Consulting-Haftpflicht

D&O-Versicherung für Interim Manager (IM-D&O)

Die optionale D&O-Versicherung für Interim Manager:innen (IM-D&O) ist ein Zusatzbaustein zur Vermögensschadenhaftpflicht. Sie bietet Ihnen als Interim Manager:in bei einem externen Unternehmen (Manager auf Zeit) zusätzlichen Versicherungsschutz, wenn Sie nicht aufgrund der Beratung, sondern anstelle der Geschäftsleitung (gesamtschuldnerische Haftung) persönlich in Haftung genommen werden (sogenannte Organhaftung).

Ein:e Interim Manager:in haftet z. B. nach § 93 Abs. 2 AktG und § 43 Abs. 2 GmbHG auch gesellschaftsrechtlich, d. h. für Schadenersatzansprüche, die aus Pflichtverletzungen im Rahmen seiner:ihrer Tätigkeit als Mitglied des Managements resultieren. In Kombination mit der Consulting-Haftpflicht bietet die D&O-Versicherung für Interim Manager:innen (IM-D&O) zusätzlichen Schutz vor vertraglichen und gesellschaftsrechtlichen Schadenersatzansprüchen.

Per Definition ist ein Manager:in auf Zeit (Interim Manager:in) in Organfunktion ein:e zeitlich befristete:r und i. d. R. auf Honorarbasis tätige:r Geschäftsführer:in oder Vorstand mit klar definierten Führungsaufgaben. Er:sie zeichnet für die ihm übertragene Führungsaufgabe verantwortlich, zum Beispiel, indem ihm:ihr Prokura erteilt wird.

Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)

Im Rahmen der D&O-Versicherung für Interim Manager:innen (IM-D&O) übernimmt der Versicherer auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen und trägt in diesem Zusammenhang die Kosten z. B. für Anwälte, Gutachter:innen und Gerichte (Passiver Rechtsschutz).

Der Passive Rechtschutz spielt bei der D&O-Versicherung eine sehr zentrale Bedeutung, da alle Manager für Verfehlungen gesamtschuldnerisch haften (außer der:die Interim Manager:in kann sich exkulpieren, d. h. sein:ihr vermutetes Verschulden widerlegen).

Wird dem:der Interim Manager:in eine wissentliche Pflichtverletzung vorgeworfen, übernimmt der Versicherer dennoch die Abwehr von Haftpflichtansprüchen, bis die wissentliche Pflichtverletzung durch Urteil oder sonstige Tatsachenfeststellung eines Gerichts, Entscheidung eines Mediators, Anerkenntnis oder eine anderweitige Vereinbarung festgestellt wurde.

Versicherungssumme und Selbstbeteiligung

Als Versicherungssumme für den D&O Baustein können Sie im Beitragsrechner 100.000 Euro, 300.000 Euro oder 500.000 Euro je Versicherungsfall wählen.