Haftpflicht» in den Besonderen Bedingungen die Erweiterung für die „Unternehmens- und Personalberatung“ (Ziffer 3).

Somit können wir auch mit der IT-Haftpflicht ihre Tätigkeitsbereiche versichern.

Leistungsunterschiede: Consulting-Haftpflicht vs. IT-Haftpflicht

Im direkten Vergleich ist der Versicherungsumfang der «Consulting-Haftpflicht» in einigen Punkten nicht ganz so weitreichend gestaltet wie bei der IT-Haftpflichtversicherung. Dies liegt daran, dass der Einsatzbereich IT zum Teil ein größeres Risikospektrum aufweist als die Unternehmensberatung. Unterschiede sind z.B.

  • die Mitversicherung der vertraglichen Haftung
  • der generelle weltweite Versicherungsschutz
  • der integrierte Eigenschadenbaustein für den Rücktritt vom Werkvertrag

Wenn Sie den weitreichendsten Versicherungsschutz wünschen, empfehlen wir Ihnen die IT-Haftpflichtversicherung.

Weitere wesentliche Unterschiede zwischen den beiden Versicherungskonzepten von exali können Sie der nachfolgenden Gegenüberstellung entnehmen:

  Consulting-Haftpflicht IT-Haftpflicht
1. Räumlicher Geltungsbereich EU, EWR und Schweiz weltweit inkl. Vermögensschäden in USA und Kanada
2. Mitversicherung bestimmter Bereiche der vertraglichen Haftung    
Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Nichterfüllung aufgrund gesetzlicher UND vertraglicher Leistungspflicht aufgrund gesetzlicher UND vertraglicher Leistungspflicht
Schadenersatz wegen Leistungsverzögerung aufgrund gesetzlicher UND vertraglicher Leistungspflicht aufgrund gesetzlicher UND vertraglicher Leistungspflicht
Schadenersatz wegen Schlechtleistung aufgrund gesetzlicher UND vertraglicher Leistungspflicht aufgrund gesetzlicher UND vertraglicher Leistungspflicht
Ansprüche auf Schadenersatz, wenn für das Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit von Sachen, Lieferungen oder Leistungen verschuldensunabhängig gehaftet werden muss. sofern Anspruch im Rahmen der gesetzlichen Regelung bei Ansprüchen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen UND aus vertraglichen Vereinbarungen
3. Vorumsätze mitversichert Nein Ja
4. Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag / Werkvertrag (RPC-Baustein) Gegen Zuschlag mitversichert bis max. 100.000,00 €  Beitragsfrei im Versicherungs-umfang enthalten bis max. 250.000,00 €
5. „Zusatzschutz für Projektverträge“ Nicht versicherbar Gegen Zuschlag mitversichert

 

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In der IT-Haftpflicht u.a. versicherte Tätigkeiten:

BI-Consultant
Business Analyst (IT, EDV)
Datenbankadministrator (z.B. Oracle)
Datenbankentwickler
Datenverarbeitungsbetrieb
EDV-Dienstleister
Informatiker / Fachinformatiker
Hardware Händler
Hardware Hersteller
Hardware-Betreuer
Hardwareentwickler
Internet- / Web-Dienstleister
Internet Service Provider
iOS / Android Entwickler
IT Interim Manager / IT Manager
IT-Projektleiter / Change Manager
IT Service-Provider, IT-Dienstleister
IT-Berater / IT-Consultant / EDV-Berater
IT-Engineer / IT-Ingenieur / EDV-Ingenieur
IT-Sachverständiger / EDV-Gutachter
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Programmierer
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SAP-Berater, SAP-Consultant
SAP-Entwickler
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System-Administrator
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