Sie erhalten in den ersten 2 Versicherungsjahren einen Nachlass von 40 % auf die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Dieser entfällt automatisch nach Ablauf des zweiten Versicherungsjahres.
Für Vermögensschäden und Sachschäden beträgt die Selbstbeteiligung 100,00 € je Schadenfall. Für Personenschäden besteht keine Selbstbeteiligung.
Bei Einschluss des optionalen Bausteins «Rücktritt vom Auftrag / Projekt» beträgt die Selbstbeteiligung für Eigenschäden 10 %, mindestens jedoch 100,00 € je Schadensfall.
Bei der «Consulting-Haftpflicht» beträgt die pauschale Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden 2 Mio. €. Bei pauschalen (im Ganzen zu wertenden) Versicherungssummen werden die Schadenleistungen für die einzelnen Schadensarten zusammengefasst. Das bedeutet, dass die maximale Schadenzahlung bei einem Schadenereignis auf die Höhe der ausgewiesenen Deckungssumme beschränkt ist. Und dies unabhängig davon, ob ein Personen- oder Sachschaden vorliegt.
Die Versicherungssummen der «Consulting-Haftpflicht» für Vermögensschäden, Personen- und Sachschäden stehen grundsätzlich je Schadenfall zur Verfügung. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres wird auf das Doppelte der Versicherungssumme begrenzt (sogenannte 2-fache Maximierung).
Zur Erklärung ein Beispiel: Deckungssumme 500.000,00 € / 2-fach maximiert:
» Pro Schaden zahlt der Versicherer max. 500.000,00 € Schadenersatz. Für alle Schäden eines (Versicherungs-) Jahres zahlt er jedoch maximal 1 Mio. €.
Versicherungsschutz besteht für Vermögensschäden innerhalb der EU, EWR* und Schweiz. Im Rahmen der Betriebshaftpflicht besteht weltweiter Versicherungsschutz für Dienstreisen.
*Europäische Wirtschaftsregion
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