Die «Consulting-Haftpflicht» trägt ebenfalls Ihr Kostenrisiko für die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche Ihrer Kunden sowie für die professionelle Schadenregulierung (so genannter «Passiver Rechtsschutz»). Dabei übernimmt die Berufshaftpflichtversicherung die notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten (z.B. Anwalts-, Sachverständigen-, Zeugen-, Gerichts-, Reisekosten).
„Passiv“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass sich die Leistung auf die Abwehr eines fremden Anspruches (z.B. vom Auftraggeber) bezieht und nicht auf die „aktive“ Durchsetzung eigener Ansprüche.
Da selbst ausgefeilte AGB oder einzelvertragliche Regelungen keinen Schutz davor bieten, dass der Auftraggeber im Fall der Fälle versuchen wird, Sie in Anspruch zu nehmen, kommt dem passiven Rechtsschutz eine zentrale Bedeutung im Schadenfall zu.
Ob beispielsweise grobe oder nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt - und somit die Haftungsbegrenzung der verwendeten AGB greift -, sehen im Schadenfall Auftraggeber und Auftragnehmer häufig gegensätzlich. Auch die Frage, ob und wie weit ein Verschulden des Unternehmensberaters vorliegt, kann gerade in der Beratung oft erst durch ein langwieriges Verfahren oder gar einen Rechtsstreit geklärt werden.
Diese außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten und das damit verbundene Kostenrisiko für einen langwierigen Fall trägt dabei im Rahmen des passiven Rechtsschutzes der Haftpflichtversicherer. Zudem steht bei spezialisierten Versicherern (wie z.B. der Hiscox) ein Expertennetzwerk von international agierenden Anwälten und Gutachtern für die Schadenbearbeitung zur Verfügung.
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