Die Directors and Officers Versicherung (kurz D&O) wird auch Managerhaftpflicht-versicherung oder Organhaftpflichtversicherung genannt. Sie ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die Interim Manager (Manager auf Zeit) als Leistungserweiterung in ihre «Consulting-Haftpflicht» einschließen können.
Wer als Consultant nicht nur ein Unternehmen bzw. das Management im Hinblick auf Entscheidungen berät, sondern auch selbst als zeitlich befristetes Mitglied des Managements für das Unternehmen verantwortlich Entscheidungen trifft, haftet auch als Organ des Auftraggebers z.B. gegenüber Gesellschaftern oder Aktionären sowie sonstigen Dritten (so genannte Organhaftung).
Ein Interim Manager in Organfunktion haftet z.B. nach § 93 Abs. 2 AktG und § 43 Abs. 2 GmbHG auch gesellschaftsrechtlich, d.h. für Schadenersatzansprüche, die aus Pflichtverletzungen im Rahmen seiner Tätigkeit als Mitglied des Managements resultieren.
Die D&O Versicherung (auch Managerhaftpflichtversicherung genannt) wird bei exali als Leistungserweiterung zur «Consulting-Haftpflicht» angeboten. In Kombination mit der «Consulting-Haftpflicht» bietet die D&O Versicherung nicht nur Versicherungsschutz vor Schadenersatzansprüchen aus Beraterverträgen, sondern auch für gesellschaftsrechtliche Schadenersatzansprüche.
Der Versicherer versteht unter einem Manager auf Zeit (Interim Manager) mit Organhaftung einen zeitlich befristeten und i.d.R. auf Honorarbasis tätigen Geschäftsführer oder Vorstand mit klar definierten Führungsaufgaben. Er zeichnet für die ihm übertragenen Führungsaufgaben verantwortlich, indem ihm die entsprechenden Vollmachten erteilt werden.
Im Rahmen der D&O Versicherung übernimmt der Versicherer auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen und trägt in diesem Zusammenhang die Kosten z.B. für Anwälte, Gutachter und Gerichte (Passiver Rechtsschutz).
Der Passive Rechtschutz ist bei der D&O Versicherung von sehr zentraler Bedeutung, da alle Manager (festes Management und Manager auf Zeit) für „Verfehlungen“ gesamtschuldnerisch haften, außer der Interim Manager kann sich exkulpieren, d.h. sein vermutetes Verschulden widerlegen.
Selbst wenn dem Interim Manager eine wissentliche Pflichtverletzung vorgeworfen wird, übernimmt der Versicherer die Abwehr von Haftpflichtansprüchen, bis die wissentliche Pflichtverletzung durch Urteil oder sonstige Tatsachenfeststellung eines Gerichts, Entscheidung eines Mediators, Anerkenntnis oder einer anderweitigen Vereinbarung festgestellt wurde.
Die Versicherungssumme für den D&O Baustein beträgt 100.000,00 € je Versicherungsfall. Die Selbstbeteiligung beläuft sich auf 100,00 € je Versicherungsfall.
Diese Erweiterung des Versicherungsschutzes gilt subsidiär, d.h. soweit für diese Ansprüche nicht bereits aus einem anderen Versicherungsvertrag - z.B. aus dem D&O Vertrag des Auftraggebers - Versicherungsschutz für den Interim Manager besteht.
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