Beispiele für Haftpflichtschäden

Die Praxis zeigt, welchen beruflichen Risiken Berater, Manager und Trainer ausgesetzt sind. Einige Beispiele für Vermögensschäden:

Schadenbeispiele Unternehmensberater

  • Aufgrund fehlerhafter Einschätzung des Marktpotenzials (unzureichende Marktanalyse) wird die Produktion unnötig ausgeweitet. Der Kunde fordert Schadenersatz aufgrund seiner nicht unerheblichen vergeblichen Investitionen.
  • Das Propagieren untauglicher Werbe- und Absatzmethoden führt für den Auftraggeber zu einem Schaden.
  • Die zu hohe Einschätzung des Personalbedarfs führt zu erheblichen unnötigen Lohnkosten des Auftraggebers.
  • Durch die Missachtung arbeitsrechtlicher Vorgaben bei der Arbeitszeitberechnung kommt es zu betrieblichen Fehlorganisationen.
  • Bei der Beratung eines Startup-Unternehmens wird die Möglichkeit einer speziellen EU-Förderung nicht berücksichtigt. Im Nachhinein kann die Förderung nicht mehr beantragt werden, wodurch dem Kunden ein Vermögensschaden in Höhe von 150.000,00 € entsteht.
  • Eine fehlerhafte Liquiditätsplanung führt zu einem Finanzierungsengpass, bei dem vermeidbare Kosten für die Kapitalbeschaffung anfallen.
  • Wegen eines unwirtschaftlichen Konzeptes zur Lagerorganisation entstehen unnötige Lohnkosten.
  • Falsche Kostenermittlung oder Organisationsstraffungsmaßnahmen führen zu einem fehlerhaften Finanzplan.
  • Wichtige Finanzierungsmaßnahmen oder Liquiditätsprüfungen wurden fehlerhaft durchgeführt.
  • Fehlerhafte Einschätzungen der Hard- und Softwarepotentiale führen zu unnötigen Investitionen.
  • Fehlende oder lückenhafte Kompatibilität empfohlener Software führt zu hohen Programmierkosten für entsprechende Anpassungen.
  • Im Rahmen eines Abschlussberichts eines Beratungsauftrages kommt es zur Verletzung von Datenschutzvorschriften.
     

Schadenbeispiele Personalberater und Headhunter

  • Fehlerhafte Kapazitätsanalysen führen zu einem Umsatzausfall beim Auftraggeber.
  • Fehleinschätzung im Qualifizierungsbedarf.
  • Ein Personalentwicklungskonzept entspricht nicht der geplanten Unternehmensentwicklung.
  • Fehlende Audits.
  • Lückenhafte Qualitäts- / Transferkontrolle.
  • Fehler bei der Stellenbeschreibung oder bei der Schaltung von Personalanzeigen führen zu Mehrkosten.
  • Schadenersatz wegen Verstoß gegen das Gesetz der Allgemeinen Gleichbehandlung.
  • Vermittlung ungeeigneten Personals wegen mangelhafter Prüfung der Kenntnisse und Arbeitszeugnisse.
     

Schadenbeispiele Markt- und Meinungsforscher

  • Dem Auftraggeber entstehen erhebliche Mehrkosten aufgrund eines Fehlers in der Umfragemethode.
  • Durch eine nicht realisierbare Marktanalyse entstehen dem Kunden erhebliche Kosten.
  • Die Kosten für eine Markterhebung werden erheblich unterschätzt.
  • Im Laufe einer Meinungsumfrage stellt sich heraus, dass die Interviewgruppe nicht der Zielgruppe entspricht.
  • Nach einer Marktbefragung stellt sich heraus, dass diese für den beabsichtigten Zweck ungeeignet war. Die Ergebnisse sind nicht zu verwenden.
  • Die Art einer Befragung vereitelt objektivierbare Daten.
  • Fehlerhafte Auswertung oder Aufbereitung von Umfrageergebnissen führt zu falschen Ergebnissen und Maßnahmen.
     

Schadenbeispiele Datenschutzbeauftragte (extern)

  • Unzulässige Nutzerfreigabe von Daten führt zu Regressansprüchen des Auftraggebers.
  • Durch falsche Instruktionen kommt es zur Freigabe geschützter Daten.
  • Fehler bei der Überprüfung von Programmen zur automatischen Datenerhebung.
  • Falschberatung des Managements führt zu fehlerhaften Arbeitsabläufen und Mehraufwand.
  • Lücken im nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erforderlichen Datenregister.
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