Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH)

Der Grundbaustein der «Consulting-Haftpflicht» über den Spezialversicherer Hiscox ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (kurz VSH) mit hohen Versicherungssummen bis zu 2.000.000,00 €. Eine fehlerhafte Beratung führt sehr häufig zu Vermögensnachteilen - sprich Vermögensschäden - bei einem Dritten (z.B. Auftraggeber). Daher spielt die Absicherung von so genannten „reinen Vermögensschäden“ bei der «Consulting-Haftpflicht» eine zentrale Rolle.

Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden (Beschädigung, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen) sind, noch sich aus solchen Schäden herleiten. Der Versicherer Hiscox definiert auch den Verlust, die Veränderung oder Blockade von Daten als Vermögensschaden.

Offene Deckung in der Vermögensschadenhaftpflicht

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung folgt dem Prinzip der «Offenen Deckung». Dadurch sind alle Beratungstätigkeiten als selbständiger bzw. freiberuflicher Consultant oder als Beratungsunternehmen und daraus resultierende Schäden, die Sie einem Dritten zufügen, versichert.

All-Risk-Deckung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist auch als «All-Risk-Deckung» konzipiert, wodurch alle Risiken als Unternehmensberater, Personalberater oder -vermittler sowie Interimsmanager versichert sind, ohne diese abschließend aufzuzählen. Einschränkungen der All-Risk-Deckung ergeben sich lediglich durch die Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen.

Hier einige Schadenbeispiele der Vermögensschadenhaftpflicht:

  • Eine fehlerhafte Liquiditätsplanung führt zu einem Finanzierungsengpass, bei dem vermeidbare Kosten für die Kapitalbeschaffung anfallen.
  • Aufgrund einer fehlerhaften Unternehmensbewertung werden Unternehmensanteile zu günstig veräußert.
  • Bei der Beratung eines Startup-Unternehmens wird die Möglichkeit einer speziellen EU-Förderung nicht berücksichtigt.
  • Aufgrund fehlerhafter Einschätzung des Marktpotenzials (unzureichende Marktanalyse) wird die Produktion des Kunden unnötig ausgeweitet.
  • Die fehlerhafte Einschätzung der Hard- und Softwarepotentiale führt zu unnötigen Investitionen.
  • Fehlende oder lückenhafte Kompatibilität empfohlener Software führt zu hohen Programmierkosten für entsprechende Anpassungen.
  • Das Propagieren untauglicher Werbe- und Absatzmethoden führt für den Auftraggeber zu einem Schaden.
  • Die zu hohe Einschätzung des Personalbedarfs führt zu erheblichen, unnötigen Lohnkosten für den Auftraggeber.
  • Wegen eines unwirtschaftlichen Konzeptes zur Lagerorganisation entstehen unnötige Lohnkosten.
  • Im Rahmen des Abschlussberichts eines Beratungsauftrages kommt es zur Verletzung von Datenschutzvorschriften.

Diese und viele weitere Vermögensschäden sind durch die «Consulting-Haftpflicht» versichert. Folgende Versicherungssummen stehen Ihnen zur Absicherung von Vermögensschäden in den drei Tarifen sowie im individuellen Bausteinrechner zur Verfügung:

  • 250.000,00 € je Schadenfall für Vermögensschäden (Tarif 1)
  • 500.000,00 € je Schadenfall für Vermögensschaden (Tarif 2)
  • 1.000.000,00 € je Schadenfall für Vermögensschäden (Tarif 3)
  • 2.000.000,00 € je Schadenfall für Vermögensschäden

Die genannten Versicherungssummen sind dabei 2-fach maximiert, d.h. für alle Schadenfälle eines Jahres steht die doppelte Versicherungssumme für Schadenzahlungen zur Verfügung.

Selbstbeteiligung der Vermögensschadenhaftpflicht

Die Selbstbeteiligung beträgt 100,00 € je Schadenfall.

Vertrauensschadenversicherung und Eigenschadenversicherung

Zusätzlich beinhaltet die «Consulting-Haftpflicht» beitragsfrei eine Vertrauensschadenversicherung. Durch den Vertrauensschadenbaustein versichern Sie Eigenschäden durch Unterschlagung, Untreue oder Betrug Ihrer festen und freien Mitarbeiter während einer dienstlichen Tätigkeit.

Mit dem beitragsfreien Eigenschadenbaustein sind die Wiederherstellungskosten für die Zerstörung der eigenen Webseite durch unbefugte Dritte (z.B. Hacker) versichert.

Versicherungssumme und Selbstbeteiligung

Die Vertrauensschadenversicherung / Eigenschadenversicherung versichert Schäden bis zu einer Versicherungssumme von 100.000,00 € pro Schadenfall. Die Selbstbeteiligung beträgt 100,00 € je Schadenfall.
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In der Consulting-Haftpflicht u.a. versicherte Berater:

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