Der optionale Zusatzbaustein M&A erweitert die Vermögensschadenhaftpflicht-versicherung für Unternehmensberater um den Tätigkeitsbereich Mergers & Acquisitions. Im Online-Tarif können diese Tätigkeiten über die Leistungserweiterung mitversichert werden, wenn der Umsatzanteil nicht mehr als 250.000,00 € im Jahr beträgt. Bei einem höheren Umsatzanteil wird der Zusatzbeitrag individuell kalkuliert.
Unter M&A versteht der Versicherer die Beratung, Vermittlung, Strukturierung und Steuerung von Prozessen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Abwicklung bei
- Käufen und Verkäufen von Unternehmen und Unternehmensteilen,
- der Unternehmensnachfolge,
- der Ermittlung des Kapitalbedarfs, der Entwicklung von Finanzierungskonzepten und der Kapitalbeschaffung.
In diesem Zusammenhang besteht auch Versicherungsschutz für die Bewertung und Analyse von Unternehmen und Unternehmensteilen (inklusive Due Diligence Verfahren).
Für die Leistungserweiterung Mergers & Acquisitions gibt es zusätzliche Ausschlüsse
Kein Versicherungsschutz wird gewährt für Ansprüche
- wegen des Nichteintreffens von in Aussicht gestellten wirtschaftlichen Entwicklungen;
- wegen unrichtigem oder unvollständigem Prospektinhalt;
- wegen Rechts- oder Steuerberatung;
- die daraus resultieren, dass die dem Versicherungsnehmer zur Verfügung gestellten Daten oder Informationen unrichtig oder unvollständig sind.
Versicherungssummen und Selbstbeteiligung
Die Versicherungssumme für den Bereich
M&A entspricht der gewählten Versicherungssumme für die Vermögensschadenhaftpflicht (zwischen 250.000,00 € und 2.000.000,00 €) und ist 2-fach maximiert. Die Selbstbeteiligung beträgt
100,00 € je Versicherungsfall.