Ausschlüsse im Versicherungsumfang

Wie bei jedem Versicherungsvertrag gibt es auch in der «Consulting-Haftpflicht» gewisse Ausschlüsse und Leistungsbeschränkungen bei der Vermögensschadenhaftpflicht und bei der Betriebshaftpflichtversicherung.

Durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind unter anderem nicht versichert:

  • Ansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung, insbesondere wissentlichen Abweichens von Gesetzen, Vorschriften oder Anweisungen des Auftraggebers
  • Ansprüche wegen Geldstrafen, Bußen und individuell mit dem Kunden / Auftraggeber vereinbarten Vertragsstrafen
    Hinweis: Versichert sind jedoch Vertragsstrafen aufgrund der Verletzung von Geheimhaltungs- und Datenschutzvereinbarungen.
  • Ansprüche wegen der Begutachtung des Wertes von Unternehmen oder Unternehmensteilen
    Hinweis: Kann über die optionale Leistungserweiterung „M&A“ mitversichert werden.
  • Ansprüche wegen der organschaftlichen Tätigkeit als Geschäftsführungs-, Vorstands-, Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglied öffentlicher oder privater Unternehmen, Vereine oder Verbände
    Hinweis: Kann über die optionale D&O (Managerhaftpflicht) mitversichert werden.
  • Ansprüche aus Prospekthaftung
  • Ansprüche wegen der Berechnung von Bauzeiten oder Lieferterminen sowie wegen der Überschreitung von Voranschlägen
  • Ansprüche wegen der Tätigkeit als Architekt oder Ingenieur gemäß der HOAI (z.B. Planung, Konstruktion oder Berechnung von Fabriken, Gebäuden, Maschinen)

Durch die Betriebshaftpflichtversicherung sind unter anderem nicht versichert:

  • Schäden an fremden beweglichen Sachen, wenn diese z.B. gemietet, geliehen oder geleast sind
  • Ansprüche wegen Lieferungen und Leistungen für Waffensysteme
  • Ansprüche wegen Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Planung und Konstruktion von atomaren Anlagen

Hinweis: Rechtsverbindlich sind die ausformulierten Ausschlüsse der vereinbarten Versicherungsbedingungen.

Beispiel für eine Leistungsbeschränkung:
Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Haftpflichtanspruch oder der Eigenschaden die vereinbarte Selbstbeteiligung übersteigt.

23.05.2013
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Seit 2009 haben wir uns bei exali.de auch auf die Absicherung von selbständigen Beratern spezialisiert. Vier Jahre Gespräche mit Kunden, Erfahrungen in der Schadenabwicklung, neue Ideen, Ansätze und Anforderungen haben uns gezeigt, dass es Zeit für Weiterentwicklung in Sach...
 

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In der Consulting-Haftpflicht u.a. versicherte Berater:

Unternehmensberater
Managementberater
(Senior-) Consultants
Organisationsberater
Strategieberater
Prozessberater
Logistikberater
Business Analyst
Controller
M&A Berater
Mergers & Acquisitions
Interim Manager
Manager auf Zeit
Projektmanager
Programm Manager
Projektleiter
Produktmanager
Marketing- / PR-Manager
Qualitätsmanager (QM / TQM)
Testmanager, Auditor
Personalberater
Headhunter
Recruiter, E-Recruiter
Personalvermittler
Personaldienstleister
Arbeitnehmerüberlassung
Outsourcing Manager
Marktforscher
Meinungsforscher
Mediator - Moderator
Dozent, Trainer, Coach
Sicherheitsfachkraft
SiFa, FaSi, SiGeKo
Umweltschutzbeauftragter
Abfallbeauftragter
Betriebsbeauftragter
Datenschutzbeauftragter
Betriebsberater

 

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