Sonstige Informationen zum Versicherungsumfang

Nachlass für Startup-Unternehmen und Existenzgründer

Sie erhalten in den ersten 2 Versicherungsjahren einen Nachlass von 40 % auf die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Dieser entfällt automatisch nach Ablauf des zweiten Versicherungsjahres.

Bei Wahl der einheitlichen Hauptfälligkeit im 3. Schritt des Antrages wird der Existenzgründer-Nachlass nur auf das Rumpfjahr = 1. Versicherungsjahr (vom Versicherungsbeginn bis 31.12., also keine 12 Monate) und das komplette Folgejahr gewährt. Bei Wahl der individuellen Hauptfälligkeit (vorbelegt) erhalten Sie den Nachlass für zwei volle Jahre (= 24 Monate).

Definition Existenzgründer und Startup-Unternehmen

  • Beratungsunternehmen, bei denen die Firmengründung nicht länger als 12 Monate zurück liegt
  • Selbständige und Freiberufler, deren Aufnahme der Tätigkeit nicht länger als 12 Monate zurück liegt

Selbstbeteiligungsregelungen in der «Consulting-Haftpflicht»

Für Vermögensschäden und Sachschäden beträgt die Selbstbeteiligung 100,00 € je Schadenfall. Für Personenschäden besteht keine Selbstbeteiligung.

Bei Einschluss des optionalen Bausteins «Rücktritt vom Auftrag / Projekt» beträgt die Selbstbeteiligung für Eigenschäden 10 %, mindestens jedoch 100,00 € je Schadensfall.

Pauschale Versicherungssummen

Bei der «Consulting-Haftpflicht» beträgt die pauschale Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden 2 Mio. €. Bei pauschalen (im Ganzen zu wertenden) Versicherungssummen werden die Schadenleistungen für die einzelnen Schadensarten zusammengefasst. Das bedeutet, dass die maximale Schadenzahlung bei einem Schadenereignis auf die Höhe der ausgewiesenen Deckungssumme beschränkt ist. Und dies unabhängig davon, ob ein Personen- oder Sachschaden vorliegt.

Maximierung der Versicherungssumme / Deckungssumme

Die Versicherungssummen der «Consulting-Haftpflicht» für Vermögensschäden, Personen- und Sachschäden stehen grundsätzlich je Schadenfall zur Verfügung. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres wird auf das Doppelte der Versicherungssumme begrenzt (sogenannte 2-fache Maximierung).

Zur Erklärung ein Beispiel: Deckungssumme 500.000,00 € / 2-fach maximiert:
» Pro Schaden zahlt der Versicherer max. 500.000,00 € Schadenersatz. Für alle Schäden eines (Versicherungs-) Jahres zahlt er jedoch maximal 1 Mio. €.  

Europadeckung

Versicherungsschutz besteht für Vermögensschäden innerhalb der EU, EWR* und Schweiz. Im Rahmen der Betriebshaftpflicht besteht weltweiter Versicherungsschutz für Dienstreisen.

*Europäische Wirtschaftsregion

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In der Consulting-Haftpflicht u.a. versicherte Berater:

Unternehmensberater
Managementberater
(Senior-) Consultants
Organisationsberater
Strategieberater
Prozessberater
Logistikberater
Business Analyst
Controller
M&A Berater
Mergers & Acquisitions
Interim Manager
Manager auf Zeit
Projektmanager
Programm Manager
Projektleiter
Produktmanager
Marketing- / PR-Manager
Qualitätsmanager (QM / TQM)
Testmanager, Auditor
Personalberater
Headhunter
Recruiter, E-Recruiter
Personalvermittler
Personaldienstleister
Arbeitnehmerüberlassung
Outsourcing Manager
Marktforscher
Meinungsforscher
Mediator - Moderator
Dozent, Trainer, Coach
Sicherheitsfachkraft
SiFa, FaSi, SiGeKo
Umweltschutzbeauftragter
Abfallbeauftragter
Betriebsbeauftragter
Datenschutzbeauftragter
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