Sonstige Informationen zum Versicherungsumfang

Nachlass für Existenzgründer und Startup-Unternehmen

Wir unterstützen Existenzgründer, indem sie in den ersten 2 Versicherungsjahren einen Nachlass von 15 % auf den Versicherungsbeitrag erhalten. Dieser Nachlass entfällt automatisch zum Ablauf des zweiten Versicherungsjahres.

Bei Wahl der einheitlichen Hauptfälligkeit im 3. Schritt des Antrages wird der Existenzgründer-Nachlass nur auf das Rumpfjahr = 1. Versicherungsjahr (vom Versicherungsbeginn bis 31.12., also keine 12 Monate) und das komplette Folgejahr gewährt. Bei Wahl der individuellen Hauptfälligkeit (vorbelegt) erhalten Sie den Nachlass für zwei volle Jahre (= 24 Monate).

Definition Existenzgründer und Startup-Unternehmen

  • Beratungsunternehmen, bei denen die Firmengründung nicht länger als 12 Monate zurück liegt
  • Selbständige und Freiberufler, deren Aufnahme der Tätigkeit nicht länger als 12 Monate zurück liegt

Selbstbeteiligungsregelungen in der «Consulting-Haftpflicht»

Für Vermögensschäden und Sachschäden beträgt die Selbstbeteiligung 100,00 € je Schadenfall. Für Personenschäden besteht keine Selbstbeteiligung.

Bei Einschluss der Leistungserweiterung „Rücktritt vom Auftrag / Projekt“ beträgt die Selbstbeteiligung für Eigenschäden 10 %, mindestens jedoch 100,00 € je Schadensfall.

Pauschale Versicherungssummen

Bei der «Consulting-Haftpflicht» beträgt die pauschale Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden mindestens 2 Mio. € (max. 5 Mio. €). Bei pauschalen (im Ganzen zu wertenden) Versicherungssummen werden die Schadenleistungen für die einzelnen Schadensarten zusammengefasst. Das bedeutet, dass die maximale Schadenzahlung bei einem Schadenereignis auf die Höhe der ausgewiesenen Deckungssumme beschränkt ist. Und dies unabhängig davon, ob ein Personen- oder Sachschaden vorliegt.

Maximierung der Versicherungssumme / Deckungssumme

Die Versicherungssummen der «Consulting-Haftpflicht» für Vermögensschäden, Personen- und Sachschäden stehen grundsätzlich je Schadenfall zur Verfügung. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres wird auf das Doppelte der Versicherungssumme begrenzt (sogenannte 2-fache Maximierung).

Zur Erklärung ein Beispiel: Deckungssumme 500.000,00 € / 2-fach maximiert:
» Pro Schaden zahlt der Versicherer max. 500.000,00 € Schadenersatz. Für alle Schäden eines (Versicherungs-) Jahres zahlt er jedoch maximal 1 Mio. €.  

Weltweite Deckung

Es besteht weltweiter Versicherungsschutz mit folgender Ausnahmeregelung für die USA und Kanada:

Für Ansprüche, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen, besteht Versicherungsschutz nur in folgenden Fällen:

  • bei der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen;
  • bei der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen;
  • für indirekte Exporte* von Produkten oder Dienstleistungen nach USA oder Kanada.

* Ein indirekter Export liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen in die USA oder Kanada gelangt sind, ohne dass der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen dies veranlasst haben.

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In der Consulting-Haftpflicht u.a. versicherte Berater:

Unternehmensberater
Managementberater
(Senior-) Consultants
Organisationsberater
Strategieberater
Prozessberater
Logistikberater
Business Analyst
Controller
M&A Berater
Mergers & Acquisitions
Interim Manager
Manager auf Zeit
Projektmanager
Programm Manager
Projektleiter
Produktmanager
Marketing- / PR-Manager
Qualitätsmanager (QM / TQM)
Testmanager, Auditor
Personalberater
Headhunter
Recruiter, E-Recruiter
Personalvermittler
Personaldienstleister
Arbeitnehmerüberlassung
Outsourcing Manager
Marktforscher
Meinungsforscher
Mediator - Moderator
Dozent, Trainer, Coach
Sicherheitsfachkraft
SiFa, FaSi, SiGeKo
Umweltschutzbeauftragter
Abfallbeauftragter
Betriebsbeauftragter
Datenschutzbeauftragter
Betriebsberater

 

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