Beispiele für Haftpflichtschäden
Die Praxis zeigt, welchen beruflichen Risiken Berater, Manager und Trainer ausgesetzt sind. Einige Beispiele für Vermögensschäden:
Schadenbeispiele Unternehmensberater
- Aufgrund fehlerhafter Einschätzung des Marktpotenzials (unzureichende Marktanalyse) wird die Produktion unnötig ausgeweitet. Der Kunde fordert Schadenersatz aufgrund seiner nicht unerheblichen vergeblichen Investitionen.
- Das Propagieren untauglicher Werbe- und Absatzmethoden führt für den Auftraggeber zu einem Schaden.
- Die zu hohe Einschätzung des Personalbedarfs führt zu erheblichen unnötigen Lohnkosten des Auftraggebers.
- Durch die Missachtung arbeitsrechtlicher Vorgaben bei der Arbeitszeitberechnung kommt es zu betrieblichen Fehlorganisationen.
- Bei der Beratung eines Startup-Unternehmens wird die Möglichkeit einer speziellen EU-Förderung nicht berücksichtigt. Im Nachhinein kann die Förderung nicht mehr beantragt werden, wodurch dem Kunden ein Vermögensschaden in Höhe von 150.000,00 € entsteht.
- Eine fehlerhafte Liquiditätsplanung führt zu einem Finanzierungsengpass, bei dem vermeidbare Kosten für die Kapitalbeschaffung anfallen.
- Wegen eines unwirtschaftlichen Konzeptes zur Lagerorganisation entstehen unnötige Lohnkosten.
- Falsche Kostenermittlung oder Organisationsstraffungsmaßnahmen führen zu einem fehlerhaften Finanzplan.
- Wichtige Finanzierungsmaßnahmen oder Liquiditätsprüfungen wurden fehlerhaft durchgeführt.
- Fehlerhafte Einschätzungen der Hard- und Softwarepotentiale führen zu unnötigen Investitionen.
- Fehlende oder lückenhafte Kompatibilität empfohlener Software führt zu hohen Programmierkosten für entsprechende Anpassungen.
- Im Rahmen eines Abschlussberichts eines Beratungsauftrages kommt es zur Verletzung von Datenschutzvorschriften.
Schadenbeispiele Personalberater und Headhunter
- Fehlerhafte Kapazitätsanalysen führen zu einem Umsatzausfall beim Auftraggeber.
- Fehleinschätzung im Qualifizierungsbedarf.
- Ein Personalentwicklungskonzept entspricht nicht der geplanten Unternehmensentwicklung.
- Fehlende Audits.
- Lückenhafte Qualitäts- / Transferkontrolle.
- Fehler bei der Stellenbeschreibung oder bei der Schaltung von Personalanzeigen führen zu Mehrkosten.
- Schadenersatz wegen Verstoß gegen das Gesetz der Allgemeinen Gleichbehandlung.
- Vermittlung ungeeigneten Personals wegen mangelhafter Prüfung der Kenntnisse und Arbeitszeugnisse.
Schadenbeispiele Markt- und Meinungsforscher
- Dem Auftraggeber entstehen erhebliche Mehrkosten aufgrund eines Fehlers in der Umfragemethode.
- Durch eine nicht realisierbare Marktanalyse entstehen dem Kunden erhebliche Kosten.
- Die Kosten für eine Markterhebung werden erheblich unterschätzt.
- Im Laufe einer Meinungsumfrage stellt sich heraus, dass die Interviewgruppe nicht der Zielgruppe entspricht.
- Nach einer Marktbefragung stellt sich heraus, dass diese für den beabsichtigten Zweck ungeeignet war. Die Ergebnisse sind nicht zu verwenden.
- Die Art einer Befragung vereitelt objektivierbare Daten.
- Fehlerhafte Auswertung oder Aufbereitung von Umfrageergebnissen führt zu falschen Ergebnissen und Maßnahmen.
Schadenbeispiele Datenschutzbeauftragte (extern)
- Unzulässige Nutzerfreigabe von Daten führt zu Regressansprüchen des Auftraggebers.
- Durch falsche Instruktionen kommt es zur Freigabe geschützter Daten.
- Fehler bei der Überprüfung von Programmen zur automatischen Datenerhebung.
- Falschberatung des Managements führt zu fehlerhaften Arbeitsabläufen und Mehraufwand.
- Lücken im nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erforderlichen Datenregister.