Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über wichtige Inhalte des Versicherungsvertrages bzw. der versicherten Tarifbausteine. Wir weisen Sie darauf hin, dass diese Informationen nicht abschließend sind.
Es handelt sich um eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) mit zusätzlicher Betriebshaftpflichtversicherung (BHV). Man kann diese Versicherung auch als Berufshaftpflichtversicherung für Unternehmensberater bezeichnen.
Die Vermögensschadenversicherung beinhaltet eine Vertrauensschadenversicherung und eine Eigenschadenversicherung. Diese versichern Schäden durch Unterschlagung, Untreue oder Betrug einer mitversicherten Person (angestellte oder freie Mitarbeiter) bei Gelegenheit einer dienstlichen Tätigkeit sowie die Wiederherstellungskosten bei Beschädigung der eigenen Webseite durch unbefugte Dritte.
Der Versicherungsumfang der «Consulting-Haftpflicht» kann optional um folgende Leistungen erweitert werden:
Versicherung von Eigenschäden durch einen Rücktritt des Auftraggebers vom Auftrag / Projekt auf Werkvertragsbasis (Versicherungssumme bis 100.000,00 € je Schadenfall).
Zusätzlicher Versicherungsschutz für Manager auf Zeit (Interim Manager), wenn Sie vorübergehend als Organ eines Unternehmens (z.B. Mitglied der Geschäftsführung, Vorstand etc.) tätig sind.
Versicherungsschutz besteht zusätzlich für Tätigkeiten im Bereich M&A, z.B. bei der Beratung bei Käufen und Verkäufen von Unternehmen und Unternehmensteilen sowie bei der Bewertung und Analyse von Unternehmen etc. (Versicherungssumme bis 100.000,00 € je Schadenfall).
Der Versicherungsschutz umfasst die Erfüllung begründeter und die Abwehr unbegründeter oder überhöhter Haftpflichtansprüche (so genannter passiver Rechtsschutz).
Der Versicherungsbeitrag wird auf Grundlage der im Online-Antrag auf der exali Webseite gemachten Angaben ermittelt. Dabei wird bis zu einem Jahresnettoumsatz von 1.000.000,00 € ein Stückbeitrag für beide Tarife sowie die angebotenen Leistungserweiterungen angeboten. Näheres dazu finden Sie in der Tarifauswahl.
Die auf der Webseite dargestellten Beiträge gelten unter der Voraussetzung, dass Sie die Fragen im Online-Antrag verneinen können.
Der Versicherungsbeitrag wird wie in der Beitragsrechnung ausgewiesen jährlich per Einzugsermächtigung von Ihrem Konto abgebucht. Im Rahmen der Antragstellung erteilen Sie dem Versicherer eine Abbuchungserlaubnis. Der Erstbeitrag wird ca. 14 Tage nach Versicherungsbeginn bzw. nach Antragstellung eingezogen.
Wenn der Versicherer durch Ihr Verschulden (z.B. weist Ihr Konto keine ausreichende Deckung auf) den ersten Versicherungsbeitrag von Ihrem Konto nicht abbuchen kann, hat der Versicherer das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Der Versicherungsschutz beginnt dann erst mit dem Eingang der verspäteten Zahlung.
Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr, es sei denn, es wurde abweichend als Hauptfälligkeit der 01.01. eines Jahres gewählt (kann z.B. für die steuerliche Abgrenzung sinnvoll sein). In diesem Fall errechnet sich die Mindestlaufzeit aus dem Rumpfjahr (bis zum 01.01. des Folgejahres) plus 12 Monate. Den genauen Beginn und gegebenenfalls die abweichende Hauptfälligkeit bestimmen Sie selbst im Online-Antrag. Ihre Eingaben werden in der Online-Police entsprechend dokumentiert.
Durch die Erteilung der Einzugsermächtigung im Online-Antrag beginnt der Versicherungsschutz mit dem von Ihnen im Antrag ausgewählten Datum um 12:00 Uhr MEZ (auch Samstag oder Sonntag!). Voraussetzung dafür ist die "positive" Beantwortung der Antragsfragen. Im Online-Antrag können Sie eine Rückdatierung bis zu 1 Monat wählen oder den Beginn bis zu 4 Monate in die Zukunft legen.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien (Versicherungsnehmer oder Versicherer) unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird.
Neben dem unter Punkt 7. beschriebenen ordentlichen Kündigungsrecht zum Ablauf des Vertrages besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich nach Eintritt eines Schadenfalles zu kündigen.
Zudem haben Sie das Recht, bei einem Risikowegfall (z.B. Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit) die Versicherung außerordentlich zu kündigen. Die ggf. zu viel bezahlten Beiträge werden Ihnen in diesem Fall anteilig zurückerstattet.
Für eine vollständige Information bitten wir Sie, sich mit den Versicherungsbedingungen
Consulting-Haftpflicht VSH-Bedingungen Hiscox 01-2008 und
Consulting-Haftpflicht BHV-Bedingungen Hiscox 11-2008 vertraut zu machen.
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