Ausschlüsse im Versicherungsumfang
Wie bei jedem Versicherungsvertrag gibt es auch in der «Consulting-Haftpflicht» gewisse Ausschlüsse und Leistungsbeschränkungen bei der Vermögensschadenhaftpflicht und bei der Betriebshaftpflichtversicherung.
Durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind unter anderem nicht versichert:
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Ansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung, insbesondere wissentlichen Abweichens von Gesetzen, Vorschriften oder Anweisungen des Auftraggebers
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Ansprüche wegen Geldstrafen, Bußen und individuell mit dem Kunden / Auftraggeber vereinbarten Vertragsstrafen
Hinweis: Versichert sind jedoch Vertragsstrafen aufgrund der Verletzung von Geheimhaltungs- und Datenschutzvereinbarungen.
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Ansprüche wegen der Begutachtung des Wertes von Unternehmen oder Unternehmensteilen
Hinweis: Kann über die optionale Leistungserweiterung „M&A“ mitversichert werden.
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Ansprüche wegen der organschaftlichen Tätigkeit als Geschäftsführungs-, Vorstands-, Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglied öffentlicher oder privater Unternehmen, Vereine oder Verbände
Hinweis: Kann über die optionale D&O (Managerhaftpflicht) mitversichert werden.
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Ansprüche aus Prospekthaftung
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Ansprüche wegen der Berechnung von Bauzeiten oder Lieferterminen sowie wegen der Überschreitung von Voranschlägen
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Ansprüche wegen der Tätigkeit als Architekt oder Ingenieur gemäß der HOAI (z.B. Planung, Konstruktion oder Berechnung von Fabriken, Gebäuden, Maschinen)
Durch die Betriebshaftpflichtversicherung sind unter anderem nicht versichert:
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Schäden an fremden beweglichen Sachen, wenn diese z.B. gemietet, geliehen oder geleast sind
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Ansprüche wegen Lieferungen und Leistungen für Waffensysteme
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Ansprüche wegen Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Planung und Konstruktion von atomaren Anlagen
Hinweis: Rechtsverbindlich sind die ausformulierten Ausschlüsse der vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Beispiel für eine Leistungsbeschränkung:
Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Haftpflichtanspruch oder der Eigenschaden die vereinbarte Selbstbeteiligung übersteigt.